Teilnahmebedingungen SmartKids und SmartYoung

Die Teilnahme an der Promotion der Veranstalterin PostFinance AG (nachfolgend PostFinance genannt) richtet sich nach den nachstehend aufgeführten Bedingungen. Mit der Teilnahme akzeptieren die Teilnehmer:innen diese Teilnahmebedingungen.

Die Dauer der Promotion erstreckt sich vom 03. Juni 2024 bis zum 31. Juli 2024. Wer in diesem Zeitraum ein SmartKids / SmartYoung Bankpaket bei PostFinance eröffnet, erhält im September eine Kontogutschrift über 50 Franken direkt auf sein neues Konto ausbezahlt. Das Angebot ist bei der Eröffnung des ersten SmartKids / SmartYoung Bankpakets einmalig während des angegebenen Zeitraums gültig.

Die Kontogutschrift in der Höhe von 50 Franken kann nur erhalten, wer die Berechtigungsvoraussetzungen für das entsprechende Bankpaket (SmartKids / SmartYoung) erfüllt.

Kontaktpunkt Kontoeröffnung

Es spielt keine Rolle, wie oder wo das jeweilige Bankpaket eröffnet wird; online über postfinance.ch, in der PostFinance App, bei einer PostFinance Filiale oder in einer Poststelle. Die Kontogutschrift in der Höhe von 50 Franken wird jedem Neukunden geschenkt, der während dieser Zeit ein SmartKids oder SmartYoung Bankpaket eröffnet.

Die Kriterien für die beiden Kontoarten sind im Folgenden aufgeführt:

Teilnahmeberechtigung SmartKids

Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften natürlichen Personen zwischen 0 und 11 Jahren.

Teilnahmeberechtigung SmartYoung

Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften natürlichen Personen zwischen 12 und 20 Jahren.

Alle personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden ausschliesslich zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Promotion gespeichert und genutzt. PostFinance weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten der Teilnehmenden ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.

PostFinance schliesst jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Promotion aus, soweit gesetzlich zulässig. PostFinance hat jederzeit das Recht, die Kampagne vor dem 31. Juli 2024 aufzuheben. Über die Promotion wird keine Korrespondenz geführt. Es besteht kein Auskunftsrecht für die Teilnehmenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Promotion unterliegt schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.