Gut zu wissen: So werden gemeinsame Konten gehandhabt
Wenn mehrere Personen gemeinsam Inhabende eines Kontos sind, wird diese Gemeinschaft bezüglich der Sicherung, wie ein:e eigene:r, separate:r Kund:in behandelt. Hält diese Gemeinschaft (wie Ehegatten, einfache Gesellschaften, Erbengemeinschaften oder Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften) mehrere Konten bei derselben Bank, werden diese zusammengezählt. Die Guthaben, die auf eine solche Gemeinschaft lauten, sind insgesamt bis CHF 100’000.– gesichert. Falls eine einzelne Person einer solchen Gemeinschaft eine eigene, separate Kundenbeziehung mit der Bank hat, sind für diese ebenfalls Guthaben bis CHF 100’000.– gesichert.