PostFinance Autoversicherung

Individuell, flexibel – zu top Preisen

Mit der PostFinance Autoversicherung sind Sie mit Ihrem Fahrzeug jederzeit sorgenfrei unterwegs. Mit den vielseitigen Anpassungsmöglichkeiten können Sie die gewünschte Deckung individuell nach Ihren Bedürfnissen gestalten und von attraktiven Zusatzdeckungen profitieren.

Haben Sie bereits eine PostFinance Versicherung?

PostFinance Autoversicherung: Jederzeit sorgenfrei unterwegs

  • Versicherungsschutz individuell wählbar

  • Faire Preise

  • Online abschliessbar

  • Kostenloser Prämienschutz

  • Dreimonatige Kündigungsfrist

    • 10% Rabatt mit dem Bankpaket SmartPlus

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  • Basisdeckung

    Entdecken Sie, welche Leistungen zu unserem Basisangebot gehören und erweitern Sie unsere Haftpflichtversicherung ganz nach Ihren Bedürfnissen um die Teil- oder Vollkaskoversicherung.

    Haftpflichtversicherung

    Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie anderen Personen, Fahrzeugen, Gebäuden oder an der Umwelt verursachen.

    Teilkaskoversicherung

    Die Teilkaskoversicherung deckt Elementar-, Feuer-, Diebstahl- und Glasschäden an Ihrem Fahrzeug.

    Vollkaskoversicherung

    Die Vollkaskoversicherung erweitert Ihre Teilkaskodeckung mit einer zusätzlichen Deckung bei Kollisionsschäden.

    Zusatzdeckungen

    Mit unserer Auswahl an verschiedenen Zusatzdeckungen erweitern Sie den Schutz nach Ihren eigenen Bedürfnissen.

    Grobfahrlässigkeitsschutz

    Die Versicherungsgesellschaft verzichtet auf Rückgriff oder Leistungskürzungen bei Schäden, die durch Grobfahrlässigkeit verursacht wurden.

    • Die Gesellschaft verzichtet bei grobfahrlässiger Verursachung des versicherten Ereignisses auf das ihr gesetzlich zustehende Rückgriffs- bzw. Kürzungsrecht. Dies gilt nicht, wenn der Lenker:in das Ereignis in alkoholisiertem Zustand oder unter Drogeneinfluss bzw. wegen Medikamentenmissbrauch verursacht hat, wenn das versicherte Ereignis durch eine versicherte Person vorsätzlich oder eventualvorsätzlich herbeigeführt worden ist, bei Verursachung des Schadenfalls infolge Geschwindigkeitsexzesses oder Teilnahme an unbewilligten Rennen und bei Diebstahl, wenn das Fahrzeug nicht abgeschlossen oder der Zündschlüssel steckengelassen wurde.
      Weitere Informationen finden Sie in den Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster AVB.

    Pannenhilfe

    Wir helfen europaweit bei einer Panne, bei Schlüsselverlust oder einem leeren Benzintank.

    • Versicherte Ereignisse und Leistungen (Auszug):

      • Abschleppen und Reparatur bis CHF 400.–
      • Standgebühren (Einstellkosten) bis CHF 300.–
      • Bergung des Motorfahrzeuges bis CHF 2'000.–
      • Spedition von Ersatzteilen, wenn diese an Ort und Stelle nicht beschafft werden können
      • Expertise bis CHF 200.– bei ungerechtfertigt erscheinender Reparaturrechnung
      • Kosten für die Fortsetzung der Reise oder die Rückkehr an den Wohnort: entweder Unterkunft, Verpflegung und Kommunikationskosten für die Gespräche mit der Alarmzentrale (während höchstens sieben Tagen) bis zum Betrag von CHF 700.– pro Person oder bei Benutzung eines Mietwagens bis CHF 1’000.–, gleichgültig, wie viele Personen den Mietwagen benutzen
      • Rückholung des Fahrzeugs

      Bedingung ist, dass das von der versicherten Person ab Wohnort benutzte Fahrzeug innerhalb Europas einen Verkehrsunfall oder eine Panne erleidet oder gestohlen wird. Die Versicherung wird in Kooperation mit dem Versicherer TAS Versicherungen AG angeboten. Weitere Informationen finden Sie in den Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster AVB.

    Zeitwertzusatz

    Nach einem Totalschaden wird der Zeitwert zuzüglich einem Zusatz entschädigt.

    • Mit dieser Option wird Ihnen nach einem Totalschaden oder Diebstahl der Zeitwert des Fahrzeugs zuzüglich einem Zusatz entschädigt. Die Entschädigung nach einem Totalschaden richtet sich nach dem Katalogpreis und erfolgt gemäss der folgenden Skala. 

      • 1. Betriebsjahr 100%
      • 2. Betriebsjahr 100%-90%
      • 3. Betriebsjahr 90%-80%
      • 4. Betriebsjahr 80%-70%
      • 5. Betriebsjahr 70%-60%
      • 6. Betriebsjahr 60%-50%
      • 7. Betriebsjahr 50%-40%

      Ab 8. Betriebsjahr Zeitwert plus 10% davon

      Weitere Informationen finden Sie in den Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster AVB.

    Glas Plus

    Deckt Beschädigung oder Zerstörung von Scheinwerfern, Heck- und Blinkerleuchten, Glühlampen sowie Leuchtdioden (LED).

    • Versichert sind Bruchschäden an Fahrzeugteilen aus Glas (inkl. Kleingläser wie Scheinwerfer, Blinker usw.). Dabei sind auch Werkstoffe versichert, die als Glasersatz dienen. Mitversichert sind zudem Glühlampen und Leuchtdioden (LED), sofern sie beim Glasbruch zerstört werden. Nicht versichert sind Schäden, sofern diese auf einen inneren Defekt zurückzuführen sind, sowie Schäden an Navigationssystemen, Sensoren oder an Radaren.
      Weitere Informationen finden Sie in den Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster AVB.

    Parkschaden

    Deckt Schäden, die durch Unbekannte an Ihrem parkierten Fahrzeug verursacht wurden.

    • Schäden am deklarierten Fahrzeug, die dieses im parkierten und abgeschlossenen Zustand durch unbekannte Dritte erleidet. Pro Kalenderjahr werden maximal zwei Schadensfälle bezahlt, dabei ist das Schadendatum massgebend. Die Versicherungssumme für die Parkschadendeckung ist in der Police aufgeführt. Weitere Informationen finden Sie in den Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster AVB.

    Insassenunfallversicherung

    Deckt durch Unfall entstandene Folgeschäden von Fahrzeuginsassen (inkl. Hunde und Katzen).

    • Versicherte Leistungen bei Unfällen, bei denen die Insass:innen des versicherten Fahrzeugs verletzt oder getötet werden:

      • Heilungskosten (unbegrenzt für max. 730 Tage inkl. Spital- und Kuraufenthalte in der privaten Abteilung)
      • Spitaltaggeld (begrenzt auf 730 Taggelder und CHF 160.– pro Tag)
      • Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit (begrenzt auf 730 Taggelder und CHF 25.– pro Tag bei 100 Prozent Arbeitsunfähigkeit)
      • Invalidität (Prozentsatz nach Invaliditätsgrad) begrenzt auf CHF 75’000.–
      • Todesfall (CHF 50’000.– für die versicherte Person an Ehepartner:in, eingetragene Partner:in bzw. an Kinder oder weitere Personen, für deren Unterhalt die versicherte Person ganz oder teilweise aufgekommen ist)

      Weitere Informationen finden Sie in den Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster AVB.

    Persönliche Sachen

    Schützt sich im Fahrzeug befindliche, persönliche Gegenstände vor Diebstahl oder Beschädigung infolge einer Kollision.

    • Versichert sind Beschädigungen, Zerstörung und Diebstahl der im Fahrzeug von den Insass:innen zum persönlichen Bedarf mitgeführten Sachen, sofern am versicherten Fahrzeug ein Schaden entstanden ist bzw. dieses zum Zeitpunkt des Diebstahls abgeschlossen war. Nicht versichert sind: Bargeld, Kreditkarten, Fahrkarten und Abonnemente, Wertpapiere, Sparhefte, Edelmetalle, Münzen und Medaillen, ungefasste Edelsteine und Perlen, Schmucksachen, Ton- und Bildträger, EDV-Hard- und -Software, tragbare Telefon- und Sprechfunkanlagen, Radio- und Fernsehapparate, Faxgeräte, Handelswaren und Sachen, die der Berufsausübung dienen. Subjektive Werte werden nicht entschädigt. Weitere Informationen finden Sie in den Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster AVB.

    Fahrzeug-Rechtsschutz

    Übernimmt Rechtsfälle, die sich aus der Benutzung des versicherten Motorfahrzeugs ergeben.

    • Versichert sind Eigentümer:innen/Halter:innen, Lenker:innen und Passagier:innen des versicherten Fahrzeugs. Versicherte Leistungen (Auszug):

      • Wahrnehmung der rechtlichen Interessen durch den Rechtsdienst von Assista bis max. CHF 300’000.– pro Fall
      • Übernahme der Kosten von beauftragten Rechtsanwält:innen, Mediator:innen und Fachleuten
      • Verfahrens- und Gerichtskosten sowie Prozessentschädigungen
      • Vorschuss für Strafkautionen zur Vermeidung einer Untersuchungshaft

      Die Versicherung wird in Kooperation mit dem Versicherer Assista Rechtsschutz AG angeboten.

      Weitere Informationen finden Sie in den Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster AVB.

    CO2-Option

    Unterstützen Sie mit jedem gefahrenen Kilometer Umweltprojekte zum Ausgleich Ihres CO2-Ausstosses.

    • Schützen Sie das Klima mit der CO2-Option. Tun Sie der Umwelt etwas Gutes und gleichen Sie Ihre CO2-Emission je gefahrenen Kilometer aus. Mit der CO2-Option unterstützen Sie ein Naturschutzprojekt unseres Partners south pole. Das Projekt «Kariba REDD+ Waldschutz» setzt sich für den Schutz von 784’987 Hektaren Wald in Simbabwe und für die darin lebenden Wildtiere ein. Inmitten von vier Nationalparks und acht Safari-Reserven liegt das Projektgebiet an den südlichen Ufern des Zimbabwe-Sees Kariba. Damit schützt das Projekt einen riesigen Biodiversitätskorridor mit einem ausgedehnten Regenwald und zahlreichen gefährdeten Tieren, einschliesslich dem afrikanischen Elefanten, Löwen, Nilpferden, Ohrengeier und südlichen Hornraben.

      Weitere Informationen finden Sie in den Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster AVB.

    Prämienrechner

    Berechnen Sie einfach und unverbindlich Ihre Prämie. Wir rechnen immer mit der tiefsten Prämienstufe.

    • Berechnen Sie Ihre Prämie online im Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Prämienrechner von PostFinance. Die Offerte ist 30 Tage lang gültig und kann jederzeit akzeptiert werden.

      Am besten halten Sie hierzu den aktuellen Fahrzeugausweis oder die wichtigsten Fahrzeugdaten und Ihren Führerschein bereit.

      Mehr erfahren zum Prämienrechner

    • Schliessen Sie Ihre PostFinance Autoversicherung in wenigen Minuten online ab, indem Sie in Ihrer Onlineofferte die Versicherungsbedingungen akzeptieren und auf «jetzt abschliessen» klicken.

      Sie erhalten von uns umgehend eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link. Hinterlegen Sie hier bitte die relevanten Angaben für den Versicherungsnachweis.


    • Um eine neue Autoversicherung abzuschliessen, müssen Sie Ihre aktuelle Versicherung kündigen. Ermitteln Sie dazu den Kündigungstermin Ihrer aktuellen Versicherung. Die Bedingungen finden Sie in der Police oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

      Kündigen Sie Ihre bestehende Versicherung unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Termine. Nutzen Sie dazu unsere Vorlage für das Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Kündigungsschreiben.

      Dieser Schritt ist nicht notwendig, wenn Sie das Fahrzeug zum ersten Mal auf Ihren Namen einlösen wollen (Autokauf).

    • Sobald alle notwendigen Informationen vorliegen, schicken wir dem Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons, rechtzeitig vor Versicherungsbeginn, den notwendigen Versicherungsnachweis. Diesbezüglich werden Sie von uns via E-Mail benachrichtigt, damit Sie die Einlösung/Umschreibung Ihres Fahrzeugs vornehmen können.

      Wir empfehlen Ihnen, dies vier bis fünf Tage vor Versicherungsbeginn persönlich beim zuständigen Strassenverkehrsamt zu tun.

      Falls Sie die Anmeldung auf dem Postweg vornehmen möchten, kontaktieren Sie dazu das für Sie zuständige Strassenverkehrsamt.

      Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie im Besitz aller notwendigen Dokumente sind:

      • Bei Versicherungswechsel: Fahrzeugausweis im Original
      • Bei Occasionskauf: Fahrzeugausweis im Original zum annullieren
      • Bei Neuwagenkauf: Prüfbericht-Formular 13.20A
    • Der Versicherungsschutz startet automatisch, nachdem die Einlösung/Umschreibung auf dem zuständigen Strassenverkehrsamt erfolgt ist.

      Sobald PostFinance vom Strassenverkehrsamt die Bestätigung erhalten hat, werden Ihnen alle vertraglichen Dokumente per Post zugestellt.

    • Sie können sich jederzeit im Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Online-Cockpit von PostFinance registrieren, damit Sie rund um die Uhr auf Ihre Versicherungsdaten zugreifen können. 

      Das Online-Cockpit bietet Hilfe im Umgang mit der PostFinance Autoversicherung.

      • Das Alter der häufigsten Lenker:in muss 20 Jahre oder mehr sein
      • Die häufigste Lenker:in oder der häufigste Lenker muss die Fahrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren besitzen
      • Zeitpunkt: bei Erwerb eines Neu- oder Gebrauchtwagens oder bei einem Versicherungswechsel unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist beim Vorversicherer
      • Aktueller Wohnsitz in der Schweiz
      • Angabe einer gültigen Mobilnummer (wird für Kommunikation und Login benötigt)
      • Keine Voraussetzung ist es, ein Konto bei PostFinance zu haben
    • Versichert werden Personenfahrzeuge in privater Nutzung, z. B. Limousinen, Kombis, Hybride, Cabrios, Familienwagen.

      Nicht versichert werden derzeit Fahrzeuge, die bei Versicherungsabschluss älter als 20 Jahre sind und Fahrzeuge mit geschäftlicher Nutzung (Firmenfahrzeuge), Motorräder, gewisse Nutzfahrzeuge, hochmotorisierte Fahrzeuge (Verhältnis PS-Leistung zu Gewicht), Fahrzeuge mit sehr geringer Zulassungszahl (Spezialitäten).

      Es kann vorkommen, dass ein Fahrzeug als Personenfahrzeug angesehen wird, aber von den Herstellern als Nutzfahrzeug eingestuft ist (z. B. VW T6). Diese Fahrzeuge können je nach Fahrzeugtyp versichert werden. Die versicherbaren Fahrzeuge sind im Versicherungsportal wählbar.

    • Eine bestehende Versicherung bei einem Vorversicherer kann unter der Berücksichtigung der ordentlichen Kündigungsfrist auf das Ende der definierten Vertragsdauer gekündigt werden. Die Bedingungen sind auf der Police oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) angegeben. Normalerweise liegt die Kündigungsfrist bei drei Monaten zum Ende der jährlichen Vertragslaufzeit. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich in der Regel um ein weiteres Jahr. Teilweise bestehen auch unkündbare Mehrjahresverträge.

      In nachfolgenden Fällen kann die Versicherung unterjährig gekündigt werden:

      • Bei einem Fahrzeugwechsel
        Ersetzen Sie z. B. Ihr altes durch ein neues Fahrzeug, kann die Versicherung des alten Fahrzeuges gekündigt werden. Informieren Sie frühzeitig den aktuellen Versicherungsanbieter, damit dieser den Vertrag auflösen und die vorausbezahlte Jahresprämie anteilsmässig zurückerstatten kann. Nach einem Totalschadenfall kann keine Prämie zurückerstattet werden.
      • Bei einer Prämienänderung
        Ändert die Versicherung die Höhe der Prämie oder des Selbstbehalts oder kürzt sie die Leistungen, können Sie auf den Zeitpunkt der Vertragsänderung kündigen. Die Kündigung muss bei der Versicherung eingegangen sein, bevor die neue Prämie gilt.
      • Bei einem Halterwechsel
        Bei einem Halterwechsel erlischt die Kaskoversicherung, die Haftpflichtversicherung geht jedoch auf den neuen Halter über. Der neue Besitzer kann diese innert 14 Tagen nach Übergang kündigen. Die alte Haftpflichtversicherung erlischt, sobald im Fahrzeugausweis die neue Gesellschaft eingetragen ist. Einen Wechsel innerhalb der Familie werden einige Versicherungen allerdings nicht als Kündigungsgrund akzeptieren.
      • Im Schadenfall
        Wenn die Versicherung im Schadenfall eine Entschädigung zahlt, können Sie kündigen. Die Fristen sind in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) geregelt. Die Haftung der Versicherung erlischt 14 Tage nach dem Eintreffen der Kündigung. Wenn der Vertrag länger als ein Jahr besteht und es sich nicht um einen Totalschaden handelt, erhalten Sie die vorausbezahlte Jahresprämie anteilsmässig zurück.
    • Die detaillierten Informationen zur Grunddeckung und Zusatzdeckung sowie die Vertragskonditionen sind unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu entnehmen. Lesen Sie dieses Dokument vor Vertragsabschluss durch und wenden Sie sich bei Unklarheiten an unseren Support.

    • Grundsätzlich sind bei der PostFinance Autoversicherung alle übrigen Lenker, sofern sie Ihr Einverständnis zur Benutzung des Fahrzeugs haben, gemäss den vereinbarten Deckungen versichert.

      Bitte beachten Sie jedoch, dass sich der Selbstbehalt für Fahrer unter 25 Jahren und Neulenker (als Neulenker gelten Fahrer, die den Fahrausweis seit weniger als drei Jahren besitzen) um CHF 1’000.– zusätzlich zum vereinbarten Selbstbehalt erhöht. Dies gilt für Haftpflicht- und Kollisionsereignisse. Der Teilkasko-Selbstbehalt ist nicht davon betroffen.

    • Falls das Fahrzeug vor dem auf der Police genannten Versicherungsbeginn eingelöst wird, ist das Fahrzeug ab dem Versicherungsbeginn versichert. Falls das Fahrzeug nach dem auf der Police genannten Versicherungsbeginn eingelöst wird, gilt der Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der Fahrzeugeinlösung.
    • Der Versicherungsrabatt gilt, wenn Sie über das Bankpaket SmartPlus verfügen, für alle PostFinance Sachversicherungen (Auto-, Motorrad-, Reise- und Rechtschutzversicherung), ausser für solche, bei denen Great Lake Insurance SE als Versicherer beteiligt ist. Der Rabatt wird je Versicherungspolice nur einmal auf einer Jahres-Nettoprämie (exkl. Steuern, Abgaben usw.) gewährt und innerhalb von drei Monaten auf Ihrem PostFinance Privatkonto gutgeschrieben. Der Rabatt wird hinfällig bzw. nicht gewährt bei einem Wechsel des Bankpakets von Smart zu SmartPlus und zurück innerhalb von 2 Jahren und/oder Kündigung sowie Neuabschluss einer Versicherung für dasselbe Versicherungsobjekt.

Note 5,1 bei Comparis

Immer mehr Fahrer:innen vertrauen der PostFinance Autoversicherung. Wir freuen uns, auch Sie bald zu unseren zufriedenen Kund:innen zählen zu dürfen.

Die PostFinance Autoversicherung hat bei der Kundenzufriedenheitsumfrage 2023 von comparis.ch die Note 5,1 erhalten, was der Auszeichnung «Gut» entspricht.

Beste Rechtsschutzversicherung in der Schweiz

Unser Partner Assista Rechtsschutz AG wurde von HZ Insurance, Handelszeitung und PME als «Top Versicherung 2024» in den Bereichen Privat- und Verkehrsrechtsschutz ausgezeichnet.

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