Offenlegungen

Die Offenlegung der Eigenmittel basiert auf FINMA-RS 2008/22 (ab 31.12.2017: FINMA-RS 2016/1) «Offenlegung Banken», welche Form, Zeitpunkt und Fristen der Offenlegung umschreibt:

  • Die «Offenlegung Eigenmittel» gemäss Vorgaben für alle Banken wird halbjährlich im Internet publiziert. Die Offenlegung per Jahresende ist innerhalb von vier Monaten, die Offenlegung des Zwischenabschlusses innerhalb von zwei Monaten nach Abschlusstermin zu veröffentlichen.
  • Die «Offenlegung Eigenmittel aus Systemrelevanz» wird quartalsweise im Internet publiziert. Die Offenlegung ist innerhalb von zwei Monaten nach Abschlusstermin zu veröffentlichen.

Die Offenlegung zu klimabezogenen Finanzrisiken basiert auf dem FINMA-RS 2016/1 «Offenlegung – Banken» Anhang 5, der Form, Zeitpunkt und Fristen der Offenlegung umschreibt. Die Offenlegung, erstellt nach den Vorgaben der international etablierten TCFD-Initiative, bietet Transparenz über klimabezogene Finanzrisiken und ist ein wichtiger Schritt hin zu einer angemessenen Identifizierung, Messung und Steuerung dieser Risiken. Sie wird ab 2022 jährlich im Internet publiziert und ist innerhalb von vier Monaten nach Abschlusstermin zu veröffentlichen.

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