Bauen Sie Ihre zweite Säule aus
Die berufliche Vorsorge bildet die zweite Säule, die die Leistungen der AHV/IV ergänzt und ist massgeblich von Ihrem Einkommen abhängig. Gehen Sie keiner Erwerbstätigkeit nach, sind Sie auch nicht versichert. Geben Sie Ihre Arbeit temporär oder endgültig auf, so wird Ihr Pensionskassenkapital auf einem sogenannten Freizügigkeitskonto deponiert. Da die Zinsen auch bei Freizügigkeitskonten in den letzten Jahren tief gefallen sind, kann es ratsam sein, das Freizügigkeitsguthaben ganz oder teilweise in Vorsorgefonds zu investieren. Auch hier können Sie mit einer Investition in Vorsorgefonds längerfristig von durchschnittlich höheren Rendite als bei einem gewöhnlichen Freizügigkeitskonto profitieren. Jedoch müssen Sie dafür Kursschwankungen in Kauf nehmen, und, je nach Entwicklung der Märkte, auch ein Verlustrisiko tragen können.
Sie arbeiten jedoch bei geringem Lohn oder Teilzeit? So sind Sie wegen des Koordinationsabzugs benachteiligt. Für Frauen ist die berufliche Vorsorge somit ebenfalls oft lückenhaft – im Alter haben sie das Nachsehen. Eine Vorsorgelücke in der Pensionskasse können Sie durch einen Einkauf in die zweite Säule schliessen. Diese Möglichkeit ist abhängig von Ihrem individuell angesparten Guthaben und den Bestimmungen Ihrer Pensionskasse.
Eine andere Möglichkeit, Ihr Vermögen der Pensionskasse zu erhöhen wäre es, Ihre Berufstätigkeit über das 65. Lebensjahr hinaus zu verlängern.
Grundsätzlich auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie sich frühzeitig mit der Frage auseinandersetzen, was es bedeutet, wenn Sie in Teilzeit erwerbstätig sind oder die Arbeit zeitweise ganz unterbrechen, um Ihre Zeit Kind und Familie zu widmen. Erfahren Sie mehr zur betrieblichen Altersvorsorge in unserem Artikel «Pensionskasse – was Sie dazu wissen sollten».