Teilnahmebedingungen PostFinance TWINT
1. Dienstleistung / Geltungsbereich
Alle Personenbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter.
Die PostFinance AG (nachfolgend «PostFinance») bietet Privatkunden (nachfolgend «Kunde») mobile Zahlungsapplikationen für iOS und Android (nachfolgend «PostFinance TWINT App») an.
Die PostFinance TWINT App kann vom Kunden als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, in Online-Shops und in Apps eingesetzt werden. Darüber hinaus bietet PostFinance Mehrwertleistungen an, namentlich die Hinterlegung oder Aktivierung von Sichtkarten und Dienstleistungen im Bereich des Mobile-Marketing. Diese Mehrwertleistungen erlauben Kunden, Coupons, Stempelkarten und weitere Kampagnen auf der PostFinance TWINT App zu erhalten und zu verwalten, Stempel zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die PostFinance TWINT App einzulösen. Diese Teilnahmebedingungen (nachfolgend «TNB») regeln die Benutzung sämtlicher in der PostFinance TWINT App angebotene Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen umfassen Zahlungsfunktionen und Mehrwertleistungen, welche auf der Website www.postfinance.ch und in der PostFinance TWINT App beschrieben sind. Diese TNB gelten als akzeptiert, sobald der Kunde sich über die PostFinance TWINT App registriert und ausdrücklich bestätigt, dass er die TNB gelesen und verstanden hat.
2. Zugang zu den PostFinance TWINT-Dienstleistungen
Die Dienstleistungen können auf allen auf dem Schweizer Markt erhältlichen Smartphones genutzt werden, unabhängig vom Hersteller, auf welchen die PostFinance TWINT App installiert werden kann. Eine solche Installation setzt Smartphones voraus, welche mit dem Betriebssystem iOS oder Android ausgerüstet sind, Bluetooth Low Energy (nachfolgend «BLE») unterstützen sowie das Bluetooth-Protokoll korrekt implementiert haben. Die minimal erforderliche iOS oder Android Version ist im entsprechenden App Store ersichtlich.
Zugang zu den Dienstleistungen erhält ein Kunde, der über ein auf seinen Namen registriertes Smartphone verfügt, auf welchem die PostFinance TWINT App installiert ist.
Voraussetzung für die Nutzung der PostFinance TWINT App sind ein Postkonto, eine dazugehörende PostFinance Card sowie ein gelbes Kartenlesegerät (Identifikationsmittel für E-Finance) bzw. die PostFinance Mobile (Banking) App mit registriertem PostFinance Login.
Der technische Zugang zu den Dienstleistungen erfolgt via Internet über das Smartphone des Kunden als persönliches Terminal und eine dedizierte von einem Händler zur Verfügung gestellte Infrastruktur (z.B. Sender, die auf dem Funkstandard BLE basieren, nachfolgend «Beacons»). Ist die Internetverbindung nicht verfügbar, können gewisse Dienstleistungen nicht genutzt werden.
Zahlungs- und Zusatzfunktionen können aufgrund regulatorischer Vorgaben durch PostFinance bei Verwendung im Ausland eingeschränkt werden.
3. Registrierung und Identifizierung
Für die Registrierung benötigt der Kunde die PostFinance Card sowie ein Kartenlesegerät von PostFinance oder die PostFinance Mobile (Banking) App mit registriertem PostFinance Login. Bei der Installation (Download) der PostFinance TWINT App auf dem Smartphone wird der Kunde aufgefordert, die Mobile-Nummer des Smartphones einzugeben. Diese wird aus Sicherheitsgründen verifiziert. Bei einem Wechsel oder einer Deaktivierung der Mobile-Nummer muss der Kunde der PostFinance entweder die neue Mobile-Nummer oder die Deaktivierung der PostFinance TWINT App umgehend bekanntgeben.
4. Geheimhaltung
PostFinance ist an gesetzliche Geheimhaltungspflichten gebunden. Der Kunde ist einverstanden, dass der Umstand der Geschäftsbeziehung und Stammdaten (z.B. Name, Wohnort) zur Erbringung von Dienstleistungen soweit notwendig an den Zahlungsempfänger sowie an weitere Dritte bekannt gegeben werden können.
Dem Kunden wird zugesichert, dass die Inhaltsdaten von Geschäftsbeziehungen (z. B. Zahlungsdaten) grundsätzlich geheim sind. Der Kunde ist jedoch einverstanden, dass die gesetzliche Geheimhaltungspflicht zur Wahrung berechtigter Interessen der PostFinance aber insbesondere in folgenden Fällen aufgehoben ist:
- Wahrnehmung gesetzlicher Auskunftspflichten
- Inkasso von Forderungen von PostFinance
- Gerichtliche Auseinandersetzungen
5. Support
PostFinance stellt dem Kunden im Sinne eines technischen Supports über die PostFinance TWINT App eine Hilfefunktion zur Verfügung. Für die Erbringung dieses Supports können von PostFinance auch Dritte beigezogen werden, an welche hierfür Zugriff auf relevante Daten gegeben werden kann.
6. Sorgfaltspflichten des Kunden
Beim Umgang mit der PostFinance TWINT App sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten zu beachten:
- Der Kunde hat sein Smartphone vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre).
- Die Persönliche Identifikationsnummer (nachfolgend «PIN») für die Nutzung der PostFinance TWINT App, insbesondere zur Bestätigung von Zahlungen ab einem bestimmten Betrag, sowie die PIN der Geräte- bzw. Displaysperren, sind geheim zu halten, dürfen keinesfalls an andere Personen weitergegeben, oder zusammen mit dem Smartphone aufbewahrt werden.
- Die gewählte PIN darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Mobile-Nummer, Geburtsdatum usw.) bestehen.
- Im Schadenfall hat der Kunde nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen hat er Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
- Mit der Installation der PostFinance TWINT App auf seinem Smartphone bestätigt der Kunde, der rechtmässige Nutzer und Verfügungsberechtigte der Mobile-Nummer des Smartphones zu sein. Der Kunde ist für die Verwendung (Nutzung) seines Smartphones verantwortlich. Der Kunde trägt sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung der PostFinance TWINT App auf seinem Smartphone ergeben.
- Besteht Grund zur Annahme, dass unberechtigte Personen Zugang zur Geräte- bzw. Displaysperre haben, so ist diese unverzüglich zu ändern.
- Bei Verlust des Smartphones, insbesondere im Falle eines Diebstahls, ist PostFinance umgehend zu benachrichtigen, damit eine Sperrung der PostFinance TWINT App erfolgen kann.
- Verbot des Jailbreaks (Ausschaltung der Sicherheitsstrukturen beim Smartphone zwecks Installation nicht offiziell verfügbarer Applikationen) bzw. der Einrichtung des Root-Zugriffs (Einrichtung eines Zugriffs auf Systemebene des Smartphone), sowie Verbot der Installation von unerlaubten Apps, da dies das Smartphone für Viren und Malware anfälliger macht.
- Der Kunde hat vor jeder Ausführung einer Zahlung die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern.
- Der Kunde hat die ausgeführten Zahlungen zu prüfen. Sofern der Kunde Unstimmigkeiten feststellt, hat der Kunde diese PostFinance unverzüglich telefonisch und spätestens innert dreissig Tagen ab Zahlungsdatum schriftlich mitzuteilen (Datum des Poststempels). Für den Fall, dass der Kunde aufgefordert wird, ein Schaden-/ Beanstandungsformular einzureichen, ist dieses innert zehn Tagen nach Aufforderung ausgefüllt und unterzeichnet an PostFinance zurückzusenden (Datum des Poststempels).
7. Missbräuche
Weicht die Nutzung der PostFinance TWINT App erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens (Verhaltens (z.B. Nutzung der PostFinance TWINT App für kommerzielle Tätigkeiten), kann PostFinance den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden bei Vertragsabschluss.
8. Haftung
Bei einer Vertragsverletzung durch PostFinance haftet diese für den vom Kunden nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung von PostFinance für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. PostFinance ersetzt Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis bis höchstens CHF 5‘000.–.
Die Haftung von PostFinance für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste ist – soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. PostFinance haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung der PostFinance TWINT App.
Der technische Zugang zu den Dienstleistungen ist Sache des Kunden. PostFinance übernimmt keine Haftung für die Netzbetreiber (Provider) und lehnt soweit gesetzlich zulässig, auch jede Haftung für die zur Nutzung der Dienstleistungen erforderliche Hard- und Software ab.
Die Haftung von PostFinance für Schäden, die dem Kunden durch Übermittlungsfehler, in Fällen höherer Gewalt, technische Mängel oder Störungen, insbesondere durch einen Ausfall von Beacons oder fehlender Internetverbindung, rechtswidrige Eingriffe in Telekommunikationseinrichtungen und -netze, Überlastung des Netzes, mutwillige Verstopfung der elektronischen Zugänge durch Dritte, Unterbrüche oder andere Unzulänglichkeiten entstehen, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
PostFinance ist bemüht, eine störungsfreie und ununterbrochene Nutzung der PostFinance TWINT App zur Verfügung zu stellen. PostFinance kann dies aber nicht zu jeder Zeit gewährleisten. PostFinance behält sich insbesondere bei der Feststellung von erhöhten Sicherheitsrisiken oder Störungen sowie für Wartungsarbeiten vor, den Zugang zur PostFinance TWINT App und/oder die darin angebotenen Dienstleistungen jederzeit zu unterbrechen. Solange PostFinance die geschäftsübliche Sorgfalt wahrnimmt, trägt der Kunde einen allfälligen aufgrund derartiger Unterbrüche entstehenden Schaden.
9. Schadenübernahme
PostFinance übernimmt Schäden gemäss Ziffer 8, die dem Kunden aus missbräuchlicher Verwendung der PostFinance TWINT App durch Dritte entstehen, sofern er nachzuweisen vermag, dass er die vorliegenden TNB eingehalten hat und ihn auch sonst in keiner Weise ein Verschulden trifft. Ein Schaden ist PostFinance bei Feststellung unverzüglich zu melden. Das Schadenformular ist innert zehn Tagen nach Erhalt ausgefüllt und unterzeichnet an PostFinance zurückzusenden.
10. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen PostFinance und dem Kunden erfolgt grundsätzlich über die PostFinance TWINT App. Bei Bedarf kann PostFinance den Kunden auch via E-Mail benachrichtigen, soweit vom Kunden eine entsprechende Adresse hinterlegt wurde. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der genannten Adresse. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die elektronische Kommunikation weder vertraulich noch sicher ist. Diese kann von Dritten eingesehen, abgefangen oder verändert werden oder kann verloren gehen. Sofern elektronisch erteilte Aufträge oder Anweisungen vom Kunden nicht explizit durch PostFinance bestätigt werden, hat der Kunde davon auszugehen, dass diese bei PostFinance nicht eingegangen sind. PostFinance übernimmt keine Haftung für Schäden, die in Zusammenhang mit Nachrichten entstehen, die mittels gewöhnlicher E-Mail oder mit einem anderen elektronischen Nachrichtenübermittlungssystem an PostFinance gesendet wurden.
11. Änderung TNB
PostFinance kann die TNB jederzeit ändern. Änderungen werden dem Kunden vorgängig auf geeignete Weise bekannt gegeben. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er die PostFinance TWINT App auf seinem Smartphone löschen und gegenüber PostFinance ausdrücklich erklären, von der Nutzung der Dienstleistungen Abstand zu nehmen.
12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und lokale rechtliche Restriktionen für die Nutzung
Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Smartphones, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen.
Die Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und kann im Ausland nicht in Anspruch genommen werden.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehung Umstände eintreten können, die PostFinance gesetzlich verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen. Der Kunde ist verpflichtet, PostFinance auf Verlangen Auskünfte zu erteilen, die PostFinance benötigt, um den gesetzlichen Abklärungs- oder Meldepflichten nachzukommen.
13. Geistiges Eigentum
Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der PostFinance TWINT App. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den vorliegenden TNB. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei PostFinance oder den berechtigten Dritten. Verletzt der Kunde Immaterialgüterrechte Dritter und wird PostFinance dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunde PostFinance schadlos zu halten.
14. Dauer und Kündigung
Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und PostFinance wird für unbestimmte Dauer abgeschlossen. Der Kunde kann die PostFinance TWINT App jederzeit löschen oder beide Vertragsparteien können die Geschäftsbeziehung jederzeit schriftlich kündigen.
15. Sperrung durch den Kunden
Die Sperrung der PostFinance TWINT App und damit des Zugangs zur Zahlungsfunktion hat der Kunde bei PostFinance zu beantragen. Die bis zum Zeitpunkt der Sperrungsbeantragung ausgelösten Zahlungen gelten als gebucht und können nicht rückgängig gemacht werden.
16. Änderungen der Leistungen und Sperrung des Zugangs durch PostFinance
PostFinance kann die Dienstleistungen jederzeit ändern, aktualisieren oder weiterentwickeln. Ebenfalls kann PostFinance den Betrieb der PostFinance TWINT App oder den Zugang des Kunden zur PostFinance TWINT App jederzeit und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise einstellen (z.B. wenn der Kunde keine gültige Mobile-Nummer oder eine nichtregistrierte SIM-Karte verwendet), bzw. aus technischen oder rechtlichen Gründen (z.B. aufgrund rechtlicher oder regulatorischer Anforderungen, auf behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen) die Verfügbarkeit einschränken.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der vorliegenden TNB ganz oder teilweise ungültig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. PostFinance und der Kunde verpflichten sich in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem Sinn und Zweck möglichst gleichwertige Bestimmung zu ersetzen.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und PostFinance ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von Staatsverträgen. Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten Bern.
Zahlungsfunktionen
19. Referenzkonto und -Karte
Zahlungen, welche mittels der PostFinance TWINT App getätigt werden, werden dem Postkonto oder einer Kreditkarte belastet. Dazu wird die PostFinance TWINT App einmalig mit dem Postkonto oder einer Kreditkarte verbunden. Danach werden Zahlung mit der PostFinance TWINT App direkt auf dem Postkonto oder der hinterlegten Kreditkarte belastet.
Gutschriften (z.B. aufgrund von Waren-Rückgaben oder Zahlungen von anderen Kunden) erfolgen immer auf das hinterlegte Postkonto.
20. Zahlungsfunktion
Der Kunde kann mit seinem Smartphone und der damit verbundenen PostFinance TWINT App an entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen (sog. Point of Sales, nachfolgend «POS») und Automaten, im Internet, in anderen Apps, durch Hinterlegung als TWINT Zahlungsart bei ausgewählten Händlern, via TWINT+ sowie an andere Kunden im Rahmen der geltenden Limiten bargeldlos bezahlen.
Der entsprechende Betrag wird direkt dem Postkonto oder der Kreditkarte belastet. Der Kunde anerkennt alle verbuchten Zahlungen, die in Verbindung mit seinem Smartphone unter Wahrung der Sicherheitselemente getätigt wurden.
Der Kunde kann in den Einstellungen der PostFinance TWINT App frei wählen, ab welchen Beträgen eine Zahlung jeweils a) automatisch, b) nach ausdrücklicher Bestätigung durch ihn (OK-Button) oder c) nach Eingabe der PIN erfolgen soll. Der Kunde kann die vorgeschlagenen und entsprechend hinterlegten Limiten anpassen. Einmal getätigte Einstellungen können jederzeit angepasst werden. Davon ausgenommen sind Zahlungen bei Händlern, bei welchen der Kunde PostFinance TWINT als Zahlungsart hinterlegt hat und wo er die Zahlungen (unabhängig von der Höhe des Betrages) pauschal freigegeben hat. Hier erfolgt die Zahlung automatisch nach Massgabe der vom Händler definierten Abwicklung.
Für Zahlungen an andere Kunden kann für das Auffinden des anderen Kunden auch die Mobile-Nummer verwendet werden. Unter der Voraussetzung entsprechender Freigabe des Zugriffs durch den Kunden, kann die PostFinance TWINT App für solche Zahlungen auf die bestehenden Kontakte im Smartphones des Zahlenden zugreifen.
Bei der Hinterlegung von PostFinance TWINT als Zahlungsart, ermächtigt der Kunde einen Händler, den entsprechenden Betrag direkt abzubuchen, ohne dass der Kunde einzelne Belastungen autorisieren müsste. Die Hinterlegung der PostFinance TWINT Zahlungsart setzt eine Registrierung beim Händler voraus. Eine solche Ermächtigung für einen Händler kann der Kunde in der PostFinance TWINT App jederzeit wiederrufen. Abgelaufene oder deaktivierte Registrierungen kann der Kunde nur beim Händler erneuern.
Bei Transaktionen über TWINT+ ruft der Kunde in der PostFinance TWINT App eine Übersicht von verschiedenen Anwendungsfällen auf. Beim Anwählen eines spezifischen Anwendungsfalls, wird der Kunde auf die Webseite des jeweiligen Händlers weitergeleitet, wo er Produkte oder Dienstleistungen anwählen kann. Im Anschluss folgt eine Bezahlung via PostFinance TWINT.
21. Limiten
Die Limiten der PostFinance TWINT App für das bargeldlose Bezahlen sowie für das Senden von Geld sind wie folgt festgelegt:
- Bei Belastung des Postkontos: CHF 5‘000.– pro Kalendermonat
- Bei Belastung der Kreditkarte: Die Limite entspricht der aktuell zur Verfügung stehenden Kartenlimite
- Beim Empfangen von Geld von anderen Kunden: CHF 4‘000.– pro Kalendermonat
Die in dieser Ziffer 21 aufgeführten Limiten können aus regulatorischen sowie aus Sicherheitsgründen zusätzlich beschränkt werden.
22. Belastung der Bezahlungen
Der Kunde anerkennt sämtliche getätigten Zahlungen von Warenkäufen und Dienstleistungen, welche mit der PostFinance TWINT App von seinem Smartphone aus erfolgt sind und in der PostFinance TWINT App als Zahlung registriert wurden.
23. Preise
Die Installation der PostFinance TWINT App und die Nutzung der Dienstleistungen sind für den Kunden grundsätzlich kostenlos.
Änderungen von Preisen und die Einführung neuer Preise werden dem Kunden in der PostFinance TWINT App bekanntgegeben. Die Anpassung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht vor Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigt (Ziffer 14). Bei einer Kündigung wegen Preisänderungen gemäss dieser Ziffer dürfen dem Kunden keine preislichen Nachteile erwachsen.
24. Verrechnung
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass PostFinance offene Forderungen gegenüber dem Kunden mit den bei PostFinance bestehenden Guthaben des Kunden verrechnen darf.
25. Zahlungsinformationen
Im TWINT-System werden der Totalbetrag des Einkaufs, der Zeitpunkt des Einkaufs, der Standort des POS, an welchem die Zahlung getätigt wird, erfasst. Die Transaktionen sind in der PostFinance TWINT App bis maximal 180 Tage ersichtlich.
Mehrwertleistungen
26. Mobile-Marketing-Kampagnen
26.1 Aufschaltung von Kampagnen
PostFinance kann dem Kunden Coupons, Stempelkarten und weitere Kampagnen in der PostFinance TWINT App aufschalten, wo diese vom Kunden gesehen, verwaltet und eingelöst werden können.
Hierbei werden folgende Typen von Kampagnen unterschieden:
- Kampagnen von PostFinance oder des TWINT-Systems in eigener Sache (nachfolgend «PostFinance Kampagnen»)
- Kampagnen von PostFinance zusammen mit einem Drittanbieter (nachfolgend «PostFinance Mehrwert-Kampagnen»)
- Kampagnen eines Drittanbieters (nachfolgend «Drittanbieter Kampagnen»)
Die Aufschaltung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Drittanbieter Kampagnen setzt voraus, dass der Kunde in der PostFinance TWINT App seine explizite Zustimmung hierzu erteilt (nachfolgend «Opt-in») und die Aufschaltung von solchen Angeboten Dritter ausdrücklich akzeptiert.
Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, diese Zustimmung in der PostFinance TWINT App zu widerrufen (nachfolgend «Opt-out»). Der Widerruf hat zur Folge, dass der Kunde keine Drittanbieter Kampagnen mehr angezeigt bekommt, alle aktivierten Drittanbieter Kampagnen unwiderruflich gelöscht werden und der Kunde von den damit allfällig verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen nicht mehr profitieren kann. Siehe hierzu auch die Datenschutzerklärung.
Die Aufschaltung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von PostFinance Kampagnen und PostFinance Mehrwert-Kampagnen setzt kein Opt-in des Kunden voraus. Diese Kampagnen können entsprechend bei allen Kunden aufgeschaltet werden.
26.2 Geltungsdauer von Kampagnen
Kampagnen sind nur solange gültig, wie sie auf dem Bildschirm des Smartphones in der PostFinance TWINT App angezeigt werden.
Es gibt Kampagnen, die vom Kunden vorgängig in der PostFinance TWINT App aktiviert werden müssen, bevor sie eingelöst werden können. Dies ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt. Aktivierte Kampagnen können von PostFinance deaktiviert werden, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nicht eingelöst wurden.
Andere Kampagnen können eingelöst werden, ohne dass der Kunde sie vorgängig in der PostFinance TWINT App aktivieren muss. Viele Kampagnen können nur bei der Bezahlung mit der PostFinance TWINT App eingelöst werden.
Die Aktivierung einer Kampagne, resp. der Erhalt einer Kampagne, die ohne Aktivierung eingelöst werden kann, berechtigt nicht in jedem Fall zum Bezug eines Rabatts oder eines geldwerten Vorteils, da die Anzahl der Einlösungen durch involvierte Drittanbieter limitiert werden kann. Dies ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt.
In den meisten Fällen werden Kampagnen bei der Bezahlung durch den Kunden mit der PostFinance TWINT App automatisch eingelöst, ohne dass der Kunde hierzu etwas machen muss. Es gibt jedoch auch Fälle, in welchen der Kunde eine Kampagne dem Händler in der PostFinance TWINT App vorzeigen oder selber an einem Terminal oder in einem Online-Shop eingeben muss. Dies ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt.
Bei der Einlösung einer Kampagne mit einem Rabatt wird der Rabatt entweder direkt vom zu bezahlenden Betrag abgezogen oder nach erfolgter Zahlung dem Kunden in Form eines Cash Back Guthabens zurückerstattet.
PostFinance ist berechtigt, die Auszahlung des Cash Back Guthabens zu verzögern, bis das Cash Back Guthaben CHF 10.– oder mehr beträgt. Der Kunde wird in der PostFinance TWINT App über den aktuellen Stand seines Cash Back Guthabens informiert.
26.3 Teilen von Kampagnen
PostFinance kann dem Kunden die Möglichkeit anbieten, Kampagnen weiteren Personen weiterzugeben, von diesen zu erhalten oder mit ihnen zu teilen.
27. Sichtkarten
Der Kunde hat die Möglichkeit, ausgewählte Mitarbeiterausweise, Kundenbindungsprogramme und andere Vorteilsangebote von Drittanbietern (Sichtkarten) in der PostFinance TWINT App zu hinterlegen, resp. zu aktivieren. Hinterlegte oder aktivierte Sichtkarten können vom Kunden jederzeit wieder aus der PostFinance TWINT App entfernt werden.
PostFinance kann hinterlegte Sichtkarten ebenfalls aus der PostFinance TWINT App entfernen, wenn die Sichtkarte eines Kunden abläuft oder die Sichtkarte generell nicht mehr für die Hinterlegung in der PostFinance TWINT App zur Verfügung steht.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei gewissen Sichtkarten, die mit dem Einsatz der Sichtkarte verbundenen Vorteile in Form von Kampagnen, direkt in der PostFinance TWINT App aufgeschaltet werden. Der Kunde erhält solche Kampagnen nur dann, wenn er vorgängig der Aufschaltung von Angeboten Dritter zugestimmt hat (siehe Ziffer 26.1).
28. Weitere Mehrwertleistungen
PostFinance kann neben Kampagnen und Sichtkarten jederzeit weitere Mehrwertleistungen in der PostFinance TWINT App anbieten.
29. Haftung für Mehrwertleistungen
Für Inhalte, Angebote, Meldungen von Drittanbieter Kampagnen, Sichtkarten und allfälligen weiteren Mehrwertleistungen in der PostFinance TWINT App ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. PostFinance hat keinen Einfluss auf die Erfüllung der vom Drittanbieter angebotenen Leistungen.
Auch haftet PostFinance nicht für Kampagnen, welche beim Drittanbieter nicht eingelöst werden können, bzw. für nicht gewährte Vergünstigungen oder Vorteile im Zusammenhang mit der Hinterlegung von Sichtkarten, wie z.B. nicht gewährte Mitarbeitervergünstigungen oder ausstehende, entgangene oder verschwundene Treuepunkte.
PostFinance ist bemüht, die Nutzung der Mehrwertleistungen störungsfrei und ununterbrochen in der PostFinance TWINT App zur Verfügung zu stellen. PostFinance kann dies aber nicht zu jeder Zeit gewährleisten. Im Falle eines Unterbruchs kann es unter anderem vorkommen, dass die automatische Einlösung von Rabatten oder das automatische Sammeln von Treuepunkten im Zahlungsprozess nicht mehr funktionieren. Solange PostFinance die geschäftsübliche Sorgfalt wahrnimmt, trägt der Kunde einen allfälligen aufgrund derartiger Unterbrüche entstehenden Schaden.
Die Datenschutzerklärung zu PostFinance TWINT finden Sie hier: postfinance.ch/dse-pftwint