Säule 3a: Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen und Steuern sparen mit der gebundenen Vorsorge
Es lohnt sich also, sich nicht nur auf die obligatorischen Beiträge aus der staatlichen Absicherung zu verlassen, sondern die Altersvorsorge möglichst früh auch selbst in die Hand zu nehmen. Besonders attraktiv ist dabei die Säule 3a. Als Arbeitnehmer mit Pensionskasse beträgt der Maximalbetrag, den Sie jährlich in die dritte Säule einzahlen können CHF 7’056.– pro Jahr (Stand: 2023). Der Maximalbetrag ändert sich alle paar Jahre, informieren Sie sich also jährlich zum aktuellen Stand. Selbstständigerwerbende können höhere Beträge einzahlen. Ende Jahr können Sie die Einzahlung dann vom steuerbaren Einkommen abziehen – es zahlt sich also aus, den Maximalbetrag wenn möglich auszuschöpfen.
Aber auch wenn Sie nicht den Maximalbetrag einzahlen können oder möchten, lohnt sich eine Einzahlung in die Säule 3a – denn auch kleinere Beträge summieren sich über die Jahre. Der Steuereffekt spielt also unabhängig von der aktuellen Verzinsung auf dem Vorsorgekonto 3a eine wichtige Rolle. Seien Sie sich aber bewusst, dass es sich bei der Säule 3a um eine gebundene Vorsorge handelt: Sie darf frühestens fünf Jahre vor und spätestens fünf Jahre nach dem Erreichen des Pensionsalters ausbezahlt werden. Frühzeitige Auszahlungen sind nur in gewissen Fällen – zum Beispiel bei der Finanzierung eines Eigenheims – möglich.