Kreditwürdigkeit: Sind Kreditnehmer:innen aus finanzieller Sicht vertrauenswürdig?
Zusätzlich zur Kreditfähigkeit prüft der Kreditgeber bei einer Bonitätsprüfung auch noch die Kreditwürdigkeit. Diese beschreibt die Wahrscheinlichkeit, dass Kund:innen einen Kredit zurückzahlen. Kreditwürdig ist, wer vom Kreditgeber als vertrauenswürdig, zuverlässig und «zahlungswillig» eingestuft wird. Dafür wird die finanzielle Vertrauenswürdigkeit der Kund:innen unter die Lupe genommen.
Um die Kreditwürdigkeit im Rahmen einer Bonitätsprüfung zu ermitteln, werden in der Kreditwürdigkeitsprüfung verschiedene Faktoren miteinbezogen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Zahlungsverhalten in der Vergangenheit
- Offene Verbindlichkeiten
- Betreibungen und Inkassomassnahmen
- Persönliche Daten wie Alter, Geschlecht, Nationalität oder Anschrift
- Häufigkeit von Wohnort- und Arbeitsplatzwechseln
- usw.
Die für die Prüfung notwendigen Bonitätsdaten können Kreditgeber bei verschiedenen externen Quellen einholen. Dies sind in der Schweiz die Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK), Betreibungsämter, Einwohnerkontrollen und die Auskunfteien CRIF, Intrum Justitia, Dun & Bradstreet sowie Creditreform.
Eine der wichtigsten Anlaufstellen ist die ZEK. Dort finden sich viele positive und negative Informationen zum Zahlungsverhalten von Kreditnehmer:innen. Je nach Kreditgeber können Informationen unterschiedlich gewichtet werden.