Die QR-Rechnung wurde nur für Zahlungen innerhalb der Schweiz und Liechtenstein entwickelt. Das heisst, deren Form (mit Zahlteil und Empfangsschein) sowie das Einlesen und Verarbeiten des QR-Codes funktionieren grundsätzlich nur im Zahlungsverkehr dieser zwei Länder.
Die QR-Rechnung enthält jedoch Informationen, die Sie für grenzüberschreitende, manuell erfasste Zahlungen nutzen können. Dazu gehören der Name und die Adresse des:der Zahlungsempfängers:in, der Betrag, die IBAN und die Creditor Reference.
Daraus ergeben sich zwei Szenarien für Auslandszahlungen mit QR-Rechnungen:
Rechnungssteller:in im Ausland - Rechnungsempfänger:in in der Schweiz oder in Liechtenstein
Der:Die Rechnungsempfänger:in kann die Funktionen der QR-Rechnung (Scannen oder Einlesen des QR-Codes) nur dann nutzen, wenn der:die Rechnungsteller:in eine IBAN oder eine Creditor Reference eines Kontos in der Schweiz oder in Liechtenstein angibt. Andernfalls muss der:die Rechnungsempfängerin eine manuell erfasste Auslandszahlung in seinem:ihrem Online oder Mobile Banking tätigen.
Rechnungssteller:in in der Schweiz oder in Liechtenstein - Rechnungsempfänger:in im Ausland
Ob mit der QR-Rechnungen Zahlungen vom Ausland in die Schweiz (oder nach Liechtenstein) möglich sind, hängt davon ab, ob die jeweilige ausländische Bank die Schweizer QR-Rechnung unterstützt. Der Schweizer Finanzplatz hat darauf keinen Einfluss. In grenznahen Regionen ist denkbar, dass es entsprechende Angebote gibt. Auch in diesem Fall gilt: Der:Die ausländische Rechnungsempfänger:in kann die Angaben auf der QR-Rechnung für eine manuell erfasste Zahlung nutzen.