FAQ Autoversicherung

Allgemeine Fragen

    • Alter des häufigsten Lenkers / der häufigsten Lenkerin muss 20 Jahre oder älter sein
    • Der häufigste Lenker / die häufigste Lenkerin muss die Fahrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren besitzen
    • Zeitpunkt: Bei Erwerb eines Neu- oder Gebrauchtwagens oder bei einem Versicherungswechsel unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist beim Vorversicherer
    • Aktueller Wohnsitz in der Schweiz
    • Angabe einer gültigen Handynummer (wird für Kommunikation und Login benötigt)
    • Keine Voraussetzung ist es, ein Konto bei PostFinance zu haben.
  • Das Abschliessen der Versicherung erfolgt über drei Schritte:
    1. Auf dem Versicherungsportal: Prämie berechnen und Offerte anzeigen.
    2. Auf dem Versicherungsportal: die Versicherung abschliessen mittels Klick auf «Jetzt abschliessen». Sie haben damit Ihre Police rechtskräftig abgeschlossen, dabei ist auch keine physische Unterschrift mehr notwendig.
    3. Das Auto beim Strassenverkehrsamt «einlösen», d. h. die Versicherung im Fahrzeugausweis eintragen bzw. umschreiben lassen. Erst ab jetzt ist Ihr Versicherungsschutz gewährleistet.

    Die Versicherung tritt mit dem Schritt 3 «Einlösen» in Kraft und wird erst dann rechtlich verbindlich. Auch bei einem Versicherungswechsel muss das Fahrzeug zwingend beim Strassenverkehrsamt «umgeschrieben» werden, da die Versicherung gemäss dem schweizerischen Strassenverkehrsgesetz (SVG) sonst nicht in Kraft treten kann.

  • Versichert werden Personenfahrzeuge in privater Nutzung, z. B. Limousinen, Kombis, Hybride, Cabrios, Familienwagen.

    Nicht versichert werden derzeit Fahrzeuge, die bei Versicherungsabschluss älter als 20 Jahre sind und Fahrzeuge mit geschäftlicher Nutzung (Firmenfahrzeuge), Motorräder, gewisse Nutzfahrzeuge, hochmotorisierte Fahrzeuge (Verhältnis PS-Leistung zu Gewicht), Fahrzeuge mit sehr geringer Zulassungszahl (Spezialitäten).

    Es kann vorkommen, dass ein Fahrzeug als Personenfahrzeug angesehen wird, aber von den Herstellern als Nutzfahrzeug eingestuft ist (z. B. VW T6). Diese Fahrzeuge können je nach Fahrzeugtyp versichert werden. Die versicherbaren Fahrzeuge sind im Versicherungsportal wählbar.

  • PostFinance AG
    c/o TONI Digital Insurance Solutions AG
    Seefeldstrasse 5a
    8000 Zürich
    Telefon (aus der Schweiz): 0848 117 799
    Telefon (aus dem Ausland): +41 58 667 14 00
    Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster versicherungen.postfinance.ch

  • Der Versicherungsrabatt gilt, wenn Sie über das Bankpaket SmartPlus verfügen, für alle PostFinance Sachversicherungen (Auto-, Motorrad-, Reise- und Rechtschutzversicherung), ausser für solche, bei denen Great Lake Insurance SE als Versicherer beteiligt ist. Der Rabatt wird je Versicherungspolice nur einmal auf einer Jahres-Nettoprämie (exkl. Steuern, Abgaben usw.) gewährt und innerhalb von drei Monaten auf Ihrem PostFinance Privatkonto gutgeschrieben. Der Rabatt wird hinfällig bzw. nicht gewährt bei einem Wechsel des Bankpakets von Smart zu SmartPlus und zurück innerhalb von 2 Jahren und/oder Kündigung sowie Neuabschluss einer Versicherung für dasselbe Versicherungsobjekt.

Vor dem Versicherungsabschluss

  • Eine bestehende Versicherung bei einem Vorversicherer kann unter der Berücksichtigung der ordentlichen Kündigungsfrist auf das Ende der definierten Vertragsdauer gekündigt werden. Die Bedingungen sind auf der Police oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) angegeben. Normalerweise liegt die Kündigungsfrist bei drei Monaten zum Ende der jährlichen Vertragslaufzeit. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich in der Regel um ein weiteres Jahr. Teilweise bestehen auch unkündbare Mehrjahresverträge.

    In nachfolgenden Fällen kann die Versicherung unterjährig gekündigt werden:

    • Bei einem Fahrzeugwechsel
      Ersetzen Sie z. B. Ihr altes durch ein neues Fahrzeug, kann die Versicherung des alten Fahrzeuges gekündigt werden. Informieren Sie frühzeitig den aktuellen Versicherungsanbieter, damit dieser den Vertrag auflösen und die vorausbezahlte Jahresprämie anteilsmässig zurückerstatten kann. Nach einem Totalschadenfall kann keine Prämie zurückerstattet werden.
    • Bei einer Prämienänderung
      Ändert die Versicherung die Höhe der Prämie oder des Selbstbehalts oder kürzt sie die Leistungen, können Sie auf den Zeitpunkt der Vertragsänderung kündigen. Die Kündigung muss bei der Versicherung eingegangen sein, bevor die neue Prämie gilt.
    • Bei einem Halterwechsel
      Bei einem Halterwechsel erlischt die Kaskoversicherung, die Haftpflichtversicherung geht jedoch auf den neuen Halter über. Der neue Besitzer kann diese innert 14 Tagen nach Übergang kündigen. Die alte Haftpflichtversicherung erlischt, sobald im Fahrzeugausweis die neue Gesellschaft eingetragen ist. Einen Wechsel innerhalb der Familie werden einige Versicherungen allerdings nicht als Kündigungsgrund akzeptieren.
    • Im Schadenfall
      Wenn die Versicherung im Schadenfall eine Entschädigung zahlt, können Sie kündigen. Die Fristen sind in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) geregelt. Die Haftung der Versicherung erlischt 14 Tage nach dem Eintreffen der Kündigung. Wenn der Vertrag länger als ein Jahr besteht und es sich nicht um einen Totalschaden handelt, erhalten Sie die vorausbezahlte Jahresprämie anteilsmässig zurück.
  • In der Regel benötigen die Versicherungen eine persönlich unterzeichnete Kündigung des Versicherungsnehmers. Daher können wir den Kündigungsprozess für Sie leider nicht übernehmen.

    Wir unterstützen Sie jedoch gerne, indem wir Ihnen ein vorgefertigtes Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Kündigungsschreiben zur Verfügung stellen, das Sie nur mit einigen wenigen Angaben ergänzen und anschliessend verschicken können.

Produkte

  • Die detaillierten Informationen zur Grunddeckung, Zusatzdeckung und die Vertragskonditionen sind unseren Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu entnehmen. Lesen Sie dieses Dokument vor Vertragsabschluss durch und wenden Sie sich bei Unklarheiten an unseren Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Support.

  • Wir sind bestrebt, unseren Kunden immer die beste Leistung zu fairen Preisen anzubieten. Dementsprechend sehen wir auch von einer kategorischen Erhöhung der Prämien im Folgejahr ab.
  • Die PostFinance Autoversicherung ist erst seit Kurzem auf dem Versicherungsmarkt präsent. In einer Anfangszeit ist das Angebot deshalb noch eingeschränkt. Beispielsweise bieten wir zurzeit noch keine Versicherungslösungen für Wechselschilder an.

    Wir prüfen laufend mögliche Zusatzleistungen und Erweiterungen unserer Produkte, die wir unseren Kunden zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls anbieten können.

  • Wir gehören zu den wenigen Anbietern, die kein Bonus-Malus-System mehr haben – somit erübrigt sich auch eine Bonusschutzversicherung. Sie können sich das im Vergleich mit anderen Versicherungen so vorstellen, als wären Sie immer auf der tiefsten Bonusstufe.

    Was wir kostenlos in jeder Police integrieren, ist der Prämienschutz: Damit findet bei einem Schadenfall keine automatische Prämienanpassung statt und somit müssen Sie sich bei uns im Schadenfall keine Sorgen über eine Prämienerhöhung machen.

  • Grundsätzlich sind bei der PostFinance Autoversicherung alle übrigen Lenker, sofern sie Ihr Einverständnis zur Benutzung des Fahrzeugs haben, gemäss den vereinbarten Deckungen versichert.

    Bitte beachten Sie jedoch, dass sich der Selbstbehalt für Fahrer unter 25 Jahren und Neulenker (als Neulenker gelten Fahrer, die den Fahrausweis seit weniger als drei Jahren besitzen) um 1000 Franken zusätzlich zum vereinbarten Selbstbehalt erhöht. Dies gilt für Haftpflicht- und Kollisionsereignisse. Der Teilkasko-Selbstbehalt ist nicht davon betroffen.

Erstellung einer Offerte

  • In unserem Onlineprozess muss die Differenz zwischen dem Geburtstag und dem Datum des Erhalts des Führerscheins mindestens 18 Jahre betragen. In gewissen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass Personen den Führerschein schon vor dem 18. Lebensjahr erhalten haben. In diesen Fällen ist das Datum des Erhalts des Führerscheins im Onlineprozess so einzustellen, dass die Differenz mindestens 18 Jahre beträgt. Sie können uns dann bei Abschluss der Versicherung das korrekte Datum mitteilen, damit wir es in Ihrer Police korrekt abbilden können.
  • Möglicherweise liegt es daran, dass wir aktuell noch nicht alle Marken und Modelle versichern können. In diesem Fall können Sie gerne unseren Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Support kontaktieren, damit dies genauer überprüft werden kann.

    Falls Marke und Modell im Onlineprozess vorhanden sind, Sie jedoch einen speziellen Modelltypen nicht finden können, dann können Sie vom gleichen Modell einen anderen Modelltypen auswählen, der:

    • dieselbe Leistung (PS) hat, wie Ihr Modelltyp
    • einen ähnlichen Neupreis hat, wie der von Ihnen gesuchte Modelltyp

    Wenn Sie diesbezüglich unsicher sind, wird Ihnen unser Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Support gerne weiterhelfen.

  • Die Handynummer wird nach Abschluss des Versicherungsvertrags für das Login ins Onlinecockpit benötigt. So wird Ihnen beim Login per Push-Nachricht ein Code aufs Handy geschickt, damit Sie in Verbindung mit Ihrer E-Mail-Adresse auf Ihr persönliches Cockpit zugreifen können. Durch das Zweifaktorenlogin inkl. mTAN-Code können wir maximale Sicherheit für Ihr Kundencockpit wie auch Ihre Kundendaten garantieren.
  • Die Offerte für Ihre PostFinance Autoversicherung ist für 30 Tage gültig. Während dieser Dauer können Sie die Versicherung jederzeit abschliessen.
  • Der Versicherungsbeginn kann bis zu fünf Monate nach dem Datum, an dem die Offerte berechnet wird, gewählt werden. Wenn Sie z. B. die Offerte am 1. Januar berechnen, können Sie einen Versicherungsbeginn bis 1. Juni wählen.

Einlösen des Fahrzeugs

  • Falls beim Beantworten der Zusatzfragen für den Versicherungsnachweis (nach Abschluss der Versicherung) die Stammnummer des Fahrzeugs nicht vorhanden ist, was z. B. bei Import-Fahrzeugen der Fall sein kann, dann kann für den Versicherungsnachweis auch die Fahrgestellnummer verwendet werden. Der Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Support hilft Ihnen gerne weiter.

  • Der elektronische Versicherungsnachweis wird von uns automatisch an das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons übermittelt. Um das Fahrzeug rechtzeitig umschreiben zu können, bestehen zwei Möglichkeiten. Entweder Sie senden den bestehenden Fahrzeugausweis ca. vier bis fünf Tage vor dem von Ihnen angegebenen Datum des Versicherungsbeginns an das Strassenverkehrsamt oder Sie gehen persönlich mit dem Fahrzeugausweis ins Strassenverkehrsamt.

    Falls Sie den Fahrzeugausweis senden, legen Sie eine Notiz bei und notieren das Datum vom Versicherungswechsel darauf. Im Laufe der folgenden Woche wird dann der neue Fahrzeugausweis vom Strassenverkehrsamt an Sie gesendet. Der Versicherungsschutz gilt ab dem in der Police definierten Versicherungsbeginn.

    Bei einem Versicherungsbeginn am 1. Januar muss der Fahrzeugausweis vor dem 1. Januar beim Strassenverkehrsamt sein. Zudem gilt es die Feiertage zu beachten, damit sichergestellt werden kann, dass die neue Versicherung zum Versicherungsbeginn im Fahrzeugausweis eingetragen ist. Eine versicherungslose Zeit ist unbedingt zu vermeiden. Wir empfehlen daher, das Startdatum der neuen Versicherung ein paar Tage vor dem Ablaufdatum der bisherigen Versicherung zu wählen.

  • Der elektronische Versicherungsnachweis wird von uns automatisch an das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons übermittelt. Das gekaufte Fahrzeug wird umgehend mit dem Besuch beim Strassenverkehrsamt oder der Einsendung des Fahrzeugscheines eingelöst. Das Startdatum in Ihrer Versicherungspolice ist dann dasselbe wie das «Einlösungsdatum beim Strassenverkehrsamt». Die Einlösung wird beim Kauf eines neuen Fahrzeugs oft durch den Fahrzeugverkäufer vorgenommen.

    Für die Einlösung benötigt das Strassenverkehrsamt folgende Unterlagen:

    • Vom alten Fahrzeug (insofern sie ein altes Fahrzeug besitzen): Fahrzeugausweis im Original, damit dieser annulliert werden kann.
    • Vom neuen Fahrzeug: Fahrzeugausweis (bei Occasionen) oder Prüfungsbericht via Formular 13.20A (Neuwagen), das meistens vom Händler direkt ausgefüllt wird.

    Im Laufe der folgenden Woche wird dann der neue Fahrzeugausweis vom Strassenverkehrsamt an Sie gesendet. 

  • Die Police wird in Ihrem Cockpit erst dann auf «aktiv» gestellt, wenn uns das Strassenverkehrsamt die Einlösung bestätigt hat. Dies kann aufgrund der elektronischen Datenübermittlung je nach Kanton in seltenen Fällen bis zu vier Wochen dauern. Natürlich ist der Versicherungsschutz für Sie auch während dieser Zeit gewährleistet, da hierfür das Datum der effektiven Einlösung/Umschreibung auf dem Strassenverkehrsamt ausschlaggebend ist.

Vertragsbedingungen

  • Falls das Fahrzeug vor dem auf der Police genannten Versicherungsbeginn eingelöst wird, ist das Fahrzeug ab dem Versicherungsbeginn versichert. Falls das Fahrzeug nach dem auf der Police genannten Versicherungsbeginn eingelöst wird, gilt der Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der Fahrzeugeinlösung.
  • Die Versicherungen gelten in Europa und den ans Mittelmeer grenzenden Staaten gemäss Länderaufstellung der «Grünen Versicherungskarte». Die Versicherungsdeckung für die Risiken Kasko und Insassenunfall wie auch den Pannendienst (Assistance-Versicherung) wird auch in Kosovo gewährt.
  • Die TONI Digital Insurance Solutions AG handelt als gebundener Versicherungsvermittler für die unten aufgeführten Versicherungsunternehmen. PostFinance agiert als Vermarktungspartnerin von TONI und vertreibt in deren Auftrag die Motorfahrzeugversicherungsprodukte der unten aufgeführten Versicherungsunternehmen online.

    Information über den Wechsel des Versicherers:
    Per 08.01.2024 erfolgt bei der PostFinance Auto-/Motorradversicherung ein Wechsel des Versicherers für die Haftpflichtversicherung, die Teil- und die Kollisionskaskoversicherung. Für alle Versicherungen, die gestützt auf einer ab dem 08.01.2024 berechneten Offerte abgeschlossen worden sind, ist ipitQ EMEA P&C S.A. der Versicherer für die Haftpflichtversicherung sowie die Teil- und Kollisionskaskoversicherung. Für vor dem 08.01.2023 bereits bestehende Versicherungen oder Versicherungen, die gestützt auf einer vor dem 08.01.2024 berechneten Offerte abgeschlossen worden sind, ist Great Lakes Insurance SE der Versicherer für die Haftpflichtversicherung sowie die Teil- und Kollisionskasko. Vertragspartner für den Pannendienst (Assistance-Versicherung) bleibt die TAS Versicherungen AG und für die Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung die Assista Rechtsschutz AG.

  • Die Vertragsdokumente (Police und «grüne Versicherungskarte») werden Ihnen elektronisch zugestellt respektive sind in Ihrem Kundencockpit hinterlegt, sobald wir vom Strassenverkehrsamt die Bestätigung der Einlösung erhalten haben. Die Rechnungen können nach Wunsch elektronisch oder ausgedruckt per Post zugestellt werden. Dies können Sie direkt im Onboardingprozess auswählen. Danach werden Sie die Rechnung bei automatischer Verlängerung jährlich neu erhalten. Die Zustellung der Dokumente kann in speziellen Fällen bis max. vier Wochen andauern, da wir in jedem Fall auf die elektronische Datenübermittlung der schweizerischen Strassenverkehrsämter angewiesen sind, um die Policendokumente wie auch die Rechnung auszustellen.
  • Seit dem 01.07.2020 ist die «grüne Versicherungskarte» international auf weissem Papier ausgedruckt anerkannt. Sie können deshalb die «grüne Versicherungskarte» direkt aus Ihrem Kundencockpit runterladen und ausdrucken.
  • Ihre Police hat eine Laufzeit von einem Jahr ab Versicherungsbeginn. Danach verlängert sich diese automatisch um ein weiteres Jahr. Dennoch können Sie bei uns Ihre Police auch während der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Weiter haben Sie nachfolgende Möglichkeiten, den Vertrag nach gesetzlichen Bestimmungen aufzuheben:

    • Per Vertragsablauf: Unter Berücksichtigung der ordentlichen Kündigungsfrist können Sie Ihre Versicherung per Ende der Vertragsdauer kündigen. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich in der Regel um ein weiteres Jahr.
    • Beim Fahrzeugwechsel: Ersetzen Sie beispielsweise Ihr altes durch ein neues Fahrzeug, kann die Versicherung des alten Fahrzeuges gekündigt werden.
    • Bei einer Prämienänderung: Wenn sich die Vertragsbedingungen zu Ihren Ungunsten ändern sollten, können Sie auf den Zeitpunkt der Vertragsänderung kündigen.
    • Bei einem Halterwechsel: Bei einem Halterwechsel erlischt die Kaskoversicherung, die Haftpflichtversicherung geht jedoch auf den neuen Halter über. Der neue Besitzer kann diese innert 14 Tagen nach Übergang kündigen. Die alte Haftpflichtversicherung erlischt, sobald im Fahrzeugausweis die neue Gesellschaft eingetragen wird.
    • Im Schadenfall: Wenn im Schadenfall eine Entschädigung durch die Versicherung ausbezahlt wurde, können Sie kündigen. Die Fristen sind in den allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) geregelt. Die Haftung der Versicherung erlischt 14 Tage nach dem Eintreffen der Kündigung. Wenn der Vertrag länger als ein Jahr besteht und es sich nicht um einen Totalschaden handelt, erhalten Sie die vorausbezahlte Jahresprämie anteilsmässig zurück.
  • In diesem Fall gelten die Bedingungen gemäss der Offerte vom 02.01.2024. Bei der Offerte handelt es sich um ein verbindliches Angebot, welches nach Ihrer Annahme resp. Bestätigung so gilt. Somit ist in diesem Fall die Great Lakes Insurance der Vertragspartner. Falls Sie gerne iptiQ als Vertragspartner möchten, können Sie eine neue Offerte ab dem 08.01.2024 anfordern.

    Vertragspartner:

    iptiQ EMEA P&C S.A., Luxembourg, Zweigniederlassung Zürich

    Versicherer für Haftpflichtversicherung, Teil- und Kollisionskasko bei allen Autoversicherungen / Motorradversicherungen, die gestützt auf einer ab dem 08.01.2024 berechneten Offerte abgeschlossen werden.

    Great Lakes Insurance in Cham

    Versicherer für Haftpflichtversicherung, Teil- und Kollisionskasko bei allen Autoversicherungen / Motorradversicherungen die vor dem 08.01.2023 bereits bestanden haben oder die gestützt auf einer vor dem 08.01.2024 berechneten Offerte abgeschlossen werden.

    TAS Versicherungen AG

    Versicherer für Pannendienst (Assistance-Versicherung)

    Assista Rechtsschutz AG

    Versicherer für Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung

Im Schadenfall / Unfall

  • Als Kunde der PostFinance Autoversicherung haben Sie das Recht auf freie Garagenwahl. Bei Bedarf können wir Ihnen jedoch gerne eine Werkstatt aus unserem grossen Netzwerk empfehlen. Einen Glasschaden können Sie jederzeit (insofern Sie eine Teilkaskodeckung abgeschlossen haben) ohne Selbstbehalt bei Carglass reparieren lassen. Reparieren Sie einen Glasschaden ausserhalb des Carglass-Netzwerks, beträgt der Selbstbehalt 300 Franken.
  • Bei einer Panne können Sie uns jederzeit unter der Nummer 0848 117 799 (aus der Schweiz) oder unter +41 58 667 14 00 (aus dem Ausland) erreichen. Alle anderen Schadenmeldungen können Sie sofort online melden unter Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster versicherungen.postfinance.ch oder telefonisch von Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.30 Uhr unter denselben Nummern.

    Nie Forderungen von Dritten anerkennen oder Dokumente in fremder Sprache unterschreiben.

  • Wie viele etablierte Versicherungen arbeitet PostFinance mit erfahrenen und kompetenten Partnern zur Aufnahme und Abwicklung der Schäden. Teil des Partnernetzwerks sind u. a. Carglass, AVUS und Repanet. Über das Vorgehen bei der Schadenabwicklung werden wir Sie nach Anmeldung eines allfälligen Schadens informieren und selbstverständlich auf dem Laufenden halten.