Allgemeine Voraussetzungen und Bedingungen zum Startangebot
- Die Gründung des Unternehmens liegt nicht länger als zwei Jahre zurück. PostFinance ist berechtigt eine Bestätigung (HR-Auszug oder eine entsprechende Bestätigung für Selbständigerwerbende) zu verlangen.
- Das Startangebot ist ausschliesslich für Unternehmen mit Domizil Schweiz oder Liechtenstein verfügbar.
- Die Gültigkeit des Startangebots ist auf zwei Jahre ab Bestelldatum befristet. Später geltend gemachte Ansprüche auf Sonderkonditionen in Zusammenhang mit dem Startangebot werden nicht berücksichtigt.
- Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen von PostFinance.