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Fragen und Antworten zur Motorradversicherung
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Fragen und Antworten
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PostFinance AG
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Mit der Option Sistierungsrabatt müssen Sie das Kontrollschild im Winter nicht mehr beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons deponieren. Sie können deshalb das Kontrollschild über das ganze Jahr am Motorrad montiert lassen und profitieren trotzdem von einem Sistierungsrabatt in der Prämie.
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Der elektronische Versicherungsnachweis wird von uns automatisch an das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons übermittelt. Um das Fahrzeug rechtzeitig umschreiben zu können, bestehen zwei Möglichkeiten. Entweder Sie senden den bestehenden Fahrzeugausweis ca. vier bis fünf Tage vor dem von Ihnen angegebenen Datum des Versicherungsbeginns an das Strassenverkehrsamt oder Sie gehen persönlich mit dem Fahrzeugausweis ins Strassenverkehrsamt.
Falls Sie den Fahrzeugausweis senden, legen Sie eine Notiz bei und notieren das Datum vom Versicherungswechsel darauf. Im Laufe der folgenden Woche wird dann der neue Fahrzeugausweis vom Strassenverkehrsamt an Sie gesendet. Der Versicherungsschutz gilt ab dem in der Police definierten Versicherungsbeginn.
Bei einem Versicherungsbeginn am 1. Januar muss der Fahrzeugausweis vor dem 1. Januar beim Strassenverkehrsamt sein. Zudem gilt es die Feiertage zu beachten, damit sichergestellt werden kann, dass die neue Versicherung zum Versicherungsbeginn im Fahrzeugausweis eingetragen ist. Eine versicherungslose Zeit ist unbedingt zu vermeiden. Wir empfehlen daher, das Startdatum der neuen Versicherung ein paar Tage vor dem Ablaufdatum der bisherigen Versicherung zu wählen.
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Der elektronische Versicherungsnachweis wird von uns automatisch an das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons übermittelt. Das gekaufte Fahrzeug wird umgehend mit dem Besuch beim Strassenverkehrsamt oder der Einsendung des Fahrzeugscheines eingelöst. Das Startdatum in Ihrer Versicherungspolice ist dann dasselbe wie das «Einlösungsdatum beim Strassenverkehrsamt». Die Einlösung wird beim Kauf eines neuen Fahrzeugs oft durch den Fahrzeugverkäufer vorgenommen.
Für die Einlösung benötigt das Strassenverkehrsamt folgende Unterlagen:
- Vom alten Fahrzeug (insofern sie ein altes Fahrzeug besitzen): Fahrzeugausweis im Original, damit dieser annulliert werden kann.
- Vom neuen Fahrzeug: Fahrzeugausweis (bei Occasionen) oder Prüfungsbericht via Formular 13.20A (Neufahrzeuge), das meistens vom Händler direkt ausgefüllt wird.
Im Laufe der folgenden Woche wird dann der neue Fahrzeugausweis vom Strassenverkehrsamt an Sie gesendet.
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Die Police wird in Ihrem Cockpit erst dann auf «aktiv» gestellt, wenn uns das Strassenverkehrsamt die Einlösung bestätigt hat. Dies kann aufgrund der elektronischen Datenübermittlung je nach Kanton in seltenen Fällen bis zu vier Wochen dauern. Natürlich ist der Versicherungsschutz für Sie auch während dieser Zeit gewährleistet, da hierfür das Datum der effektiven Einlösung/Umschreibung auf dem Strassenverkehrsamt ausschlaggebend ist.
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Seit dem 1. Juli 2020 ist die «grüne Versicherungskarte» international auf weissem Papier ausgedruckt anerkannt. Sie können deshalb die «grüne Versicherungskarte» direkt aus Ihrem Kundencockpit runterladen und ausdrucken.
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Ihre Police hat eine Laufzeit von einem Jahr ab Versicherungsbeginn. Danach verlängert sich diese automatisch um ein weiteres Jahr. Dennoch können Sie bei uns Ihre Police auch während der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Weiter haben Sie nachfolgende Möglichkeiten, den Vertrag nach gesetzlichen Bestimmungen aufzuheben:
- Per Vertragsablauf: Unter Berücksichtigung der ordentlichen Kündigungsfrist können Sie Ihre Versicherung per Ende der Vertragsdauer kündigen. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich in der Regel um ein weiteres Jahr.
- Beim Fahrzeugwechsel: Ersetzen Sie beispielsweise Ihr altes durch ein neues Fahrzeug, kann die Versicherung des alten Fahrzeuges gekündigt werden.
- Bei einer Prämienänderung: Wenn sich die Vertragsbedingungen zu Ihren Ungunsten ändern sollten, können Sie auf den Zeitpunkt der Vertragsänderung kündigen.
- Bei einem Halterwechsel: Bei einem Halterwechsel erlischt die Kaskoversicherung, die Haftpflichtversicherung geht jedoch auf den neuen Halter über. Der neue Besitzer kann diese innert 14 Tagen nach Übergang kündigen. Die alte Haftpflichtversicherung erlischt, sobald im Fahrzeugausweis die neue Gesellschaft eingetragen wird.
- Im Schadenfall: Wenn im Schadenfall eine Entschädigung durch die Versicherung ausbezahlt wurde, können Sie kündigen. Die Fristen sind in den allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) geregelt. Die Haftung der Versicherung erlischt 14 Tage nach dem Eintreffen der Kündigung. Wenn der Vertrag länger als ein Jahr besteht und es sich nicht um einen Totalschaden handelt, erhalten Sie die vorausbezahlte Jahresprämie anteilsmässig zurück.
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Als Kunde der PostFinance Motorradversicherung haben Sie das Recht auf freie Garagenwahl. Bei Bedarf können wir Ihnen jedoch gerne eine Werkstatt aus unserem grossen Netzwerk empfehlen.
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Wie viele etablierte Versicherungen arbeitet PostFinance mit erfahrenen und kompetenten Partnern zur Aufnahme und Abwicklung der Schäden. Teil des Partnernetzwerks sind u. a. Carglass, AVUS und Repanet. Über das Vorgehen bei der Schadenabwicklung werden wir Sie nach Anmeldung eines allfälligen Schadens informieren und selbstverständlich auf dem Laufenden halten.