Teilzeitarbeit: So vermeiden Sie Vorsorgelücken

20.02.2025

Immer mehr Berufstätige in der Schweiz entscheiden sich für Teilzeitarbeit. Doch die Flexibilität hat ihren Preis: Tiefere Einkommen bedeuten in der Regel auch geringere Beiträge in AHV und Pensionskasse, was im Alter zu finanziellen Engpässen führen kann. Doch es gibt Möglichkeiten, wie Sie Vorsorgelücken erkennen und gezielt schliessen können.

In Kürze

  • Wer einen Teilzeitjob hat, erhält im Alter oft geringere Rentenleistungen – ein Risiko, das durch gezielte Massnahmen minimiert werden kann.
  • Beiträge in die private Vorsorge – zum Beispiel auf ein Vorsorgekonto 3a oder in eine Spar-Lebensversicherung – sowie freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse können helfen, die persönliche Vorsorgesituation zu verbessern.
  • Unregelmässige und tiefere Einkommen bei Teilzeitarbeit erschweren die Vorsorgeplanung. Ein Vorsorgecheck hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen.

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In der Schweiz entscheiden sich immer mehr Berufstätige für ein reduziertes Arbeitspensum – sei es zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, für die Pflege von Angehörigen, um Hobbys nachzugehen oder um sich beruflich weiterzubilden. Doch die dadurch erlangte erhöhte Flexibilität hat ihren Preis: Teilzeitarbeit ist häufig mit einem geringeren Einkommen verbunden, was sich direkt auf die Beiträge und die späteren Leistungen in der Altersvorsorge auswirkt – sogar unter Umständen auch dann, wenn man zwar zu 100 Prozent arbeitet, seine Arbeitsstellen aber auf mehrere Arbeitgeber aufteilt.

Um Vorsorgelücken zu erkennen und sie zu vermindern, ist es wichtig, die Besonderheiten der Vorsorge bei Teilzeitjobs zu verstehen und frühzeitig Massnahmen zu ergreifen.

Die Besonderheiten des Vorsorgesystems bei Teilzeit

1. Säule (AHV)

Die AHV bietet eine Grundversorgung, die für die ganze Bevölkerung der Schweiz obligatorisch ist. Die Rentenleistungen basieren auf der Anzahl der Beitragsjahre und der Höhe des durchschnittlich erzielten Einkommens während der Erwerbszeit. Da Personen mit einem Teilzeitjob in der Regel weniger verdienen, sind auch die Beiträge an die Ausgleichskasse tiefer. So können Vorsorgelücken entstehen, die später die Rentenleistungen markant schmälern.

2. Säule (Berufliche Vorsorge, BVG)

Bei der Pensionskasse ist das Risiko von Vorsorgelücken noch grösser. Teilzeitarbeitende haben oft den Nachteil, dass der Koordinationsabzug einen grossen Teil des Einkommens unversichert lässt. Der Koordinationsabzug – aktuell 26'460 Franken pro Jahr – wird vom Bruttolohn abgezogen, bevor der versicherte Lohn berechnet wird. Dieser dient als Grundlage für die Beitragsberechnung. Da dieser Abzug fix ist und grundsätzlich pro Arbeitgeber gilt, bleibt bei niedrigeren Einkommen nur ein kleiner Teil des Lohnes übrig, der versichert ist – selbst dann, wenn das Total des Einkommens aller Teilzeitstellen hoch ist.

Beispiel

Einer Teilzeitkraft mit einem jährlichen Bruttolohn von 30'000 Franken bleibt nach Abzug des Koordinationsbetrags nur 4'275 Franken als versicherter Lohn. Dies führt zu deutlich geringeren Beiträgen in die Pensionskasse und vermindert die spätere Rente erheblich.

Vorsorgelücken erkennen und schliessen

Die Altersvorsorge von Teilzeitbeschäftigten erfordert eine sorgfältige Planung. Die Höhe des Einkommens ist massgebend für die Beiträge in die 1. und 2. Säule. Es lohnt sich, genau hinzuschauen und Klarheit über die eigene Situation zu schaffen. Dies gilt besonders für Personen, die im Stundenlohn arbeiten, da unregelmässige Einkommen die Vorsorgeplanung zusätzlich erschweren. Eine professionelle Vorsorgeanalyse bei einem Finanzdienstleister hilft, Risiken zu erkennen. Digitale Tools bieten zudem eine einfache Möglichkeit, Vorsorgelücken zu finden.

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Massnahmen zur Optimierung der Vorsorge

Einige Pensionskassen passen den Koordinationsabzug proportional zum Arbeitspensum an oder verzichten ganz darauf. Es lohnt sich, bei der Pensionskasse oder beim Arbeitgeber nachzufragen und diese Option gerade bei einem Teilzeitpensum zu prüfen.

Die Säule 3a ist eine der effektivsten Möglichkeiten, um Vorsorgelücken zu schliessen. Wie Vollzeitbeschäftigte können auch Teilzeitangestellte regelmässig Beträge einzahlen, um sich so ein zusätzliches Vorsorgeguthaben anzusparen. Diese Beträge, deren Höhe regelmässig ändert, können in der Steuererklärung vollumfänglich abgezogen werden. Wer nicht in einer Pensionskasse versichert ist, kann maximal 20 Prozent des Einkommens einzahlen. 

Pensionskassen erlauben freiwillige Einzahlungen, falls Beitragslücken bestehen. Die mögliche einzuzahlende Summe wird üblicherweise auf dem Pensionskassenausweis vermerkt. Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse können (wie bei der Säule 3a) von den Steuern abgezogen werden. Beachten Sie die Bestimmungen, die für Ihre Pensionskasse gelten.

Bei der AHV lösen fehlende Beitragsjahre eine Vorsorgelücke aus. Der persönliche Kontoauszug Ihrer Ausgleichskasse informiert über fehlende Beitragsjahre. Nachzahlungen für Jahre, in denen zu wenig oder gar keine AHV-Beiträge bezahlt wurden, sind für die letzten fünf Jahre möglich.

AHV-Beiträge steigen durch einen höheren Lohn. Weiterbildung und Karriere – und somit die Aussicht auf eine besser bezahlte Arbeitsstelle – ist folglich eine weitere Massnahme, um vor allem auch mit einem Teilzeitpensum die finanzielle Vorsorge zu verbessern. 

Falls Sie Ihre Stelle kündigen oder verlieren und somit nicht mehr an einer Pensionskasse angeschlossen sind, wird Ihr BVG-Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Nicht Erwerbstätige können keine freiwilligen Einzahlungen in die Säule 3a vornehmen. Es empfiehlt sich deshalb, zumindest ein Minimum Teilzeit zu arbeiten, um den Versicherungsschutz der Pensionskasse und die Möglichkeiten für zusätzliche Vorsorge beizubehalten. Zurzeit liegt die Eintrittsschwelle für die BVG bei 22'680 Franken.

Spezielle Herausforderungen bei Teilzeitarbeit

Wer einen oder mehrere Teilzeitjobs ausübt, muss gegenüber Vollzeitangestellten einige Nachteile in Kauf nehmen. Neben den oben erwähnten Eigenheiten bei AHV und BVG sind es vor allen folgende Bereiche, über die man sich als Teilzeitangestellte:r bewusst sein sollte und die möglicherweise Massnahmen erfordern:

Partnerschaft im Konkubinat

Unverheiratete Paare, die im Konkubinat leben und Teilzeit arbeiten, sind gegenüber verheirateten Paaren betreffend ihrer Vorsorge in der Regel vor grössere Herausforderungen gestellt. Teilzeitarbeitende im Konkubinat sind finanziell meist abhängiger von der Partner:in, da bei einem verminderten Einkommen die persönliche Vorsorge verringert wird. Anders als verheiratete Paare haben Konkubinatspaare zudem keinen Anspruch auf Hinterlassenenrenten aus der AHV, was die Situation im Alter zusätzlich beeinflusst. Es kann jedoch sein, dass die Pensionskasse dies für die hinterbliebene Partner:in vorsieht. Informieren Sie sich bei Ihrer Pensionskasse und melden Sie Ihre Lebenspartner:in als begünstigte Person an. Zudem ist es empfehlenswert, einen Konkubinatsvertrag aufzusetzen oder eine Lebensversicherung abzuschliessen, um mit der Begünstigung der Konkubinatspartner:in die finanzielle Absicherung im Todesfall zu regeln. 

Krankheit

Krankheit kann die Vorsorge schmälern. Wer im Stundenlohn oder unregelmässig arbeitet, hat im Krankheitsfall oftmals keine oder nur eine tiefe Lohnfortzahlung. Je nach Anstellung und Lebensumständen kann es sinnvoll sein, eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen, die vor grösseren Einkommensverlusten schützt.

Unfall

In der Schweiz müssen alle Mitarbeitenden vom Arbeitgeber gegen Berufsunfälle versichert werden. Wer mehr als acht Stunden pro Woche im gleichen Unternehmen arbeitet, ist auch gegen Nichtbetriebsunfälle versichert. Teilzeitbeschäftigte mit weniger als acht Arbeitsstunden pro Woche und pro Arbeitgeber sind folglich nicht automatisch gegen Nichtberufsunfälle versichert und sollten eine private Unfallversicherung abschliessen.

Fazit: Planen Sie Ihre Vorsorge aktiv

Teilzeitbeschäftigte müssen in der Vorsorge gegenüber Vollzeitangestellten einige Nachteile in Kauf nehmen, die sich aber teilweise ausgleichen lassen. Die grössten Lücken entstehen bei Teilzeitarbeitenden durch tiefere Beiträge in die 1. und 2. Säule und aufgrund des tieferen versicherten Lohnes in der Pensionskasse.

Ein besonders effektiver Weg, um Vorsorgelücken zu schliessen, sind Einzahlungen in die Säule 3a sowie freiwillige Beiträge in die Pensionskasse. Da diese beiden Möglichkeiten auch der Steueroptimierung dienen, sind sie finanziell besonders attraktiv.

Um die persönliche Vorsorge zusätzlich zu verbessern, kann es sinnvoll sein, zusätzliche Versicherungen abzuschliessen oder allfällig fehlende AHV-Beitragsjahre nachzuzahlen. 

Eine professionelle Vorsorgeanalyse oder Vorsorgerechner können helfen, bestehende Vorsorgelücken zu erkennen. Checken Sie deshalb Ihre Vorsorgesituation und setzen Sie die möglichen Massnahmen in die Tat um. Je früher Teilzeitbeschäftigte mit der Planung ihrer Vorsorge beginnen, desto besser sind sie auf die finanziellen Herausforderungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall vorbereitet.

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