Die CH-DD-Lastschrift (Swiss Direct Debit) wird in zwei Ausprägungen angeboten
- CH-DD-Basislastschrift mit Widerspruchsrecht (Swiss COR1 Direct Debit)
- CH-DD-Firmenlastschrift ohne Widerspruchsrecht (Swiss B2B Direct Debit)
Mit dem CH-DD-Basislastschriftverfahren können nebst Privat- auch Geschäftskund:innen belastet werden. Dieses Verfahren beinhaltet das Widerspruchsrecht. Das CH-DD-Firmenlastschriftverfahren ist das Zahlungsverfahren von PostFinance für die Abwicklung von Lastschriften für Geschäftskund:innen als Rechnungssteller:innen und Geschäftskund:innen als Lastschriftzahler:innen. Dieses Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass den Lastschriftzahlern kein Widerspruchsrecht eingeräumt ist.
Vorgehen:
- Erkundigen Sie sich bei der Rechnungssteller:in, ob sie die Dienstleistung CH-DD-Lastschrift (Swiss Direct Debit) anbietet.
- Falls ja, verlangen Sie von der Rechnungssteller:in ein Zahlungsermächtigungsformular für die Lastschrift.
- Mit der Unterzeichnung des Formulars berechtigen Sie die Rechnungssteller:in, die offenen Rechnungsbeträge am Fälligkeitstermin direkt von Ihrem Konto abzubuchen.
- Beim CH-DD-Firmenlastschriftverfahren muss die Zahlungsermächtigung PostFinance vor der ersten Belastung vorgelegt werden.