Wohneigentumsförderung (WEF-Vorbezug)
Finanzieren Sie Ihr selbstbewohntes Eigenheim mit einem Vorbezug Ihres Vorsorgeguthabens. Ein Vorbezug ist alle 5 Jahre möglich. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen.
Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Vorsorgelösungen wie zum Beispiel Merkblätter, Formulare und Teilnahmebedingungen auf einen Blick.
Finanzieren Sie Ihr selbstbewohntes Eigenheim mit einem Vorbezug Ihres Vorsorgeguthabens. Ein Vorbezug ist alle 5 Jahre möglich. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen.
Lassen Sie sich Ihr Vorsorgeguthaben auszahlen. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen.
Sie möchten die Reihenfolge der Begünstigten ändern oder begünstigte Personen bestimmen. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen.
Führen oder eröffnen Sie ein Vorsorgekonto 3a auch nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters.