Formulare zur Säule 3a

Mit einem Vorsorgekonto 3a können Sie steuerbegünstigt für Ihren Ruhestand sparen und Ihre Altersvorsorge aktiv gestalten. Hier finden Sie relevante Informationen und Formulare zu Themen wie Vorbezug für Wohneigentumsförderung, Auszahlungen Ihres Vorsorgeguthabens oder Änderungen Ihrer Begünstigten.

Sie können Ihr Vorsorgekonto 3a nutzen, um den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Das Guthaben können Sie entweder für den Kauf oder den Bau von Wohneigentum oder zur Amortisation einer bestehenden Hypothek verwenden. Ein Vorbezug ist alle fünf Jahre möglich.

Im Todesfall wird das Guthaben aus Ihrem Vorsorgekonto 3a gemäss der gesetzlichen Begünstigtenordnung an die Angehörigen oder Hinterbliebenen ausbezahlt. Nutzen Sie das entsprechende Formular, um eine Auszahlung zu beantragen.

Sie möchten eine Auszahlung aus Ihrem Vorsorgekonto 3a beantragen? Eine Auszahlung ist unter bestimmten Umständen möglich, z. B. bei Pensionierung oder bei der endgültigen Ausreise aus der Schweiz. Verwenden Sie hierfür unser Auszahlungsformular und beachten Sie die erforderlichen Unterlagen gemäss Auszahlungsgrund.

Sie möchten Ihr Vorsorgeguthaben auf eine andere Vorsorgeeinrichtung wie eine Pensionskasse oder eine Vorsorgestiftung übertragen? Verwenden Sie hierfür unser Überweisungsformular, um den Vorgang einfach und schnell abzuwickeln.

Die Begünstigtenordnung legt fest, wer im Todesfall das Guthaben Ihres Vorsorgekontos 3a erhält. Sie haben die Möglichkeit, die Reihenfolge der Begünstigten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Nutzen Sie das entsprechende Formular, um Änderungen vorzunehmen.

Auch nach Erreichen des regulären AHV-Rentenalters können Sie weiterhin ein Vorsorgekonto 3a führen oder ein neues eröffnen, sofern Sie erwerbstätig bleiben. Nutzen Sie unser Formular, um Ihre Erwerbstätigkeit zu bestätigen und Ihr Vorsorgekonto weiterzuführen.

Gibt es eine Kündigungsfrist für die Säule 3a?

Nein, es gibt keine Kündigungsfrist für die Säule 3a. Das Guthaben kann jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen bezogen werden, z. B. bei Pensionierung, Erwerb von Wohneigentum, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder Auswanderung.