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Erstellt am 23.08.2024

Führerausweis für junge Erwachsene – alles Wichtige für den Weg zur Mobilität

Der Führerausweis öffnet Ihnen die Tür zu neuen Abenteuern und neuen Erfahrungen. Doch bevor Sie davonbrausen, gibt es einige Schritte zu beachten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie zu Ihrem Führerausweis kommen.

In Kürze

  • A oder B? Lernen Sie die Ausweiskategorien kennen.
  • Ihr Weg zum Führerausweis: In diesen sieben Schritten gelangen Sie vom Nothelferkurs zum definitiven Führerausweis.
  • Erfahren Sie, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, bis Sie Ihren Führerausweis in der Tasche haben, und wie Sie bis dahin die nötigen finanziellen Mittel beschaffen.

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Mit dem Auto oder dem Motorrad unterwegs zu sein, bedeutet auch ein Stück Freiheit. Gehören auch Sie zu den jungen Menschen, die es kaum erwarten können, endlich mit den Fahrstunden zu beginnen? Vielleicht freuen Sie sich schon darauf, auf zwei oder vier Rädern zur Arbeit zu fahren, einen Ausflug an den nächsten See oder in die Berge zu machen oder für die nächsten Sommerferien einen Roadtrip zu planen. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige auf dem Weg zur Mobilität.

Übersicht über die wichtigsten Ausweiskategorien für Fahranfänger:innen

Wir starten am besten mit einer Übersicht über die verschiedenen Ausweiskategorien, die es in der Schweiz gibt und die für Fahranfänger:innen relevant sind. Je nachdem, welchen Führerschein Sie machen möchten, müssen Sie ein bestimmtes Mindestalter haben.

AusweiskategorieWelche Fahrzeuge können mit dem Führerausweis dieser Ausweiskategorie gefahren werden?Mindestalter
Ausweiskategorie
Mofa (M)
Welche Fahrzeuge können mit dem Führerausweis dieser Ausweiskategorie gefahren werden?
Motorfahrräder
Mindestalter
14 Jahre
Ausweiskategorie
Roller (A1)
Welche Fahrzeuge können mit dem Führerausweis dieser Ausweiskategorie gefahren werden?
Motorräder mit einer Motorleistung von höchstens 11 kW und einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm 
Mindestalter
15 bzw. 16 Jahre
Ausweiskategorie
Auto (B)
Welche Fahrzeuge können mit dem Führerausweis dieser Ausweiskategorie gefahren werden?
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3'500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz
Mindestalter
17 Jahre
Ausweiskategorie
Motorrad (A)
Welche Fahrzeuge können mit dem Führerausweis dieser Ausweiskategorie gefahren werden?
Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg
Mindestalter
18 Jahre
Ausweiskategorie
Motorrad (A beschränkt)
Welche Fahrzeuge können mit dem Führerausweis dieser Ausweiskategorie gefahren werden?
Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg
Mindestalter
18 Jahre

 

Eine Übersicht über alle Ausweiskategorien und sämtliche Details finden Sie auf der Seite der Vereinigung der Strassenverkehrsämter asa.

Ist Ihnen klar, welchen Führerschein Sie machen möchten, geht es an die Planung der nächsten Schritte. Wir erläutern dies anhand der Ausweiskategorie B. 

Schritt für Schritt zum Auto-Führerausweis

Schritt 1: Nothelferkurs

Um einen Lernfahrausweis zu beantragen, benötigen Sie einen gültigen Nothelferausweis. Im Nothelferkurs werden Ihnen Erste-Hilfe-Grundlagen beigebracht. Er setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Theorieteil (drei Stunden) und dem Praxisteil (sieben Stunden).

Verschiedene Anbieter führen Nothelferkurse durch, zum Beispiel das Schweizerische Rote Kreuz.

Schritt 2: Antrag Lernfahrausweis

Beantragen Sie Ihren Lernfahrausweis, indem Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder bei den Strassenverkehrsämtern der Kantone ein «Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises» einreichen. Der Lernfahrausweis berechtigt Sie zum Führen eines Fahrzeugs zusammen mit einer berechtigten Begleitperson. Er kann frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag beantragt werden.

Das müssen Sie einreichen:

  • Passfoto
  • Nothelferausweis (meist als Kopie, darf nicht älter als sechs Jahre sein)
  • Sehtest von der Optiker:in (nicht älter als 24 Monate)

Schritt 3: Theorie/Theorieprüfung

Pauken Sie Theorie – im Theorieunterricht an einer Fahrschule oder im Eigenstudium. Bei der Prüfung (Kategorie B und A1 für Auto bzw. Motorrad) werden Ihnen Multiple-Choice-Fragen gestellt, die innerhalb von 45 Minuten beantwortet werden müssen. Nach bestandener Theorieprüfung erhalten Sie den Lernfahrausweis.

Lerntipp: Es gibt verschiedene Handy-Apps, mit denen Sie sich auf die Theorieprüfung vorbereiten können. Wichtig ist, dass Sie eine App mit den offiziellen Prüfungsfragen des Strassenverkehrsamtes (asa) wählen. 

Zur Theorieprüfung können Sie sich beim Strassenverkehrsamt anmelden, sobald die Behörden Ihr Gesuch für den Lernfahrausweis bestätigt haben. In den meisten Kantonen werden Sie aufgefordert, sich per Internet anzumelden. Die Prüfung können Sie beliebig oft wiederholen. Nach der bestandenen Theorieprüfung erhalten Sie den Lernfahrausweis. Dieser ist während zwei Jahren gültig und berechtigt Sie zum Besuch der Fahrschule, zum Fahren mit einer berechtigten Begleitperson sowie zum Verkehrskundeunterricht.

Schritt 4: Verkehrskundeunterricht (VKU)

Der Verkehrskundeunterricht, kurz VKU, ist für Auto und Motorrad obligatorisch und findet an zwei Abenden à jeweils vier Stunden statt. Im VKU geht es um Verkehrssicherheit: Den Fahrschüler:innen wird hier ein Gefühl für besondere Situationen und Gefahren vermittelt. Die Strassenverkehrsämter empfehlen, den Kurs vor der ersten praktischen Fahrlektion zu absolvieren. Die meisten Fahrschulen bieten einen VKU-Kurs an. 

Schritt 5: Praktischer Fahrunterricht

Der wohl aufregendste Teil der Fahrausbildung ist der praktische Fahrunterricht. Sobald Sie im Besitz des Lernfahrausweises sind, können Sie mit dem «L» am Auto fahren. Ihre Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit drei Jahren einen gültigen Fahrausweis besitzen. Wir empfehlen, zunächst Fahrstunden bei eine:r Fahrlehrer:in zu nehmen und erst danach privat zu fahren.

Schritt 6: Fahrprüfung und Führerausweis auf Probe

Üblicherweise meldet Sie Ihre Fahrlehrperson zur praktischen Fahrprüfung an, sobald Sie bereit sind. Die Fahrprüfung dauert insgesamt 60 Minuten, wovon 45 Minuten reine Fahrzeit sind. Bestehen Sie die Prüfung, erhalten Sie sofort Ihren Führerschein auf Probe, der drei Jahre lang gültig ist. Innerhalb des ersten Jahres müssen Sie einen WAB-Weiterbildungskurs absolvieren. 

Schritt 7: Definitiver Führerausweis

Um dem definitiven Führerausweis beantragen zu können, müssen Sie unter anderem innerhalb von zwölf Monaten nach der bestandenen Führerprüfung den WAB-Kurs absolvieren. Zudem gelten in der dreijährigen Probezeit besondere Bestimmungen.

Mit welchen kosten muss man rechnen, wenn man den Führerausweis machen möchte?

Hinweis: Bei den folgenden Kostenpunkten handelt es sich um Richtwerte. Die Kosten unterscheiden sich je nach Wohnort, Fahrschule, Veranstalter von Kursen usw.

  • Sehtest: 10 bis 15 Franken
  • Nothilfekurs: 100 bis 200 Franken
  • Theorieprüfung: 30 bis 40 Franken
  • Lernfahrausweis 20 bis 80 Franken
  • Verkehrskundeunterricht: 200 bis 280 Franken
  • Fahrschullektion (nicht obligatorisch, 45 bis 50 Minuten): 80 bis 110 Franken pro Lektion
  • Praktische Führerprüfung: 120 bis 140 Franken
  • WAB-Kurs: 340 bis 510 Franken
  • Führerausweis auf Probe: 30 bis 60 Franken
  • Unbefristeter Führerausweis: 15 bis 70 Franken

Schauen Sie nach, wie viel Geld Sie auf Ihrem Konto haben. Es reicht nicht ganz? Hier sind vier Tipps, damit es trotzdem klappen kann:

  • Bitten Sie allenfalls Eltern, Grosseltern, Gotte oder Götti, Ihnen auf die nächsten Geburtstage Geld für die Fahrstunden zu schenken.
  • Wählen Sie eine Fahrlehrer:in mit vernünftigen Fahrstundenpreisen und fragen Sie nach Paket-Rabatten.
  • Vergleichen Sie verschiedene Angebote für den Nothilfekurs, den Verkehrskundeunterricht und den WAB-Kurs.
  • Sparen Sie in nächster Zeit so viel wie möglich im Alltag.

Führerschein für Motorrad: Das sind die Voraussetzungen

Sie möchten lieber Motorrad fahren? Der Weg zum Führerausweis ist ganz ähnlich wie beim Auto. Unterschiedlich sind aber die Voraussetzungen. Sie müssen zum Beispiel 18 Jahre alt sein, um einen Motorrad-Lernfahrausweis zu beantragen. Hier sind die Details:

Mindestalter
18 Jahre
18 Jahre
18 Jahre
Vorhandener Ausweis
keiner
Kategorie B (Auto)
Kategorie A1
Sehtest
ja
ja, falls älter als 2 Jahre
ja, falls älter als 2 Jahre
Nothelferkurs
ja
Theoretische Prüfung
ja
Verkehrskundeunterricht
8 Stunden
Praktische Grundschulung
12 Stunden
12 Stunden
4 Stunden
Praktische Prüfung
ja
ja
ja

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Dann denken Sie beim Kauf Ihres ersten Autos auch an die Umwelt. Mit einem E‑Auto oder einem E-Motorrad können die Emissionen, die während der Nutzung anfallen, im Vergleich zu Verbrennern reduziert werden. Auch ein Gebrauchtwagen könnte eine gute Alternative sein. 

Mehr zum Thema

Für alle Hauptlenker:innen, die über 20 Jahre alt sind und ihren Führerausweis seit mindestens zwei Jahren haben:

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