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Erstellt am 23.11.2023

Was ist eine Finanzierungsbestätigung?

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten, verlangt die Verkäufer:in vor Vertragsabschluss in der Regel eine Finanzierungsbestätigung des Kreditgebers. Es handelt sich dabei um eine Bestätigung, dass Sie die für den Immobilienkauf notwendige Hypothek erhalten und über die nötigen finanziellen Mittel verfügen. Aber wie verbindlich ist diese Zusage? Und geht es auch ohne? Diese und mehr Fragen klären wir hier.

Eine formlose Zusage für eine Hypothek

Eine Finanzierungsbestätigung ist eine schriftliche, formlose Zusage des Kreditgebers, dass er bereit ist, Sie bei der Finanzierung Ihrer Wunschimmobilie zu unterstützen. Diese Bestätigung gibt der Verkäufer:in und Ihnen eine gewisse Sicherheit, dass Sie sich die Immobilie grundsätzlich leisten können. In der Regel bezieht sich eine Finanzierungszusage also auf ein konkretes Objekt. 

Unverbindlich, aber recht verlässlich

Eine Finanzierungsbestätigung ist in der Regel noch keine verbindliche Zusage für die Gewährung einer Hypothek. Die Finanzierung ist also noch nicht gesichert. Mit Formulierungen wie «Wir bestätigen, dass wir grundsätzlich bereit sind, das Einfamilienhaus XY mit einer Hypothek zu finanzieren ...» oder «Vorbehaltlich abschliessender Prüfung bestätigen wir, dass ...» sichern sich Kreditgeber gegen rechtliche Ansprüche ab. Sie können diese Zusage jederzeit widerrufen, wenn sie zum Beispiel neue Erkenntnisse über Ihre Bonität oder den Zustand bzw. den Verkehrswert Ihres Wunschobjekts gewonnen haben.

Die Praxis zeigt, dass Finanzierungsbestätigungen nicht leichtfertig ausgestellt werden. Sie sind zwar also nicht bindend, aber in der Regel doch verlässlich.

In vielen Kantonen wird für die definitive Beurkundung des Kaufvertrags anstelle einer Finanzierungsbestätigung ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen des Kreditgebers benötigt. Mit einem unwiderruflichen Zahlungsversprechen verpflichtet sich der Kreditgeber, den Kaufpreis zu überweisen. Das unwiderrufliche Zahlungsversprechen stellt der Kreditgeber aus, sobald unter anderem der rechtlich bindende Hypothekarvertrag von der Kreditnehmer:in unterzeichnet wurde.

Im Hypothekarvertrag sind alle Vertragsdetails zwischen Ihnen und Ihrem Kreditgeber detailliert aufgeführt. Zu diesem Zeitpunkt sind Sie respektive Ihre Bonität und das finanzierte Objekt aber schon auf Herz und Nieren geprüft worden.

Welche Unterlagen sind nötig?

Um eine Finanzierungszusage auszustellen, prüft der potenzielle Kreditgeber Ihre Bonität und den Wert des Kaufobjekts. Dazu müssen Sie ihm folgende Informationen und Unterlagen vorlegen:

  • Kaufpreis/Verkehrswert der Immobilie
  • Einkommensnachweise aller Hypothekarnehmenden (Einzelperson/Ehepaar)
  • Nachweise über Eigenkapital und andere Vermögenswerte (Konten, Wertschriftendepots, Lebensversicherungen, Pensionskasse, Säule 3a, Immobilien usw.)
  • Möglichst viele Informationen und Unterlagen zur Liegenschaft (Verkaufsdokumentation, Grundbuchauszug, Gebäudeversicherungsausweis usw.)
  • Fremdkapitalbedarf

Je mehr Informationen Sie über Ihre finanzielle Situation und das Objekt einreichen, desto fundierter kann Ihr Finanzierungsvorhaben beurteilt werden und desto verlässlicher fällt die Finanzierungsbestätigung aus.

Geht es nicht auch ohne Finanzierungsbestätigung?

Ob eine Finanzierungsbestätigung notwendig ist, hängt von der Person, die verkauft, und Ihnen ab: Wenn sie Ihnen vertraut und Sie sich sicher sind, dass das mit der Finanzierung klappen wird, ist sie theoretisch hinfällig. Nichtsdestotrotz ist diese heutzutage oft bereits für die Besichtigung eines Objekts notwendig. Spätestens beim Akt des Kaufens vor der Notar:in wird als Minimumstandard eine Finanzierungsbestätigung oder sogar ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen verlangt. Oft ist eine Finanzierungsbestätigung bereits bei der Unterzeichnung des Reservationsvertrages erforderlich.

Kaum ein:e Verkäufer:in wird ohne irgendwelche Sicherheiten einen Kaufvertrag unterschreiben. Auch Sie als Käufer:in sollten nicht auf eine Finanzierungszusage verzichten, denn sie schützt auch Sie vor einer schwierigen Situation; schlimmstenfalls haben Sie einen Kaufvertrag unterschrieben, können aber den Kaufpreis nicht zahlen, weil Sie noch keinen Finanzierungspartner gefunden haben. Sie als Käufer:in müssen dann die entstandenen Unkosten wie Notargebühren bezahlen, ohne Eigentümer:in der Immobilie zu werden. 

Fragen und Antworten

  • Diese stellt Ihnen PostFinance nach erfolgreicher Prüfung Ihres Dossiers gerne aus.

  • Für die Prüfung Ihres Dossiers belastet Ihnen PostFinance keine Gebühren.

  • Ja. Finanzierungsbestätigungen werden in der Regel mit einer Gültigkeitsdauer versehen. 

  • Bei guter Bonität wird Ihnen innerhalb weniger Tage eine Finanzierungsbestätigung ausgestellt.

  • Gerne zeigen Ihnen unsere Berater:innen im persönlichen Gespräch Ihre finanziellen Möglichkeiten auf. Das Wissen, in welcher Preisspanne Ihre Traumimmobilie liegen kann, damit sie finanzierbar ist, wird Ihnen die Suche nach einer passenden Immobilie erleichtern.

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