Courtagen, Stempelsteuern und Börsengebühren – wer an der Börse handelt, hat diese drei Begriffe sicherlich schon gehört. Schliesslich müssen diese Gebühren bei fast jedem Kauf oder Verkauf von Wertpapieren entrichtet werden.
- Die Stempelsteuer ist eine Umsatzabgabe, die von der Schweizer Steuerverwaltung auf dem Schweizer Finanzplatz auf fast jedem Trade erhoben wird. Ihre Höhe wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung festgelegt und in Prozent des Wertschriftenumsatzes angegeben. Für die Höhe der Stempelsteuer ist entscheidend, ob sich der Börsenplatz im Inland oder im Ausland befindet und ob es sich um ein inländisches oder ausländisches Wertpapier handelt.
- Die Börsengebühr wird an die Börse dafür bezahlt, dass sie den Handel überhaupt möglich macht.
- Dazu kommt die Courtage: Sie wird an die Bank bezahlt, die für die Ausführung des Trades zuständig ist. Ihre Höhe ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und richtet sich mehrheitlich nach Volumen, Preis und Börsenplatz des Auftrags.
Je nach Bank fallen weitere Gebühren, zum Beispiel Kosten für die Depotführung, an. Unser Artikel «Verschaffen Sie sich Überblick im Gebührendschungel» hilft Ihnen dabei, sich genauer mit den Kosten, die das Anlegen mit sich bringt, auseinanderzusetzen.