Freizügigkeitskonto 2. Säule

Pensionskassenguthaben sicher parkieren

Egal, ob Babypause oder Auslandaufenthalt – das Freizügigkeitskonto von PostFinance ist die ideale Lösung bei vorübergehender oder dauernder Aufgabe der Erwerbstätigkeit. Parkieren Sie Ihr Vorsorgeguthaben aus der beruflichen Vorsorge.

Freizügigkeitskonto 2. Säule: Geld sicher parkieren

  • Langfristig anlegen

  • Kommissionsfrei Vorsorgefonds zeichnen und renditeorientiert sparen

  • Eigenheim finanzieren mittels Vorbezug oder Verpfändung

  • Aktueller Zinssatz bei der Kontolösung: 0,01%

Wann entsteht eine Freizügigkeitsleistung

  • Sie geben vorübergehend die Erwerbstätigkeit auf (z. B. Unterbruch bei Stellenwechsel, Babypause oder Arbeitslosigkeit)
  • Sie geben die Erwerbstätigkeit länger oder definitiv auf (z. B. infolge endgültigen Verlassens der Schweiz)
  • Ihr Einkommen liegt neu unterhalb der versicherungspflichtigen Grenze (z. B. wegen Teilzeitarbeit)
  • Sie wechseln den Arbeitgeber und können nicht die gesamte Freizügigkeitsleistung in die neue Pensionskasse einbringen
  • Sie machen sich selbstständig (berufliche Vorsorge ist für Selbstständigerwerbende nicht obligatorisch)
  • Sie haben im Rahmen eines Scheidungsverfahrens oder bei Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft Anspruch auf einen Teil des Vorsorgevermögens Ihre:r (Ehe-)Partner:in

Freizügigkeitsguthaben in Vorsorgefonds investieren

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Freizügigkeitsguthaben ganz oder teilweise in Vorsorgefonds anzulegen.

Auszahlungsgründe

Kaufen Sie ein Haus oder eine Wohnung? Machen Sie sich selbstständig oder wandern Sie aus? Das alles sind Gründe, Ihr Freizügigkeitsguthaben zu beziehen.

Kombination mit Vorsorgefonds

Sie können Ihr Freizügigkeitsguthaben ganz oder teilweise in Vorsorgefonds investieren. Sie nehmen dabei aktiv an der Entwicklung der Kapitalmärkte teil. Die Erfahrung zeigt, dass Sie mit Fondsanlagen bei grösseren Schwankungen langfristig eine höhere Rendite erzielen können.

Möglich sind Investitionen in den PF Pension – ESG 25 Fund, den PF Pension – ESG 50 Fund und den PF Pension – ESG 75 Fund.

Ihr Vorteil: Sie zahlen keine Ausgabe- und Rücknahmekommission und keine Depotgebühren.

Ohne Kündigungsfrist

Ihr Freizügigkeitsguthaben beziehen Sie ohne Kündigungsfrist.

Steuervorteile

Ihr Freizügigkeitskapital und die daraus resultierenden Erträge sind steuerbefreit. Bei der Kapitalauszahlung profitieren Sie von einem reduzierten Steuersatz.

Wohneigentum finanzieren

Ihr Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto können Sie mittels Vorbezug oder Verpfändung zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum nutzen.

Kontoabschluss
Kostenlos
Kontoführung
CHF 9.– pro Quartal
Kontosaldierung
Kostenlos
Wertschriftenkauf
Kostenlos
Wertschriftenverkauf
Kostenlos
Vorbezug (Wohneigentumsförderung)
CHF 400.– als einmalige Bearbeitungsgebühr bei Auszahlung
Verpfändung (Wohneigentumsförderung)
Kostenlos

Aktueller Zins bei der Kontolösung als Alternative zur Investition in Vorsorgefonds: 0,01%.

Die PostFinance AG bietet das Freizügigkeitskonto in Kooperation an. Zu diesem Zweck hat sie sich vertraglich der Rendita Freizügigkeitsstiftung angeschlossen. Rendita legt die Freizügigkeitsgelder, die als Spareinlagen investiert sind, bei der PostFinance AG an. Bei einem allfälligen Konkurs der PostFinance AG geniessen Freizügigkeitsgelder als privilegierte Einlage bis maximal CHF 100’000.– pro Vorsorgenehmer:in ein Konkursprivileg (unabhängig von den übrigen Einlagen). Führt ein:e Vorsorgenehmer:in gleichzeitig Freizügigkeitsguthaben und 3a Vorsorgeguthaben bei verschiedenen Stiftungen, welche die Gelder bei der PostFinance AG anlegen, gilt das Konkursprivileg von maximal CHF 100’000.– je Produkt. Freizügigkeitsguthaben, die in Fonds investiert sind, sind als Sondervermögen gemäss Kollektivanlagegesetz KAG geschützt. Ein allfälliger Konkurs der Rendita Freizügigkeitsstiftung würde nach ordentlichem Konkursverfahren gemäss Gesetz durchgeführt werden.

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