Die Kursgewinne bzw. Kapitalerträge sind für Privatanleger:innen nicht steuerpflichtig. Dividenden unterliegen hingegen der Einkommenssteuer. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob der ETF die Dividenden- oder Zinserträge ausschüttet oder reinvestiert (thesauriert).
Diese Informationen sind nicht als Steuerberatung gedacht. Ziehen Sie für abschliessende Beratung einen Steuerberater bei. Eine Steuerbescheinigung für E-Trading können Sie jederzeit im E-Finance unter «Meine Services» bestellen. Bei der E-Vermögensverwaltung und Anlageberatung Plus ist die Steuerbescheinigung enthalten.