Wer ein Haus oder eine Wohnung vermietet, muss den Mietertrag als Einkommen versteuern. Doch auch, wer sein Wohneigentum selbst nutzt, muss darauf Einkommenssteuern entrichten, egal ob es sich um den Erstwohnsitz oder bloss um eine Ferienwohnung handelt. Die Steuer fällt auf den sogenannten Eigenmietwert an. Einfach ausgedrückt entspricht der Eigenmietwert der Miete, die Eigentümer:innen verlangen könnten, wenn Sie ihr Haus oder ihre Wohnung nicht selbst bewohnen würden. Diesen Betrag müssen Sie als Einkommen versteuern. In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Eigenmietwert.
