In Kürze
- Ein Nebenerwerb liegt vor, wenn das Haupteinkommen aus anderen Quellen stammt und das Nebeneinkommen deutlich geringer ist.
- Der Nebenerwerb muss in der Steuererklärung vollständig angegeben werden, unabhängig davon, ob er aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit stammt.
- Es gibt zahlreiche Möglichkeiten für Abzüge bei Berufsauslagen, die je nach Kanton variieren.
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