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Wissenswertes zur QR-Rechnung
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Erstellung, Gestaltung und Bezahlung der QR-Rechnung.
Basiswissen zur QR-Rechnung
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Es gibt 3 Arten von QR-Rechnungen:
QR-Rechnungen mit QR-IBAN und QR-Referenz
Die QR-Referenz besteht aus 26 numerischen Zeichen, gefolgt von einer Prüfziffer. Sie entspricht dem Schweizer Standard und kann nur bei QR-Rechnungen für Inlandzahlungen (CH und Liechtenstein) eingesetzt werden. Die Referenz darf nicht ausschliesslich aus Nullen bestehen.QR-Rechnung mit IBAN ohne Referenz
QR-Rechnung mit IBAN und Creditor Reference
Die Creditor Reference (auch «Structured Creditor Reference», SCOR genannt) beginnt mit den Buchstaben «RF», gefolgt von 5 bis 25 Zeichen. Sie entspricht dem internationalen Standard ISO 11649 und kann somit auch für den internationalen Zahlungsverkehr eingesetzt werden.
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Die QR-Rechnung besteht aus einem
- Rechnungsschreiben, z. B. mit Angaben zu den Rechnungspositionen
- Zahlteil mit QR-Code und Empfangsschein
Der QR-Code enthält alle nötigen Zahlungsinformationen in codierter und digital einlesbarer Form. Diese Informationen sind alle auch in Textform abgedruckt.
Das Rechnungsschreiben und der Zahlteil mit QR-Code und Empfangsschein können auf einer Seite/einem Blatt oder auf separaten Blättern/Seiten stehen.
Der Zahlteil mit QR-Code und Empfangsschein muss in beiden Fällen am unteren Ende der Seite platziert werden.
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Der QR-Code enthält unter anderem
- Informationen zum:zur Zahlungsempfänger:in
- Informationen zum:zur Zahlungspflichtigen
- den Rechnungsbetrag
- die Währung (CHF oder EUR)
Die vollständige Liste der enthaltenen Informationen entnehmen Sie den «Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung».
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QR-Rechnungen dürfen in Schweizer Franken oder Euro ausgestellt werden. Das Währungskürzel (CHF oder EUR) muss links vor der Betragsangabe bzw. dem Betragsfeld auf dem Zahlteil sowie auf dem Empfangsschein aufgedruckt werden.
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Die QR-Rechnung wurde nur für Zahlungen innerhalb der Schweiz und Liechtenstein entwickelt. Das heisst, deren Form (mit Zahlteil und Empfangsschein) sowie das Einlesen und Verarbeiten des QR-Codes funktionieren grundsätzlich nur im Zahlungsverkehr dieser zwei Länder.
Die QR-Rechnung enthält jedoch Informationen, die Sie für grenzüberschreitende, manuell erfasste Zahlungen nutzen können. Dazu gehören der Name und die Adresse des:der Zahlungsempfängers:in, der Betrag, die IBAN und die Creditor Reference.
Daraus ergeben sich zwei Szenarien für Auslandszahlungen mit QR-Rechnungen:
Rechnungssteller:in im Ausland - Rechnungsempfänger:in in der Schweiz oder in Liechtenstein
Der:Die Rechnungsempfänger:in kann die Funktionen der QR-Rechnung (Scannen oder Einlesen des QR-Codes) nur dann nutzen, wenn der:die Rechnungsteller:in eine IBAN oder eine Creditor Reference eines Kontos in der Schweiz oder in Liechtenstein angibt. Andernfalls muss der:die Rechnungsempfängerin eine manuell erfasste Auslandszahlung in seinem:ihrem Online oder Mobile Banking tätigen.
Rechnungssteller:in in der Schweiz oder in Liechtenstein - Rechnungsempfänger:in im Ausland
Ob mit der QR-Rechnungen Zahlungen vom Ausland in die Schweiz (oder nach Liechtenstein) möglich sind, hängt davon ab, ob die jeweilige ausländische Bank die Schweizer QR-Rechnung unterstützt. Der Schweizer Finanzplatz hat darauf keinen Einfluss. In grenznahen Regionen ist denkbar, dass es entsprechende Angebote gibt. Auch in diesem Fall gilt: Der:Die ausländische Rechnungsempfänger:in kann die Angaben auf der QR-Rechnung für eine manuell erfasste Zahlung nutzen.
Erstellung und Gestaltung von QR-Rechnungen
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Alle Gestaltungsvorgaben und -empfehlungen finden Sie im Dokument «Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung» und im «Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Style Guide QR-Rechnung».
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Die QR-Referenz kann als strukturierte Referenz verwendet werden und dient der einfachen und automatisierten Zuordnung von Zahlungseingängen zur jeweiligen Rechnung.
Die QR-IBAN ist eine spezielle IBAN (International Bank Account Number) für den Einsatz auf QR-Rechnungen mit QR-Referenz. Sie haben Ihre QR-IBAN von PostFinance erhalten. Wenn Sie Ihre QR-IBAN nicht kennen, wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin bzw. Ihren Kundenberater.
Wichtig
Wenn Sie eine QR-Rechnung mit QR-Referenz ausstellen, müssen Sie zwingend Ihre QR-IBAN angeben. -
Ja, der Name (und optional die Adresse) des Zahlungspflichtigen sowie der Betrag müssen sogar nachträglich handschriftlich ergänzt werden, wenn diese Angaben nicht bereits auf dem Zahlteil und dem Empfangsschein aufgedruckt sind. In diesem Fall tragen Sie diese Informationen in die Felder mit Eckmarken ein.
Handschriftliche Mitteilungen sind jedoch nicht erlaubt.
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Das ist laut Geldwäschereiverordnung der FINMA erforderlich, wenn die QR-Rechnung in einer Filiale der Post bezahlt wird.
Wir empfehlen aber, immer die vollständige Adresse anzugeben.
Hinweis: Ist Name und vollständige Adresse des:der Rechnungsempfängers:in nicht im QR-Code enthalten und auf dem Sichtteil nicht aufgedruckt, werden die Angaben in der Filiale der Post nacherfasst. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall Gebühren beim:bei der Empfänger:in anfallen.
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Einzelne QR-Rechnungen erstellen Sie ganz einfach mit dem QR-Generator. Sie finden ihn unter postfinance.ch/qr-generator und im E-Finance.
Falls Sie nicht nur einzelne QR-Rechnungen, sondern kleine Mengen verschicken müssen, können Sie diese in den Filialen der Post erstellen lassen.
Mehr erfahren über die Erstellung von QR-Rechnungen bei der Post
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Nein, wir bieten keinen Bestellservice für perforiertes A4-Papier an. Sie bekommen solches Papier aber in den meisten Druckereien, im Handel für Bürobedarf oder im Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Postshop.
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Ja, wenn Sie die QR-Rechnung in Papierform versenden, muss sie zwingend perforiert sein.
Wenn Sie die QR-Rechnung als PDF per E-Mail an den:die Rechnungsempfänger:in senden, muss diese mit Linien zur Abgrenzung des Zahlteils und des Empfangsscheins sowie mit einem Scherensymbol versehen sein. Dies signalisiert dem:der Zahlungspflichtigen, dass der Zahlteil und der Empfangsschein per Schnitt abgetrennt werden muss, falls die QR-Rechnung auf dem Postweg an ein Finanzinstitut zur Zahlung weitergereicht oder in einer Filiale der Post beglichen wird.
Bitte beachten Sie, dass QR-Rechnungen im PDF-Format sich vor allem für Zahlungen im E- oder M-Banking eignen. Für den papiergebundenen Zahlungsverkehr am Schalter oder per Zahlungsauftrag sind sie weniger gut geeignet.
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Nein, das ist nicht erlaubt. Ein QR-Code für Zahlungen darf nur im Kontext einer vollständigen QR-Rechnung bzw. auf einem Zahlteil verwendet werden.
Bezahlung von QR-Rechnungen
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Mitteilungen in gedruckter Form sind bei allen QR-Rechnungen möglich. Beachten Sie: Die Mitteilung muss in gedruckter Form rechts vom QR-Code stehen – und ist auch im QR-Code enthalten. Handschriftliche Ergänzungen zur Mitteilung sind nicht zugelassen.
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Grundsätzlich nicht.
Es kann eine manuelle Zahlung über Online oder Mobile Banking erfasst werden. In den meisten Fällen genügt die Angabe der IBAN, des Namens/Ortes des:der Zahlungsempfänger:in, des Betrags und - damit die Zahlung eingeordnet werden kann - eine Mitteilung.
Am Schalter einer Postfiliale kann unter Angabe aller relevanten Informationen eine Spenden-Einzahlung in Auftrag gegeben werden. Bitte beachten Sie, dass dabei Gebühren beim:bei der Empfänger:in anfallen.