Geschäftskonto

Was geschieht mit dem Geschäftskonto einer verstorbenen Person? Je nach Rechtsform des Unternehmens kann das Konto wie ein Privatkonto behandelt oder aufgelöst werden. Erfahren Sie mehr darüber.

Einzelfirma

Das Gesamtvermögen einer Einzelfirma wird zum Privatvermögen dazugerechnet. Das Konto wird wie ein Privatkonto behandelt.

Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft

Von Gesetzes wegen werden Personengesellschaften (d.h. einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften) mit dem Tod eines Gesellschafters aufgelöst. Da die hinterbliebenen Gesellschafter jedoch häufig die Weiterführung anstreben, kann das Konto der Gesellschaft bei PostFinance weitergeführt werden, sofern die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

AG, GmbH

Stirbt ein Gesellschafter oder ein Organ einer juristischen Person, hat dies keinen Einfluss auf das Geschäftskonto der juristischen Person. Bei allgemeinen Fragen kann Ihnen allenfalls das Handelsregister oder die Revisionsstelle weiterhelfen.