Zusätzlich zur Vollmachtsregelung im Erbfall wird eine Erbgangsbescheinigung sowie die Kopie eines ID-Dokuments aller Erben und der bevollmächtigten Person benötigt.
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Formulare im Erbfall
Eine Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam über die Vermögenswerte des Verstorbenen verfügen. Um schneller und flexibler über die Vermögenswerte bei PostFinance zu verfügen, kann die Erbengemeinschaft einer oder mehreren Personen eine Vollmacht erteilen. PostFinance bietet Ihnen die Möglichkeit, Vollmachten mit dem Formular «Vollmachtsregelung im Erbfall» zu erteilen.
Wenn die Erbschaft abgeschlossen ist und die Erbengemeinschaft das Konto der verstorbenen Person aufheben will, kann das Aufhebungsformular für die Auftragserteilung benutzt werden. Stellen Sie sicher, dass PostFinance alle Unterlagen zur Klärung der Erbschaft vorliegen. Sollten noch nicht alle Ihre Unterlagen zur Legitimierung vorliegen, rufen Sie uns bitte vorgängig an, damit wir Ihnen mitteilen können, welche Unterlagen zusätzlich benötigt werden.
Wenn Sie die Korrespondenzadresse ändern oder Unterlagen für ein neues Konto bestellen möchten, können Sie dies PostFinance mit dem Antwortformular mitteilen. Stellen Sie sicher, dass Sie legitimiert sind, die Korrespondenzadresse zu ändern. Sollten noch nicht alle Ihre Unterlagen zur Legitimierung vorliegen, rufen Sie uns bitte vorgängig an, damit wir Ihnen mitteilen können, welche Unterlagen zusätzlich benötigt werden.
Bitte senden Sie uns die gewünschten Formulare und Legitimationsdokumente an folgende Adresse:
PostFinance AG
Scan Center
3002 Bern
Bei Fragen erreichen Sie unser Betreuungsteam von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr unter der Telefonnummer +41 58 667 98 65.