Spar-Lebensversicherung

Für die frühzeitige Vorsorge

Mit dem Vorsorgeplan SmartFlex (Säule 3a/3b), unserer Spar-Lebensversicherung, sparen Sie renditeorientiert, individuell und mit passendem Risikoschutz fürs Alter. Passen Sie Ihren Vorsorgeplan flexibel an – auf jetzige und künftige Lebenssituationen.

Spar-Lebensversicherung: Lücken in der Altersvorsorge schliessen

  • Altersvorsorge in Ergänzung zur 1. und 2. Säule

  • Varianten in der gebundenen und freien Vorsorge (Säule 3a/3b)

  • Möglichkeiten für die Steueroptimierungen

  • Option: Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit

  • Periodische Prämienzahlungen: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich

  • Verschiedene Optionen für den Todesfallschutz für die finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen

  • Leistungen

    Altersvorsorge, Steuern sparen und sich gleichzeitig absichern – das bietet der Vorsorgeplan SmartFlex. Mit dem Vorsorgeplan SmartFlex werden die Prämien in ein Sicherheits- und in ein Ertragsguthaben aufgeteilt, entsprechend Ihrem Anlegerprofil. Das Sicherheitsguthaben wird festverzinst, das Ertragsguthaben entspricht dem Kapital, welches in Aktienfonds investiert wird. Sie haben die Wahl zwischen unterschiedlichen Anlagethemen.

    Anlagethemen

    Mit dem Vorsorgeplan SmartFlex haben Sie die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, in welche Themen Ihre Geldanlage renditeorientiert investiert wird. Die Anlagethemen ermöglichen es Ihnen, eine Geldanlage nach Ihren ganz persönlichen Präferenzen zu wählen. Die Anlagethemen enthalten je einen Anlagefonds mit 100% Aktien, sind breit diversifiziert und in Schweizer Franken geführt. Insbesondere bei einem längeren Anlagehorizont bietet sich unter Berücksichtigung ihres Risikoprofils ein höherer Aktienanteil an, da vorübergehende Kursschwankungen weniger ins Gewicht fallen. Die Erträge dieser Fonds werden automatisch reinvestiert. So profitieren Sie auch vom Zinseszinseffekt.

    • Anlagethema Global
    • Anlagethema Dividenden Fokus Schweiz
    • Anlagethema Klima
  • Absicherung

    Absicherung oder Finanzierung von Wohneigentum

    Begünstigung

    Säule 3a: gemäss gesetzlicher Regelung
    Säule 3b: freie Wahl und jederzeit schriftlich änderbar  

    Erbprivileg

    Das Kapital aus einer Lebensversicherung fällt nicht in den Nachlass, sondern wird direkt den Begünstigten ausbezahlt. Begünstigte Angehörige erhalten die Versicherungsleistung auch bei Ausschlagen der Erbschaft.

    Konkursprivileg

    Um der Aufgabe als Familienvorsorge gerecht zu werden, geniesst eine Lebensversicherung im Fall eines Konkurses oder einer Betreibung konkursrechtliche Privilegien.

    Säule 3a

    Ansprüche aus der Lebensversicherung sind vor ihrer Fälligkeit unpfändbar.

    Säule 3b

    Sofern Ehegatte/eingetragener Partner, Kinder oder Eltern begünstigt sind, können Ansprüche aus der Lebensversicherung vor ihrer Fälligkeit nicht gepfändet oder in die Konkursmasse des Versicherungsnehmers gezogen werden.

    Vorteile Vorsorgeplan SmartFlex

    • Steuerbegünstigter und renditeorientierter Vorsorgeplan
    • Flexible Wahl des Prämiensplits zwischen Sicherheits- und Ertragsguthaben
    • Wählbare Sicherheitsoptionen
    • Wählbarer Versicherungsschutz für die Risiken Tod und Erwerbsunfähigkeit
    • Wahl des Anlagethemas und nachhaltige Anlagen: Gutes tun mit Ihrem Geld
    • Tiefe Anlagekosten
  • Die Lebensversicherungen werden im Rahmen einer Kooperation zwischen PostFinance AG, Mingerstrasse 20, 3030 Bern (PostFinance) und AXA Leben AG, General-Guisan-Strasse 40, 8401 Winterthur (AXA) vermittelt. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit ist PostFinance gebundene Vermittlerin von AXA. Bei den Lebensversicherungen geniessen die Versicherungsnehmer einen privilegierten Schutz. Die Versicherungsunternehmen müssen die Forderungen aus Lebensversicherungsverträgen jederzeit als gebundenes Vermögen sicherstellen. Bei einem Konkurs von AXA würden die Werte (Deckungskapital und gutgeschriebene Überschussanteile) der laufenden Verträge primär zur Weiterführung an eine andere Versicherungsgesellschaft übertragen. Erfolgt kein Übertrag an eine neue Versicherungsgesellschaft, erhalten die Anspruchsberechtigten den vertraglich zugesicherten Rückkaufswert. Versicherungsunternehmen unterstehen der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht FINMA, die die Solvenz der Versicherungsunternehmen sicher stellt und die Versicherten vor Missbräuchen schützt.

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