Pensionskassengeld
Wer auf Pensionskassengelder zurückgreift, kann diese als Barmittel vorbeziehen oder von seinem Finanzinstitut verpfänden lassen. Der (Vor-)Bezug von Pensionskassengelder hat zur Folge, dass die Pensionskasse Ihre Altersleistungen und eventuell auch Ihre Risikoleistungen kürzt. Wenn Sie Guthaben vorbeziehen, sollten Sie insbesondere als Familie die reduzierte Deckung durch eine separate Versicherung auffangen. Gerade bei Invalidität oder bei einem Todesfall kann eine verschlechterte finanzielle Absicherung sonst gravierende Folgen für die ganze Familie haben. Sie können entnommene Beträge später auch wieder zurückzahlen, um eine mögliche Vorsorgelücke zu vermeiden. Einfacher ist es, Ihr Pensionskassenguthaben als Zusatzsicherheit zu verpfänden. In diesem Fall bleibt Ihnen das Geld für die Rente unverändert zur Verfügung. Dafür müssen Sie die eingesetzten Mittel bis zum Eintritt in die Pension amortisieren.
Gut zu wissen: Für beide Varianten muss Ihre Pensionskasse die Zustimmung geben, was in der Regel aber kein Problem ist.