So berechnen Sie die Personalkosten
Als Grundlage für die Ermittlung der Personalkosten dient die Anzahl Mitarbeitende, die das Unternehmen beschäftigt. Diese wird mittels Personalplan ermittelt. Wichtig: Es dürfen nicht nur Stellen berücksichtigt werden, die besetzt sind, sondern auch solche, die aktuell unbesetzt sind, neu geschaffen oder abgebaut werden. Im zweiten Schritt wird der Lohn für die jeweiligen Stellen geschätzt und entsprechend angepasst. Um eine möglichst genaue Berechnung anzustellen, sollten allfällige Änderungen in den Arbeitsverträgen, tarifliche Anpassungen, aber auch veränderte Arbeitszeiten oder die verschiedenen Lohnarten berücksichtigt werden.
Schliesslich müssen auch die Lohnnebenkosten in die Personalkostenplanung eingerechnet werden. Hierzu gehören:
- Gesetzliche Arbeitgeberbeiträge für die Sozialversicherung (AHV, IV, EO, ALV, UV, Familienzulagen)
- Beiträge an die berufliche Vorsorge (BVG)
- Kosten für die berufliche Aus- und Weiterbildung
- Rekrutierungskosten
- Freiwillige Zusatzleistungen des Unternehmens an die Mitarbeitenden
In der Schweiz liegen die Lohnnebenkosten zwischen ca. 15% und 25% des Bruttolohns. Sie variieren natürlich je nach Branche und Alter der Angestellten. Wenn ein Mitarbeiter also pro Monat CHF 6’000.– verdient und ihm zusätzlich ein 13. Monatslohn ausbezahlt wird, schlagen seine Lohnkosten mit CHF 78’000.– pro Jahr zu Buche. Werden die Lohnnebenkosten mit 20% berechnet, ergibt sich daraus ein Total von CHF 15’600.–. Entsprechend würden die jährlichen Personalkosten für diesen Mitarbeiter CHF 93’600.– betragen.