Fristlose Kündigung: Wann gilt sie?
Ein Sonderfall ist die fristlose Kündigung: Mit einem wichtigen Grund können Arbeitnehmer gemäss Art. 337 OR entsprechend ohne Kündigungsfrist entlassen werden. Wenn ein Arbeitgeber eine fristlose Kündigung ausspricht, müssen jedoch schwere Vergehen wie Bestechung, Bedrohung oder Diebstahl bzw. Veruntreuung vorliegen – oder weniger schwere Vergehen wie unentschuldigtes Fehlbleiben am Arbeitsplatz oder Nichterfüllen der Arbeit mehrfach vorgekommen sein. Wenn Sie als Arbeitnehmer grundlos fristlos entlassen werden, haben Sie das Recht, gegen diese Entlassung arbeitsrechtlich vorzugehen. In diesem Fall entscheidet ein Gericht über die Rechtmässigkeit der fristlosen Entlassung. Übrigens: Auch Sie als Arbeitnehmer können fristlos kündigen, wenn Ihr Arbeitgeber mehrfach Löhne nicht auszahlt oder Persönlichkeitsverletzungen vorliegen.
Bei ausserordentlichen Kündigungen sollten Sie unbedingt einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Ein Anwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, kennt die gesetzlichen Regelungen genau und kann Ihnen helfen, zu Ihrem Recht zu kommen. Ist die Kündigung nichtig – zum Beispiel bei Kündigung während einer Schwangerschaft – erhalten Sie später keine Unterstützung von der Arbeitslosenversicherung.