Informationen zum Vorsorgen

Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Vorsorgelösungen wie zum Beispiel Merkblätter, Formulare und Teilnahmebedingungen auf einen Blick.

Wohneigentumsförderung (WEF-Vorbezug)

Finanzieren Sie Ihr selbstbewohntes Eigenheim mit einem Vorbezug Ihres Vorsorgeguthabens. Ein Vorbezug ist alle 5 Jahre möglich. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen.

Auszahlung des Vorsorgeguthabens

Lassen Sie sich Ihr Vorsorgeguthaben auszahlen. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen.

Änderung der Begünstigtenordnung

Sie möchten die Reihenfolge der Begünstigten ändern oder begünstigte Personen bestimmen. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen.

Bestätigung Erwerbstätigkeit

Führen oder eröffnen Sie ein Vorsorgekonto 3a auch nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters.