Teilnahmebedingungen

Bestandeskund:innen

Bestandeskund:innen, die zwischen dem 2. September und dem 6. Oktober 2024 eine Kredit- oder Prepaidkarte bei PostFinance beantragen, erhalten bei erfolgreicher Prüfung des Antrags per Ende Dezember 2024 100 Franken direkt auf das eigene PostFinance-Konto gutgeschrieben. Das Angebot gilt nur für Bestandeskund:innen, die per 1. September 2024 bereits ein Konto bei PostFinance besitzen. Das Angebot gilt nicht für Zweitkarten oder für Upgrades bestehender Kreditkarten und ist einmalig beim Abschluss einer Kredit- oder Prepaidkarte im besagten Zeitraum gültig. Das Angebot gilt nicht für Bestandeskund:innen, die bestehende Karten nach der Publikation dieser Kampagne aufgehoben haben und eine neue Karte beantragen. Die Gutschrift wird pro Person und nicht pro Karte einmalig ausbezahlt. Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz ständig wohnhaften Personen ab dem 12. Lebensjahr bei Prepaidkarten und ab dem 18. Lebensjahr bei Kreditkarten.

Die Gutschrift von 100 Franken auf das PostFinance-Konto wird nur gewährt, wenn die Kredit- oder Prepaidkarte zum Zeitpunkt der Auszahlung aktiv ist.

Voraussetzung für den Erhalt der Kontogutschrift beim Abschluss einer Kredit- oder Prepaidkarte ist die erfolgreiche Prüfung des im besagten Zeitraum eingegangenen Antrags. Die Voraussetzungen für den Kredit- oder Prepaidkartenabschluss sind unten aufgeführt.

Neukund:innen

Neukund:innen, die zwischen dem 2. September und dem 6. Oktober 2024 eine Kredit- oder Prepaidkarte bei PostFinance beantragen, erhalten bei erfolgreicher Prüfung des Antrags per Ende Dezember 2024 50 Franken direkt auf das eigene PostFinance-Konto gutgeschrieben. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen, die per 1. September 2024 noch kein Konto bei PostFinance besitzen. Das Angebot gilt nicht für Neukund:innen, die eine bestehende Geschäftsbeziehung nach der Publikation dieser Kampagne aufgehoben haben und ein neues Bankpaket sowie Kredit- oder Prepaidkarte beantragen. Das Angebot gilt nicht für Zweitkarten oder für Upgrades bestehender Kreditkarten und ist einmalig beim Abschluss einer Kredit- oder Prepaidkarte im besagten Zeitraum gültig. Die Gutschrift wird pro Person und nicht pro Karte einmalig ausbezahlt. Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz ständig wohnhaften Personen ab dem 12. Lebensjahr bei Prepaidkarten und ab dem 18. Lebensjahr bei Kreditkarten.

Die Gutschrift von 50 Franken auf das PostFinance-Konto wird nur gewährt, wenn die Kredit- oder Prepaidkarte zum Zeitpunkt der Auszahlung aktiv ist.

Voraussetzung für den Erhalt der Kontogutschrift beim Abschluss einer Kredit- oder Prepaidkarte bei PostFinance ist die erfolgreiche Prüfung des Antrags im besagten Zeitraum. Die Voraussetzungen für den Kredit- oder Prepaidkartenabschluss sind im Folgenden aufgeführt:

Voraussetzungen für den Antrag auf eine Kreditkarte oder Prepaidkarte

Der Antrag für eine Kredit- oder Prepaidkarte von PostFinance erfordert ein Bankpaket bei PostFinance. Beim Abschluss einer Kredit- oder Prepaidkarte wird daher automatisch ein PostFinance-Bankpaket eröffnet, sofern die Person noch kein PostFinance-Konto besitzt.

Der Preis für ein Bankpaket (Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Bankpakete für Erwachsene / Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Bankpakete für Jugendliche und Studierende bis 30 Jahre) und für die Option Papier  gilt pro Kundenbeziehung. Eine Kundenbeziehung kann mehrere Konten enthalten. Die Preisbelastung erfolgt monatlich.

Kontaktpunkt Kreditkarte und Prepaidkarte

Es spielt keine Rolle, ob die Kredit- oder Prepaidkarte online über postfinance.ch, in einer PostFinance-Filiale oder in einer Filiale der Post beantragt wird. Die Kontogutschrift wird allen Privatkund:innen, die zwischen dem 2. September und dem 6. Oktober 2024 erfolgreich eine Kredit- oder Prepaidkarte beantragen, gutgeschrieben.

Mit der Teilnahme an der Promotion erklären sich die Teilnehmenden mit diesen Bedingungen einverstanden. Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung von PostFinance ausgeschlossen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.