Bis zu sieben bzw. acht Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter in Rente gehen?
Die grosse Frage, die sich stellt, wenn Sie sich frühzeitig pensionieren lassen möchten ist, wie Sie Ihre Einkommenslücken bis zur Pensionierung decken können. Schliesslich wollen Sie die Jahre, die sie als Frühpensionierte oder Frühpensionierter leben auch entsprechend geniessen können - und das kostet Geld. Diese Möglichkeiten haben Sie:
- Vorbezug berufliche Vorsorge: Das Mindestalter für den Vorbezug der Berufsrente aus der 2. Säule beträgt aktuell 58 Jahre. Je nach Reglement der Pensionskasse ist ein Vorbezug nicht oder nur zu bestimmten Bedingungen möglich. Wenn Sie wie die Mehrheit in der Schweiz nur die Rente der beruflichen Vorsorge vorziehen, sollten Sie prüfen, ob eine Zusatzrente bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters von der Pensionskasse vorgesehen ist. Diese "Überbrückungsrente" übernimmt auch der Arbeitgeber. Am besten erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Personalabteilung.
- AHV-Vorbezug: Ein bis zwei Jahre vor dem regulären Pensionsalter können Sie die AHV-Rente bereits beziehen. Beachten Sie aber, dass bei einem vorzeitigen Bezug die Altersrente der AHV lebenslänglich gekürzt wird.
- Säule 3a: Ihre Guthaben aus Ihrer die Säule 3a oder Ihrem Vorsorgefonds können Sie sich bis zu fünf Jahre vor dem Erreichen des regulären Pensionsalters auszahlen lassen. Mehr zu Vorsorgefonds und wie sie sich auch noch mit 50 lohnen können, finden Sie in unserem Guide «Welcher Vorsorgefonds passt zu Ihrer Lebenssituation? Ein Vergleich lohnt sich!»
Lebensversicherungen und andere Ersparnisse: Wenn Sie eine Auszahlung aus Ihrer Lebensversicherung während Ihrer Frühpensionierung erwarten, können Sie auch dieses Kapital dazu einsetzen, die Zeit bis zur regulären Pensionierung zu nutzen. Und selbstverständlich können Sie auch andere substanzielle Vermögenswerte zur Überbrückung einsetzen – kalkulieren Sie aber genau, wie viel Vermögen zur Überbrückung nötig ist.
Das Thema Frühpensionierung hängt somit stark damit zusammen, wie sich die eigene finanzielle Situation im Laufe des Erwerbslebens entwickelt hat und ob die zu erwartenden Leistungen der AHV und Pensionskasse für die Finanzierung Ihres Ruhestandes ausreichen.