Die obligatorischen Leistungen der ersten und zweiten Säule decken im Alter in der Regel nur rund 60% Ihres letzten Erwerbseinkommens ab. Ihre Kosten nehmen im Ruhestand jedoch in der Regel zu, da beispielsweisse Krankenkassenprämien steigen. Somit wird es für viele Menschen zur Herausforderung, ihren gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung zu sichern. Die private Vorsorge ist deshalb umso wichtiger. Die gute Nachricht ist: Jeder Franken, der für die private Vorsorge der Säule 3a bis Ende Jahr einbezahlt wird, kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Es muss nicht zwingend der gesetzliche Maximalbetrag von CHF 7’056.– (Erwerbstätige welche in einer Pensionskasse versichert sind; Stand: 2024) einbezahlt werden, auch kleinere, dafür regelmässige Beiträge summieren sich über die Jahre. Der Steuereffekt spielt unabhängig von der Verzinsung Ihres Vorsorgekapitals somit eine wichtige Rolle.
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Vorsorge 3a: Mit diesen Tipps sparen Sie Steuern
Um im Ruhestand Ihren Lebensunterhalt bestreiten und Ihre Träume verwirklichen zu können, sollten Sie sich nicht ausschliesslich auf die staatliche und berufliche Vorsorge verlassen. Nehmen Sie die private Altersvorsorge so früh wie möglich selbst in die Hand – und sparen Sie mit regelmässigen Einzahlungen in die freiwillige und individuelle gebundene Vorsorge (Säule 3a) auch noch Steuern.
Einzahlungen auf ein Vorsorgekonto 3a und gleichzeitig Steuern sparen
Der einfachste Weg, mit Ihrer Vorsorge Steuern zu sparen, kommt bereits bei der Einzahlung auf ein Vorsorgekonto 3a zum Zug: Die in die gebundene Vorsorge der Säule 3a einbezahlten Beiträge können im Rahmen der gesetzlichen Maximalbeträge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Das Geld kann dabei auf dem verzinsten Konto belassen, oder in Vorsorgefonds investiert werden. Bis zur Auszahlung Ihres Vorsorgeguthabens zahlen Sie auf diesem Kapital weder Vermögenssteuer noch Einkommenssteuer, profitieren aber von Zinsen bzw. von Renditechancen bei einer allfälligen Investition in Vorsorgefonds.
Der Bezug der Säule 3a bedingt die sofortige Besteuerung der Auszahlung – getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz. Der Vorsorgeträger (also die Bank oder die Versicherung) muss die Auszahlung unmittelbar an die Eidgenössische Steuerverwaltung melden. Diese wird den entsprechenden Steuerbetrag berechnen.
Sie sind noch unschlüssig, ob Sie Ihr Vorsorgekapital aus der Säule 3a in einen Vorsorgefonds investieren möchten? Erfahren Sie mehr in unserem Artikel «Wie Sie mehr aus Ihrer Vorsorge machen».
Steuern sparen bei der Auszahlung Ihrer Vorsorgegelder – unsere Tipps
- Planen Sie Ihre Altersvorsorge vorausschauend: Anstatt alle Einzahlungen auf ein einziges Vorsorgekonto 3a zu leisten, können Sie Ihre Beiträge auf mehrere 3a-Konten verteilen. In der Regel macht es Sinn, ab einem Guthaben von rund CHF 50'000.– ein neues Konto zu eröffnen. Wenn Sie mehrere Konten führen, können Sie sich Ihr Guthaben somit auf verschiedene Jahre verteilt auszahlen lassen: Fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters können Sie bereits die erste Auszahlung veranlassen. Mit dem gestaffelten Bezug der Guthaben der verschiedenen Konten können Sie die steuerliche Progression verringern und sparen in der Regel Steuern.
- Ehepaare oder eingetragene Partner sollten ihre Guthaben aus der Säule 3a nicht im selben Jahr beziehen. Die Auszahlungen werden nämlich addiert und der Gesamtbezug wird für die Berechnung der Steuerbelastung verwendet..
- Beziehen Sie das Kapital aus der Pensionskasse und der Säule 3a nicht im selben Jahr. Bezüge der 2. Säule sowie der Säule 3a werden zusammengezählt und kumuliert besteuert. Planen Sie die Auszahlung nach Möglichkeit und sinnvollerweise auch hier über mehrere Jahre.
- Wichtig: Beachten Sie beim Bezug Ihrer Vorsorgegelder der zweiten und dritten Säule immer die steuerliche Behandlung in Ihrem Wohnkanton.
Generell gilt: Je früher Sie mit der Vorsorge anfangen, desto besser. Dies, weil Sie dann langfristig vom Zins und Zinseszins-Effekt profitieren. Unser Rechenbeispiel zeigt Ihnen ganz einfach auf, warum es nie zu früh sein kann, mit der Vorsorge zu beginnen. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag «Vorsorgen: Ihr erster Schritt zum Anleger».
Dauer der Einzahlung | Jährliche Einzahlung | Erwartete Rendite bei Investition in Vorsorgefonds | Erwartetes Guthaben mit Alter 65 |
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Dauer der Einzahlung 45 Jahre |
Jährliche Einzahlung CHF 7'056.– |
Erwartete Rendite bei Investition in Vorsorgefonds 3% |
Erwartetes Guthaben mit Alter 65 CHF 673'858.– |
Dauer der Einzahlung 35 Jahre |
Jährliche Einzahlung CHF 7'056.– |
Erwartete Rendite bei Investition in Vorsorgefonds 3% |
Erwartetes Guthaben mit Alter 65 CHF 439'419.– |
Dauer der Einzahlung 25 Jahre |
Jährliche Einzahlung CHF 7'056.– |
Erwartete Rendite bei Investition in Vorsorgefonds 3% |
Erwartetes Guthaben mit Alter 65 CHF 264'974.– |
Hinweis: Die aufgeführte «erwartete Rendite» ist kein verlässlicher Indikator für die tatsächliche künftige Rendite.
Zusätzlich sparen Sie jedes Jahr Steuern. Mit unseren Rechnern können Sie unter anderem Ihre jährlichen Steuerersparnisse durch die Einzahlung in die Säule 3a sowie die Besteuerung von Kapitalauszahlungen der zweiten und dritten Säule berechnen.