Spar-Lebensversicherung

Für die frühzeitige Vorsorge

Mit dem Vorsorgeplan SmartFlex (Säule 3a/3b), unserer Spar-Lebensversicherung, sparen Sie renditeorientiert, individuell und mit passendem Risikoschutz fürs Alter. Passen Sie Ihren Vorsorgeplan flexibel an – auf jetzige und künftige Lebenssituationen.

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Wir schenken Ihnen eine Monatsprämie  (bis maximal 1’000 Franken), wenn Sie bis am 30. April 2025 in einer PostFinance-Filiale einen «Vorsorgeplan SmartFlex» abschliessen.

Spar-Lebensversicherung: Lücken in der Altersvorsorge schliessen

  • Altersvorsorge in Ergänzung zur 1. und 2. Säule

  • Varianten in der gebundenen und freien Vorsorge (Säule 3a/3b)

  • Möglichkeiten für die Steueroptimierungen

  • Option: Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit

  • Periodische Prämienzahlungen: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich

  • Verschiedene Optionen für den Todesfallschutz für die finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen

Leistungen

Altersvorsorge, Steuern sparen und sich gleichzeitig absichern – das bietet der Vorsorgeplan SmartFlex. Mit dem Vorsorgeplan SmartFlex werden die Prämien in ein Sicherheits- und in ein Ertragsguthaben aufgeteilt, entsprechend Ihrem Anlegerprofil. Das Sicherheitsguthaben wird festverzinst, das Ertragsguthaben entspricht dem Kapital, welches in Aktienfonds investiert wird. Sie haben die Wahl zwischen unterschiedlichen Anlagethemen.

Anlagethemen

Mit dem Vorsorgeplan SmartFlex haben Sie die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, in welche Themen Ihre Geldanlage renditeorientiert investiert wird. Die Anlagethemen ermöglichen es Ihnen, eine Geldanlage nach Ihren ganz persönlichen Präferenzen zu wählen. Die Anlagethemen enthalten je einen Anlagefonds mit 100% Aktien, sind breit diversifiziert und in Schweizer Franken geführt. Insbesondere bei einem längeren Anlagehorizont bietet sich unter Berücksichtigung ihres Risikoprofils ein höherer Aktienanteil an, da vorübergehende Kursschwankungen weniger ins Gewicht fallen. Die Erträge dieser Fonds werden automatisch reinvestiert. So profitieren Sie auch vom Zinseszinseffekt.

  • Anlagethema Global
  • Anlagethema Dividenden Fokus Schweiz
  • Anlagethema Klima

Absicherung

Absicherung oder Finanzierung von Wohneigentum

Begünstigung

Säule 3a: gemäss gesetzlicher Regelung
Säule 3b: freie Wahl und jederzeit schriftlich änderbar  

Erbprivileg

Das Kapital aus einer Lebensversicherung fällt nicht in den Nachlass, sondern wird direkt den Begünstigten ausbezahlt. Begünstigte Angehörige erhalten die Versicherungsleistung auch bei Ausschlagen der Erbschaft.

Konkursprivileg

Um der Aufgabe als Familienvorsorge gerecht zu werden, geniesst eine Lebensversicherung im Fall eines Konkurses oder einer Betreibung konkursrechtliche Privilegien.

Säule 3a

Ansprüche aus der Lebensversicherung sind vor ihrer Fälligkeit unpfändbar.

Säule 3b

Sofern Ehegatte/eingetragener Partner, Kinder oder Eltern begünstigt sind, können Ansprüche aus der Lebensversicherung vor ihrer Fälligkeit nicht gepfändet oder in die Konkursmasse des Versicherungsnehmers gezogen werden.

Vorteile Vorsorgeplan SmartFlex

  • Steuerbegünstigter und renditeorientierter Vorsorgeplan
  • Flexible Wahl des Prämiensplits zwischen Sicherheits- und Ertragsguthaben
  • Wählbare Sicherheitsoptionen
  • Wählbarer Versicherungsschutz für die Risiken Tod und Erwerbsunfähigkeit
  • Wahl des Anlagethemas und nachhaltige Anlagen: Gutes tun mit Ihrem Geld
  • Tiefe Anlagekosten

Die Lebensversicherungen werden im Rahmen einer Kooperation zwischen PostFinance AG, Mingerstrasse 20, 3030 Bern (PostFinance) und AXA Leben AG, General-Guisan-Strasse 40, 8401 Winterthur (AXA) vermittelt. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit ist PostFinance gebundene Vermittlerin von AXA. Bei den Lebensversicherungen geniessen die Versicherungsnehmer einen privilegierten Schutz. Die Versicherungsunternehmen müssen die Forderungen aus Lebensversicherungsverträgen jederzeit als gebundenes Vermögen sicherstellen. Bei einem Konkurs von AXA würden die Werte (Deckungskapital und gutgeschriebene Überschussanteile) der laufenden Verträge primär zur Weiterführung an eine andere Versicherungsgesellschaft übertragen. Erfolgt kein Übertrag an eine neue Versicherungsgesellschaft, erhalten die Anspruchsberechtigten den vertraglich zugesicherten Rückkaufswert. Versicherungsunternehmen unterstehen der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht FINMA, die die Solvenz der Versicherungsunternehmen sicher stellt und die Versicherten vor Missbräuchen schützt.

Die enthaltenen Informationen und Aussagen dienen ausschliesslich Informationszwecken und stellen weder eine Einladung zur Offertstellung noch eine Aufforderung, ein Angebot oder eine Empfehlung dar zum Abschluss einer Dienstleistung, zum Kauf/Verkauf von irgendwelchen Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten, oder zur Vornahme anderweitiger Transaktionen. 

Diese Informationen berücksichtigen weder die spezifischen oder künftigen Anlageziele noch die steuerliche oder finanzielle Lage oder die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Empfängers und sind daher keine geeigneten Grundlagen für Investmententscheide. Wir empfehlen Ihnen daher, vor jeder Investition Ihren Finanz- oder Steuerberater zu konsultieren. Der Kurs, der Wert und der Ertrag von Anlagen können schwanken. Investitionen in Finanzinstrumente unterliegen gewissen Risiken und garantieren nicht die Erhaltung des investierten Kapitals oder gar eine Wertsteigerung. Sämtliche durch die PostFinance AG angebotenen Anlagedienstleistungen und Finanzinstrumente stehen US-Personen und anderen Personen mit Wohnsitz oder Steuerpflicht ausserhalb der Schweiz nicht zur Verfügung und werden diesen weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert. Die PostFinance Fonds sind nach schweizerischem Recht aufgelegt. Prospekte und KIID resp. BIB, die Vertragsbedingungen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte können kostenlos bei den Operations Centers PostFinance sowie über alle PostFinance-Filialen bzw. bei UBS Fund Management (Switzerland) AG, Postfach, CH-4002 Basel, angefordert werden. Investitionen in ein Produkt sollten nur nach gründlichem Studium des aktuellen Prospekts erfolgen. Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse. Die dargestellte Performance lässt allfällige bei Zeichnung von Anteilen erhobene Kommissionen und Kosten unberücksichtigt. Kommissionen und Kosten wirken sich nachteilig auf die Performance aus.

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