Todesschein (auch Todesurkunde oder ärztliche Todesbescheinigung)
Der Todesschein belegt Ort und Datum des Todes sowie die aktuellen Personalien des Verstorbenen. Todesscheine stellt das Zivilstandsamt des Sterbeorts (nicht des Wohn- oder Heimatorts) aus. Ist noch keine Erbgangsbescheinigung (siehe unten) vorhanden, senden Sie bitte eines der beiden folgenden Dokumente an PostFinance:
- Kopie des Todesscheins zusammen mit einer Kopie des Familienausweises (zu beziehen beim Zivilstandsamt des Heimatorts) oder
- Anderes amtliches Dokument, das die Familienverhältnisse des Verstorbenen aufzeigt, zusammen mit den Ausweiskopien von allen darin aufgeführten Personen
Erbgangsbescheinigung (auch Erbschein oder Erbenbescheinigung)
In der Erbgangsbescheinigung sind alle erbberechtigten Personen aufgeführt. Die Erben benötigen dieses Dokument, um sich gegenüber Behörden und Dritten auszuweisen. Erkundigen Sie sich bei der Wohngemeinde des Verstorbenen, welche kantonale Behörde für die Ausstellung der Erbgangsbescheinigung zuständig ist. Senden Sie eine Kopie dieses Dokuments an PostFinance.
Vollmachtsregelung im Erbfall
Die Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam über die Vermögenswerte verfügen. Alle Erben müssen jede einzelne Verfügung persönlich unterzeichnen. Als Alternative kann die Erbengemeinschaft einer oder mehreren Personen eine Vollmacht erteilen. Damit kann der Administrationsaufwand reduziert und das Zahlen ausstehender Rechnungen erleichtert werden. Dies ist insbesondere für Erbengemeinschaften empfehlenswert, bei denen das Einholen aller Unterschriften mit Schwierigkeiten verbunden ist, beispielsweise wenn viele Erben im Ausland leben.
Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Vollmachtsregelung im Erbfall (PDF)