Fragen und Antworten zur Reiseversicherung

Sie möchten einen Schaden oder einen Reisenotfall melden?

Hier finden Sie Informationen und Unterstützung.

Deckungsoptionen «Vor der Reise»

  • Sollten Sie aufgrund eines versicherten Ereignisses die Reise vor deren Beginn annullieren müssen, so übernimmt die Versicherung die anfallenden, vertraglich geschuldeten Annullierungskosten bis zur Höhe der in der Versicherungspolice angegebenen maximalen Versicherungssumme.

    Als versicherte Ereignisse gelten unter anderem:

    • Schwere Krankheit, schwerer Unfall oder Tod einer versicherten Person, einer mitreisenden Begleitperson oder einer nahestehenden Person
    • Plötzliche Arbeitslosigkeit
    • Unvorhergesehener Stellenantritt
    • Ungeplanter Einsatzbefehl
    • Dokumentendiebstahl
    • Streiks, Terroranschläge, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen und Elementarereignisse

    Eine abschliessende Aufzählung der versicherten Reiseleistungen und Ereignisse finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

  • Ein Ausfall des Flugs aufgrund der Annullierung durch die Fluggesellschaft stellt kein versichertes Ereignis dar, weshalb wir keinen Versicherungsschutz gewähren. Bitte wenden Sie sich für die Rückerstattung des Flugpreises bzw. für die Organisation einer alternativen Beförderung/Umbuchung an Ihre Fluggesellschaft bzw. Ihren Reiseveranstalter. Weitere Informationen zu Ihren Rechten finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Zivilluftfahrt.

    Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Weitere Informationen auf bazl.admin.ch

  • Nein, Kosten für Personen, die die versicherte Person zu einer Reise eingeladen hat, sind nicht versichert.
  • Nein, Ansprüche infolge von Insolvenz eines Leistungsträgers sind nicht versichert. Die meisten Reisebüros verfügen für solche Fälle über eine Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen (z. B. über den Garantiefonds der Schweizer Reisebranche). Achten Sie bereits bei der Buchung Ihrer Reise darauf.
  • Versichert sind die vertraglich geschuldeten Annullierungskosten am Tag des Eintritts des versicherten Ereignisses. Wenn Sie sich dazu entscheiden, mit der Annullierung zuzuwarten, ohne dass dies aus medizinischer Sicht gerechtfertigt ist, und wenn sich die Annullierungskosten dadurch erhöhen, werden diese Kosten nicht übernommen. Informieren Sie in jedem Fall den behandelnden Arzt bzw. die behandelnde Ärztin über Ihre bevorstehenden Reisepläne.

Deckungsoption «Reisen mit dem Auto»

  • Die von einer versicherten Person gelenkten privaten Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis max. 3,5 Tonnen und einer Höhe von max. 3,2 Metern, die in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein eingelöst sind, sind versichert. Zusätzlich sind die an diesen Fahrzeugen mitgeführten, zugelassenen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis 1,5 Tonnen versichert. Ebenfalls versichert sind Mietfahrzeuge, auch wenn sie im Ausland immatrikuliert sind, sofern kein Dritter (z. B. Fahrzeugvermieter) diese Leistungen übernimmt.
  • Ja. Womit auch immer Sie unterwegs sind – mit dem eigenen Auto oder Motorrad oder mit einem gemieteten Fahrzeug – wir sind im Notfall für Sie da.
  • Sollte Ihr privates Fahrzeug bei einer Panne oder einem Verkehrsunfall im europäischen Ausland vor Ort nicht repariert werden können, so werden die Mehrkosten für die Weiter- und Heimreise (auch mittels Mietfahrzeug) in Höhe von bis zu CHF 2‘000.– pro Ereignis übernommen.