Vorsorgekonto 3a

Flexibel vorsorgen und Steuern sparen

Mit dem Vorsorgekonto 3a von PostFinance bauen Sie langfristig Vermögen für Ihre Zukunft auf und sparen gleichzeitig Steuern. Dabei entscheiden Sie selbst, wann und wie viel Sie einzahlen.

Vorsorgekonto 3a: die flexible Vorsorge mit attraktiven Steuervorteilen

  • Flexible Einzahlungen ohne Zahlungsverpflichtung

  • Aktueller Zinssatz bei der Kontolösung: 0,60%

  • Vorsorgekonto 3a-Guthaben in Vorsorgefonds anlegen und renditeorientiert sparen

  • Eigenheim finanzieren über Vorbezug oder indirekte Amortisation einer Hypothek 

  • Kostenlose Kontoführung 

     
  • Neues Vorsorgekonto 3a bei PostFinance eröffnen

    Mit E-Finance

    Im E-Finance eröffnen Sie Ihr Vorsorgekonto 3a mit wenigen Klicks. Wählen Sie zwischen der verzinsten Variante Ihres Guthabens oder der (Teil-)Investition in Vorsorgefonds aus. Beim nächsten Login wird Ihnen Ihre Vorsorgelösung bereits angezeigt. Sämtliche Kundendokumente für das Vorsorgekonto 3a werden Ihnen elektronisch zugestellt.

    Mit einem schriftlichen Auftrag

    1. Füllen Sie das Formular «Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Vorsorgevereinbarung und Eröffnungsantrag Vorsorgekonto 3a» aus
    2. Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an: PostFinance AG, Scan Center, 3002 Bern

    Vorsorgeguthaben zu PostFinance übertragen

    Wollen Sie Ihr bestehendes Vorsorgekonto von einer anderen Einrichtung der Säule 3a auf ein neues Vorsorgekonto 3a bei PostFinance übertragen?

    1. Füllen Sie das Formular «Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Auftrag für Übertrag Vorsorgeguthaben» aus
    2. Füllen Sie das Formular «Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Vorsorgevereinbarung und Eröffnungsantrag Vorsorgekonto 3a» aus
    3. Drucken Sie beide Formulare aus und senden Sie diese unterschrieben an: PostFinance AG, Scan Center, 3002 Bern

    Ein zusätzliches Vorsorgekonto 3a eröffnen

    Aus steuerlichen Gründen kann es sich lohnen, sein Vorsorgevermögen auf mehrere Vorsorgelösungen der Säule 3a zu verteilen. Dies, weil das Vorsorgekapital bei der Auszahlung zu einem reduzierten Satz versteuert wird. Durch die Verteilung der Einzahlungen auf mehrere Vorsorgekonten 3a kann die Kapitalauszahlung im Alter (frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters) der einzelnen Konten gestaffelt über mehrere Jahre erfolgen und die steuerliche Progression gebrochen werden.

    Ein zusätzliches Vorsorgekonto eröffnen Sie gleich wie ein neues Vorsorgekonto.

  • Mit Ihrem Vorsorgekonto 3a sparen Sie dreifach Steuern. 

    Jahr für Jahr

    Sie ziehen Ihre Einzahlungen im Rahmen der gesetzlichen Maximalbeträge vom steuerbaren Einkommen ab und erreichen durch erhebliche Steuereinsparungen eine höhere Gesamtrendite.
    Für quellensteuerpflichtige Personen gilt: Einzahlungen in die Säule 3a können steuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn eine nachträgliche ordentliche Veranlagung vorliegt. Erkundigen Sie sich bei einem Steuerexperten oder einer Steuerexpertin, ob sich für Sie eine Einzahlung in die Säule 3a lohnt.

    Während der Laufzeit

    Die Zins- und Kapitalerträge sind einkommens- und verrechnungssteuerfrei. Es wird keine Vermögenssteuer auf dem Vorsorgeguthaben erhoben.

    Bei der Auszahlung

    Das Vorsorgekapital wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz versteuert. Durch zusätzliche Vorsorgekonten können Sie die Kapitalauszahlung auf mehrere Jahre verteilen und damit die steuerliche Progression brechen. Beachten Sie die Regelung in Ihrem Wohnkanton.

  • Kontoeröffnung
    Kostenlos
    Kontoführung
    Kostenlos
    Kontosaldierung
    Kostenlos
    Wertschriftenkauf
    Kostenlos
    Wertschriftenverkauf
    Kostenlos
    Vorbezug (Wohneigentumsförderung)
    CHF 200.– je Vorbezug und Vorsorgenehmer:in
    Verpfändung (Wohneigentumsförderung)
    Kostenlos

    Einzahlungsberechtigt ist, wer über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen verfügt.

    Vorteile für AHV-pflichtige Doppelverdiener

    Das Vorsorgekonto 3a ist jeweils für beide Partner möglich.

    Eintritts- und Austrittsalter

    • Eintrittsalter: ab 18 Jahren
    • Austrittsalter: mind. 60, max. 65 Jahre

    Wenn Sie über das ordentliche AHV-Rentenalter hinaus erwerbstätig sind, können Sie weiterhin ein Vorsorgekonto 3a eröffnen, bzw. steuerbegünstigte Einzahlungen in die Säule 3a tätigen. Dies gilt bis maximal 5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters.

    Gesetzliche Maximalbeträge Säule 3a 2024

    • Erwerbstätige mit Pensionskasse: max. CHF 7‘056.– pro Jahr
    • Erwerbstätige ohne Pensionskasse: bis zu 20% des Erwerbseinkommens, max. CHF 35‘280.– pro Jahr

    Kombination mit Vorsorgefonds

    Sie können bei der Eröffnung eines Vorsorgekontos 3a Ihre gewünschte Vorsorgelösung auswählen: Guthaben auf dem Vorsorgekonto 3a verzinsen oder ganz oder teilweise in Vorsorgefonds investieren. Es stehen Ihnen 4 Vorsorgefonds mit unterschiedlichen Aktienanteilen zur Verfügung. Sie zahlen keine Ausgabe- und Rücknahmekommission. Fondsaufträge erfassen Sie am einfachsten im E-Finance oder per schriftlichem Auftrag.

    Fondssparplan

    Der Fondssparplan Vorsorge kann in einer Beratung, selbstständig via Fondsauftrag oder direkt im E-Finance eingerichtet werden. Dieser ermöglicht eine regelmässige Einzahlung von halbmonatlich, monatlich, zweimonatlich oder vierteljährlich in den ausgewählten Fonds. Die Investition ist bereits ab CHF 20.– in einer der PostFinance Pension Fonds möglich.

  • Aktueller Zins bei der Kontolösung als Alternative zur Investition in Vorsorgefonds: 0,60%.

  • Die PostFinance AG bietet das Vorsorgekonto 3a in Kooperation an. Zu diesem Zweck hat sie mit der Partnerin UBS Switzerland AG die «PostFinance Vorsorgestiftung 3a» gegründet. Die Vorsorgestiftung legt die 3a Vorsorgegelder, die als Spareinlagen investiert sind, bei der PostFinance AG an. Bei einem allfälligen Konkurs der PostFinance AG geniessen 3a Vorsorgegelder als privilegierte Einlage bis maximal CHF 100'000.– pro Vorsorgenehmer:in ein Konkursprivileg (unabhängig von den übrigen Einlagen). Führt ein:e Vorsorgenehmer:in gleichzeitig 3a Vorsorgeguthaben und Freizügigkeitsguthaben bei verschiedenen Stiftungen, welche die Gelder bei der PostFinance AG anlegen, gilt das Konkursprivileg von maximal CHF 100'000.– je Produkt. 3a Vorsorgeguthaben, die in Fonds investiert sind, sind als Sondervermögen gemäss Kollektivanlagegesetz KAG geschützt. Ein allfälliger Konkurs der «PostFinance Vorsorgestiftung 3a» würde nach ordentlichem Konkursverfahren gemäss Gesetz durchgeführt werden.

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