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Erstellt am 16.03.2020 | Aktualisiert am 27.09.2024

So schützen Sie Personendaten richtig

Kund:innen werden immer sensibler, wenn es um den Umgang mit ihren Personendaten geht. Heute müssen sich deshalb nicht mehr nur globale Grossunternehmen, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen in der Schweiz mit dem Schutz von Personendaten (und damit auch Kundendaten) befassen. Doch wie schützt man Personendaten richtig? Nachstehend zeigen wir einige Aspekte auf, wie der Datenschutz in der Schweiz heute gesetzlich geregelt ist.

In Kürze

  • Kund:innen erwarten zunehmend den Schutz ihrer Personendaten, was auch für kleine und mittlere Unternehmen relevant ist.
  • Personendaten umfassen alle Informationen, die eine natürliche Person direkt oder indirekt identifizieren können, wie Name, E-Mail-Adresse und IP-Adresse.
  • Das Schweizer Datenschutzgesetz verlangt, dass bei der Bearbeitung von Personendaten gewisse Bearbeitungsgrundsätze eingehalten werden. So dürfen beispielsweise Personendaten nur zu angegebenen Zwecken bearbeitet werden.
  • Unternehmen müssen jederzeit Auskunft über die bearbeiteten Personendaten und deren Verwendung geben können.

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Der Schutz von Personendaten in der Schweiz

Viele Unternehmen nutzen bereits Personendaten, um zielgerichtetes Marketing betreiben zu können. Das hat den Vorteil, dass sie Kund:innen erreichen, die auch wirklich an einem Produkt oder einer Dienstleistung interessiert sind. Kund:innen erhalten dafür weniger für sie nicht relevante Angebote. Umso wichtiger ist es, die Personendaten richtig zu schützen.

Was sind Personendaten?

Personendaten sind grundsätzlich alle Informationen, anhand derer sich eine natürliche Person direkt oder indirekt bestimmen lässt. Darunter fallen beispielsweise der Name, die E-Mail-Adresse, die Ausweisnummer, aber auch andere Daten wie die IP-Adresse. Zu den Personendaten zählen grundsätzlich auch Daten, die pseudonymisiert oder verschlüsselt wurden. Personendaten können beispielsweise online oder in sozialen Netzwerken mittels Cookies (Daten, die von einer Website, die Sie besuchen, auf Ihrem Rechner gespeichert werden) bearbeitet werden, um individuelle und an die Nutzer:innen angepasste Informationen anzeigen zu können.

Schweizer Datenschutzgesetz

Die Nutzung und Bearbeitung von Personendaten sind in der Schweiz rechtlich geregelt. Die Bundesverfassung legt fest, dass jede natürliche Person Anspruch auf den Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten hat. Jede Person soll grundsätzlich selbst darüber bestimmen, wem gegenüber sie ihre Personendaten mitteilt und zu welchem Zweck ihre Daten bearbeitet werden sollen. Um diesen Schutz zu gewährleisten, verabschiedete der Bund das Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Datenschutzgesetz (DSG), welches nun in revidierter Fassung seit dem 1. September 2023 in Kraft ist. Grundsätzlich gilt, dass Personendaten nur zu einem bestimmten und für die betroffene Person erkennbaren Zweck beschafft und nur so bearbeitet werden dürfen, dass es mit diesem Zweck vereinbar ist.

Unternehmen müssen Kund:innen jederzeit Auskunft geben können

Verantwortliche sind nach dem DSG verpflichtet, einer Person auf deren Gesuch innerhalb von 30 Tagen Auskunft über die von ihnen bearbeiteten Personendaten, sowie unter anderem den Bearbeitungszweck, die Aufbewahrungsdauer der Personendaten und etwaige Empfänger:innen, denen Personendaten bekanntgegeben wurden, geben muss. Weitere Einzelheiten regelt die Verordnung zum Schweizer Datenschutzgesetz (DSV).

Der Schutz von Personendaten wird immer wichtiger

Der Schutz von Personendaten ist ein komplexes Thema. Unternehmen müssen sich proaktiv mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzen. Um auf dem neusten Stand zu bleiben und keine wichtigen Informationen zu Gesetzesänderungen zu verpassen, kann es sich lohnen, dem KMU-Portal des Bundes von Zeit zu Zeit einen Besuch abzustatten.

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