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Erstellt am 19.09.2018 | Aktualisiert am 17.01.2022

Die verschiedenen Arten von Aktien

Auch wenn im Alltag oft nur von Aktien als solches die Rede ist, gibt es nicht nur eine Art von Aktien – sondern einer Vielzahl davon. Da es das Wertpapier in verschiedensten Formen gibt, geben wir einen Überblick.

In der Regel lassen sich Aktien  egal ob an der Börse gehandelt oder nicht, nach ihrer Übertragbarkeit und nach den Rechten, die mit ihrem Besitz verbunden sind unterscheiden. Eine genaue Erklärung, was eine Aktie eigentlich ist, finden sie in unserem Erklärvideo «Was ist eine Aktie?».

Die Grafik stellt untereinander drei Aktienarten dar. Die erste Aktienart wird dargestellt von einem Icon mit zwei Personen. Es ist unterschrieben “nach Übertragung des Eigentums”. Darunter zeigen drei gelb umrandete Kästchen die Arten der Aktien, die in diese Kategorie fallen: Inhaberaktiven, Namenaktien, vinkulierte Namenaktien.  Die zweite Aktienart wird dargestellt von einem Icon mit einer Waage. Es ist unterschrieben “nach ihren Rechten”. Darunter zeigen drei grün umrandete Kästchen die Arten der Aktien, die in diese Kategorie fallen: Stammaktien, Vorzugsaktien, Partizipationsscheine.   Die dritte Aktienart wird dargestellt von einem Icon mit einer Uhr. Es ist unterschrieben “nach ihrem Ausgabezeitpunkt”. Darunter zeigen zwei umrandete Kästchen die Arten der Aktien, die in diese Kategorie fallen: Alte Aktien und junge Aktien.

Übertragbarkeit

Bei der Unterscheidung durch Übertragbarkeit einer Akte wird unterschieden zwischen: 

  • Inhaberaktien
  • Namenaktien
  • vinkulierte Namenaktien

Inhaberaktie

Zuvor war die übliche Form der Aktie die Inhaberaktie, die ganz einfach übertragen und so auch einfach gehandelt werden konnte - ohne Eintrag ins Aktienbuch. Die damit verbundenen Rechte (zum Beispiel das Recht, bei einer Hauptversammlung abzustimmen) liegen beim jeweiligen Inhaber - dem Aktionär oder der Aktionärin. Diese nicht eingetragene Art des Wertpapiers unterliegt nun jedoch neuer rechtlicher Hinweise. Als Folge des Gesetzes zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke dürfen seit 01.11.2019 keine Inhaberaktien mehr ausgestellt werden. Als Ausnahme gelten Inhaberaktien, die an der Börse kotiert sind oder als Bucheffekten gestaltet wurden. Die Regelung sieht vor, dass alle anderen Inhaberaktien in Namenaktien umgewandelt werden.

Namenaktie

Die Namenaktie wird, wie der Name schon sagt, auf eine bestimmte Person ausgestellt und kann mittels Indossaments an eine andere Person übertragen werden. Dabei handelt es sich um eine schriftliche Willensäusserung, die die Übergabe festhält. Anschliessend kann sich der neue Inhaber in das Aktienregister der Gesellschaft eintragen lassen und so seine Mitgliedschaftsrechte ausüben (zum Beispiel die Teilnahme an der Generalversammlung).

Vinkulierte Namenaktie

Als besondere Form gilt die vinkulierte Namenaktie: Wenn eine vinkulierte Namenaktie den Besitzer wechseln soll, muss die Aktiengesellschaft dem Wechsel zuerst zustimmen. Damit schützen sich Unternehmen beispielsweise davor, in die Hände von unbekannten Investoren zu geraten oder Aktien an Konkurrenten zu verkaufen. 

Stimmrecht

Eine weitere Unterscheidung betrifft die Frage, ob mit dem Besitz einer Aktie ein Stimmrecht einhergeht. Hier unterscheidet man:

  • Stammaktien
  • Vorzugsaktien
  • Partizipationsscheine

Stammaktien

Eine Stammaktie ist mit je einem Stimmrecht verbunden. Der Besitzer oder die Besitzerin einer Stammaktie darf an der Generalversammlung der Gesellschaft abstimmen und auf die Unternehmensführung Einfluss nehmen, ausserdem hat er oder sie ein Recht auf eine allfällige Dividende. Stammaktien sind die in Europa häufigste Form von Aktien.

Vorzugsaktien

Besitzer von Vorzugsaktien erhalten meist eine leicht höhere Dividende ausbezahlt. In vielen Ländern (zum Beispiel in Deutschland oder den USA) besitzen sie dafür kein Stimmrecht. In der Schweiz sind Vorzugsaktien eher selten, dafür haben Inhaber und Inhaberinnen von Vorzugsaktien oft sogar Vorteile im Stimmrecht. Zum Beispiel haben sie eine überproportional höhere Stimmkraft als Inhaber und Inhaberinnen von Stammaktien – die genauen Rechte werden jeweils in den Statuten des Unternehmens festgehalten.

Partizipationsschein

In der Schweiz gibt es zudem noch den Partizipationsschein. Hier gelten dieselben Vermögensrechte wie bei einer Aktie, jedoch sind Partizipationsscheine ohne Stimmrechte ausgestattet. Sie ermöglichen dafür den Erhalt einer allfälligen Dividende.

Ausgabezeitpunkt

Gibt eine Aktiengesellschaft neue Aktien aus, spricht man von jungen Aktien. Dies ist beispielsweise bei einer Kapitalerhöhung der Fall. Die Aktien, die es vor der Kapitalerhöhung bereits gab, werden alte Aktien genannt. Durch die Ausgabe von jungen Aktien gibt es insgesamt mehr Anteile. Dies verkleinert («verwässert») den Anteil am Unternehmen der Besitzer von alten Aktien. Sie erhalten zum Ausgleich Bezugsrechte für junge Aktien.

Jedes Unternehmen bestimmt selbst, welche Art von Aktien es herausgibt – je nachdem, für welchen Zweck das Aktienkapital benötigt wird, eignen sich verschiedene Arten. Der betreffenden Gesellschaft ist es selbst überlassen, ob sie alle Aktionäre gleich behandelt oder verschiedenen Aktionären unterschiedliche Wertpapiere ausgibt. Sie darf sogar verschiedene Arten von Aktien nebeneinander herausgeben.

Für mehr Informationen, warum sich Aktien für Sie lohnen, lesen Sie unseren Artikel «Warum sich Aktien lohnen». 

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