Die Sorgfaltspflichten der PostFinance AG
Um Geschäftsbeziehungen eingehen und führen zu können, muss PostFinance gesetzlich vorgegebene Sorgfaltspflichten einhalten. Dies bedeutet beispielsweise, dass sie Art und Zweck einer Geschäftsbeziehung genauso kennen muss wie das wirtschaftliche Umfeld ihrer Kund:innen oder den Staat, in dem diese steuerpflichtig sind.
Diese Abklärungen im Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten basieren im Wesentlichen auf folgenden gesetzlichen Bestimmungen:
- Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (GwG)
- Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (EmbG)
- Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV-FINMA)
- Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB)
Daneben bestehen folgende Vorgaben im Bereich der Steuertransparenz, die einen Austausch von Daten vorsehen, wenn Kund:innen im Ausland steueransässig sind:
- Bestimmungen zum automatischen Informationsaustausch (AIA)
- Bestimmungen zum Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)
PostFinance hält sich bei den Abklärungen an die gesetzlichen Geheimhaltungspflichten des Bankkundengeheimnisses und des Postgeheimnisses sowie an das Datenschutzgesetz. Diskretion ist bei der täglichen Arbeit ein grundlegendes Gebot, und auf den sicheren Umgang mit Daten wird höchsten Wert gelegt. PostFinance definiert ihre Arbeitsabläufe so, dass die Vertraulichkeit von Kundendaten stets gewährleistet ist.