Unverbindlich, aber recht verlässlich
Eine Finanzierungsbestätigung ist in der Regel noch keine verbindliche Zusage für die Gewährung einer Hypothek. Die Finanzierung ist also noch nicht gesichert. Mit Formulierungen wie «Wir bestätigen, dass wir grundsätzlich bereit sind, das Einfamilienhaus XY mit einer Hypothek zu finanzieren ...» oder «Vorbehaltlich abschliessender Prüfung bestätigen wir, dass ...» sichern sich Kreditgeber gegen rechtliche Ansprüche ab. Sie können diese Zusage jederzeit widerrufen, wenn sie zum Beispiel neue Erkenntnisse über Ihre Bonität oder den Zustand bzw. den Verkehrswert Ihres Wunschobjekts gewonnen haben.
Die Praxis zeigt, dass Finanzierungsbestätigungen nicht leichtfertig ausgestellt werden. Sie sind zwar also nicht bindend, aber in der Regel doch verlässlich.
In vielen Kantonen wird für die definitive Beurkundung des Kaufvertrags anstelle einer Finanzierungsbestätigung ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen des Kreditgebers benötigt. Mit einem unwiderruflichen Zahlungsversprechen verpflichtet sich der Kreditgeber, den Kaufpreis zu überweisen. Das unwiderrufliche Zahlungsversprechen stellt der Kreditgeber aus, sobald unter anderem der rechtlich bindende Hypothekarvertrag von der Kreditnehmer:in unterzeichnet wurde.
Im Hypothekarvertrag sind alle Vertragsdetails zwischen Ihnen und Ihrem Kreditgeber detailliert aufgeführt. Zu diesem Zeitpunkt sind Sie respektive Ihre Bonität und das finanzierte Objekt aber schon auf Herz und Nieren geprüft worden.