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Erstellt am 21.11.2023

Energetische Sanierung: Fördergelder aus dem Gebäudeprogramm

Ob Dämmung, Wärmepumpe oder Komplettsanierung: Wer sein Eigenheim energetisch optimiert und mit nachhaltigen Technologien ausstattet, bekommt Fördergelder von der öffentlichen Hand. Das wichtigste Förderprogramm der Schweiz im Bereich Wärme und Heizen nennt sich «Gebäudeprogramm des Bundes und der Kantone». Hier ein Überblick.

Was zählt alles zu einer energetischen Sanierung und Modernisierung?

Zu einer energetischen Sanierung und Modernisierung zählen alle Massnahmen, die die Energieeffizienz eines Gebäudes erhöhen und erneuerbare Energiequellen nutzen. Das sind insbesondere:

  • Wärmedämmung der Gebäudehülle
  • Ersetzen einer fossilen Heizung (Öl oder Gas) oder einer elektrischen Heizung durch eine Heizung mit erneuerbaren Energien (z. B. Wärmepumpen)

Umfassende Sanierungen nach einem der beiden zentralen Gebäudestandards der Schweiz, dem Gebäudeausweis der Kantone (GEAK) oder Minergie.

Wichtig

Eine gute Dämmung ist der erste und wichtigste Schritt bei einer energetischen Sanierung. Ohne gute Wärmedämmung hält sich zum Beispiel auch der ökologische und wirtschaftliche Nutzen einer Wärmepumpe in Grenzen.

Gebäudeprogramm des Bundes und der Kantone: Was ist das genau?

Das Gebäudeprogramm setzt mit seinen Förderbeiträgen Anreize für das energetisch nachhaltige Sanieren und Bauen im Bereich Wärme. Es ist das wichtigste Förderprogramm der Schweiz. Ziel ist es, die Energieeffizienz der Schweizer Gebäude zu erhöhen. Wer also zum Beispiel Fassade, Dach und Boden mit einer (neuen) Dämmung ausstattet oder seine Ölheizung mit einer Wärmepumpe ersetzt, kann Geld aus dem Gebäudeprogramm beantragen.

Der Hintergrund: Laut Bund sind in der Schweiz über 1 Million Gebäude dringend energetisch sanierungsbedürftig. Etwa 40 Prozent des gesamten Energieaufwandes und ein Drittel aller CO2-Emissionen der Schweiz gehen auf das Konto von Gebäuden. Mit einer (besseren) Dämmung könnte deren Wärmebedarf um über die Hälfte reduziert werden. In diesem Sinne leistet das Gebäudeprogramm einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaziele. Auch die Abhängigkeit von Erdöl- und Erdgaslieferanten könnte dadurch reduziert werden.

Umsetzung von Kanton zu Kanton unterschiedlich

Umgesetzt und verwaltet wird das Gebäudeprogramm von den Kantonen. Seit 2009 respektive 2015 (Neuauflage) ist die Umsetzung durch das harmonisierte Fördermodell der Kantone (HFM 2015) bis zu einem gewissen Grad einheitlich geregelt. Das heisst, es gelten für alle Kantone dieselben Grundbedingungen für das Sprechen eines Förderbeitrags. Allerdings steht es den Kantonen offen, weitergehende Bedingungen zu stellen. Was zu welchen Bedingungen und in welcher Höhe gefördert wird, kann also von Kanton zu Kanton immer noch stark variieren.

Was wird vom Gebäudeprogramm gefördert?

Das Gebäudeprogramm enthält 18) konkrete Massnahmen (M-01 bis M-18) im Bereich Wärme und Energieeffizienz, die gefördert werden können. Diese lassen sich grob in 4 Kategorien einteilen:

Einzelmassnahmen (M-01 bis M-09)

Projekte in dieser Kategorie erhalten am häufigsten Förderung. Praktisch alle Kantone fördern zum Beispiel Wärmedämmungen und Wärmepumpen.

Gesamtsanierungen (M-10 bis M-15)

Hier handelt es sich um Massnahmenpakete, die auf eine Verbesserung des energetischen Gebäudezustands nach GEAK-Klassen oder den Minergie-Standards abzielen. Einer solchen Gesamtsanierung geht meist eine entsprechende Bewertung und Beratung durch eine:n Energieexperte:in voraus.

Neubau / Ersatzbau (M-16 bis M-17)

Neubauten und Ersatzbauten unterliegen bereits standardmässig hohen energetischen Anforderungen. Gefördert werden deswegen nur Massnahmen und Massnahmenpakete, die maximale Standards erfüllen: entweder jene von Minergie-P oder jene der GEAK-Klasse A/A. Bei Neubauten werden zudem generell weniger hohe Förderbeiträge gesprochen als zum Beispiel bei einer Gesamtsanierung eines Altbaus.

Wärmenetzprojekte (M-18)

Wärmenetze verteilen Abwärme aus Kehrichtverbrennungs- oder Industrieanlagen oder Fernwärme aus Wärmeerzeugungsanlagen. Förderberechtigt sind der Neubau oder die Erweiterung von Wärmenetzen, wenn deren Wärme aus erneuerbarer Energie oder aus Abwärme stammt. Die Förderbeiträge werden dabei an die Netzbetreiber ausbezahlt.

Massnahme-NummerMassnahmeFörderung verfügbar in den Kantonen
Massnahme-Nummer
M-01
Massnahme

Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich

(Neue Fenster werden nur als Teil einer Gesamtsanierung gefördert, nicht aber als Einzelmassnahme)

Förderung verfügbar in den Kantonen

AG, AI, AR, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NW, NE, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH

Massnahme-Nummer
M-02
Massnahme

Stückholzfeuerung oder Pelletfeuerung mit Tagesbehälter

Förderung verfügbar in den Kantonen
AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, OW, SG, SH, SO, SZ, TI, UR, VD, VS, ZG
Massnahme-Nummer
M-03
Massnahme
Automatische Holzfeuerung bis 70 kWFL Feuerungswärmeleistung
Förderung verfügbar in den Kantonen
AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NW, NE, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG
Massnahme-Nummer
M-04
Massnahme
Automatische Holzfeuerung über 70 kWFL Feuerungswärmeleistung
Förderung verfügbar in den Kantonen
AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG
Massnahme-Nummer
M-05
Massnahme
Luft-Wasser-Wärmepumpe
Förderung verfügbar in den Kantonen
AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NW, NE, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH
Massnahme-Nummer
M-06
Massnahme
Sole-Wasser-Wärmepumpe / Erdwärmepumpe / Wasser-Wasser-Wärmepumpe 
Förderung verfügbar in den Kantonen
AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NW, NE, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH
Massnahme-Nummer
M-07
Massnahme
Anschluss an ein Wärmenetz aus erneuerbarer Energie oder Abwärme
Förderung verfügbar in den Kantonen
AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NW, NE, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH
Massnahme-Nummer
M-08
Massnahme

Installation Solarkollektor auf bestehendem Gebäude

(Solarkollektoren wandeln Sonnenenergie in Heizwärme um. Sie sind nicht zu verwechseln mit Photovoltaik-Anlagen, die Sonnenenergie in Strom umwandeln.)

Förderung verfügbar in den Kantonen

AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NW, NE, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS

Massnahme-Nummer
M-09
Massnahme
Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung
Förderung verfügbar in den Kantonen
AI, BE, GE, GR, SG, SH, TG, VD
Massnahme-Nummer
M-10
Massnahme
Verbesserung der GEAK-Klasse bei der Gebäudehülle und der Gesamtenergieeffizienz um mindestens 2 Stufen
Förderung verfügbar in den Kantonen
BE, FR, GE, NE, SH, TG, TI, VS
Massnahme-Nummer
M-11
Massnahme
Reduktion Heizwärme- und Heizenergiebedarf
Förderung verfügbar in den Kantonen
GE
Massnahme-Nummer
M-12
Massnahme
Umfassende Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat (ohne Etappierung)
Förderung verfügbar in den Kantonen
AG, AI, AR, BL, BS, FR, GE, JU, LU, NE, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, VD, ZG, ZH
Massnahme-Nummer
M-13
Massnahme
Umfassende Gesamtsanierung mit GEAK (ohne Etappierung) Bedingungen wie bei M-10 (zusätzlich M-14).
Förderung verfügbar in den Kantonen
AI, BE, BS, GE, SH, TG, VD
Massnahme-Nummer
M-14
Massnahme
Bonus Gebäudehülleneffizienz (bei Gesamtsanierungen ohne Etappierung) für das Erreichen der GEAK-Klasse B/B oder höher
Förderung verfügbar in den Kantonen
AG, AI, AR, BE, BL, GE, GR, OW, SH, TG, VD
Massnahme-Nummer
M-15
Massnahme

Bonus Gesamtenergieeffizienz

(siehe oben)

Förderung verfügbar in den Kantonen
BE, GE, VD
Massnahme-Nummer
M-16
Massnahme
Neubau/Ersatzbau nach Minergie-P
Förderung verfügbar in den Kantonen
AG, AI, AR, BE, BL, BS, GE, GL, GR, JU, NW, NE, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VS
Massnahme-Nummer
M-17
Massnahme
Neubau/Ersatzbau nach GEAK A/A
Förderung verfügbar in den Kantonen
AI, GE, NE, VS
Massnahme-Nummer
M-18
Massnahme
Neubau/Erweiterung Wärmenetz, Neubau/Erweiterung Wärme-Erzeugungsanlage
Förderung verfügbar in den Kantonen
AG, BE, FR, GE, GL, GR, JU, NE, SH, SO, TG, VD, VS

Quellen: gebäudeprogramm.ch und einzelne Kantonsseiten

Detaillierte Informationen und Antragsformulare zum geltenden Förderprogramm erhalten Sie bei der Energieberatungsstelle Ihres Wohnkantons.

Welche weiteren Förderprogramme für nachhaltige Sanierungen und Modernisierungen gibt es?

Neben der Förderung durch das Gebäudeprogramm gibt es im Bereich Wärme und Heizungen diverse weitere Förderprogramme von anderen Trägern. Die Kantone fördern zum Teil weitere Massnahmen, die über jene des Gebäudeprogramms hinausgehen. Auch Gemeinden und Energieunternehmen sprechen Fördergelder für energetische Sanierungen.

Im Bereich Strom hat der Bund ebenfalls Förderprogramme aufgelegt. So werden Photovoltaikanlagen (PV) mit einer Einmalvergütung von ca. einem Drittel der Investitionskosten gefördert. Zudem bekommt man für den PV-Strom, den man nicht selbst nutzt und ins Netz einspeist, eine Vergütung.

Im Bereich Stromeffizienz gibt es das Förderprogramm ProKilowatt. Damit werden zum Beispiel Massnahmen zur Optimierung der Stromeffizienz in Industrie und Gewerbe, aber auch in Privathaushalten unterstützt.

Tipp

Um herauszufinden, welche Förderungen Sie in Ihrer Wohngemeinde beantragen können, gehen Sie auf energiefranken.ch. Dort geben Sie einfach die Postleitzahl Ihrer Wohngemeinde ein und erhalten sofort eine Liste der Förderprogramme in allen Energiebereichen.

Fragen und Antworten

  • Wichtig ist, dass Sie die Förderung beantragen, bevor Sie mit den Baumassnahmen beginnen.

    Der Prozess läuft idealerweise wie folgt ab:

    1. Beratung durch einen Experten (z. B. durch einen: zertifizierte:n GEAK-Energieexpert:in). Die Expert:in kann Sie dahingehend beraten, ob Massnahmen sinnvoll sind und wie das Projekt am besten angegangen werden soll.
    2. Antrag auf Förderung
    3. Zusage der Förderung
    4. Umsetzung der Sanierung
    5. Prüfung der fach- und sachgerechten Umsetzung der Sanierung
    6. Auszahlung der Förderung

    Achtung: Eine Zusage für eine Förderung ist noch keine Baubewilligung. Diese müssen Sie separat einholen. Sie ist für die meisten Massnahmen erforderlich. 

  • Für Ihr Sanierungsprojekt ziehen Sie am besten eine:n Energieberater:in (z. B. eine:n zertifizierte:n GEAK-Berater:in) hinzu oder wenden Sie sich an die Energieberatungsstelle Ihres Wohnkantons. Auf der Website von EnergieSchweiz finden Sie schnell und einfach die Kontaktdaten der Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

    Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Weiter zu EnergieSchweiz auf energieschweiz.ch

  • Nein, das ist nicht möglich. Stellen Sie einen Förderantrag unbedingt immer vor Baubeginn.

  • Ja, Investitionen in energetische Sanierungen abzüglich der erhaltenen Förderungen können auf bis zu drei Steuerperioden verteilt und vom Einkommen abgezogen werden.

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