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Erstellt am 07.12.2023

So kommen Sie bequem zum Grundbuchauszug

Wer ein Haus kaufen oder verkaufen möchte, benötigt in der Schweiz einen Grundbuchauszug. Einerseits braucht es diesen für die Beurkundung des Verkaufs, andererseits gibt der Grundbuchauszug den Kreditgebern Kenntnisse über die mit der Liegenschaft verbundene Regelung der Rechte und Pflichten. PostFinance kann dieses Dokument in den meisten Kantonen für Sie besorgen. Hier erfahren Sie, wie Sie selbst aktiv werden können.

Was ist das Grundbuch und was steht drin?

Das Grundbuch ist ein kantonales Register, in dem sämtliche Grundstücke in der Schweiz eingetragen sind. Dieses Verzeichnis ist öffentlich und enthält wichtige Informationen wie die genaue Bezeichnung eines Grundstücks, eine Grundstücksbeschreibung mit Flächenangaben und die Namen der aktuellen sowie aller vergangenen Eigentümer:innen. Auch sogenannte Dienstbarkeiten und Grundlasten sind eingetragen wie zum Beispiel Wohnrechte, bauliche Ausführungsvorschriften oder Wegrechte (Fuss- und Fahrrechte). Ein Grundbuchauszug enthält zudem den Kataster- und den Versicherungswert sowie Angaben zu Vorkaufsrechten, Pfändungen oder Pfandrechten.

Wann ist der Auszug nötig und wer kann ihn bestellen?

Wer ein Haus verkaufen will, sollte den Grundbuchauszug in die Verkaufsunterlagen integrieren. Denn das Dokument enthält wichtige Informationen für potenzielle Käufer:innen und Kreditgeber. Daher ist das Dokument für eine Immobilienfinanzierung Pflicht. Man bekommt es beim Grundbuchamt des zuständigen Kantons. Grundbuchauszüge können in der Schweiz von jeder Person und für jedes beliebige Grundstück eingesehen oder bestellt werden. Einige Informationen, zum Beispiel zu den Grundpfandrechten, sind jedoch nicht öffentlich einsehbar.

Wann muss ich den Auszug selbst beschaffen?

PostFinance übernimmt in der Regel die Bestellung des Grundbuchauszugs für Sie.

In einigen Kantonen haben wir diese Möglichkeit nicht, da nur die Eigentümer:innen der Liegenschaft den Auszug bestellen können. Wenn Sie Fragen dazu haben, unterstützen Sie unsere Fachexpert:innen gerne bei diesem Schritt.

Untenstehend finden Sie einige zuständige Grundbuchämter verlinkt. Zur Beschaffung können Sie einfach den Kanton wählen, in dem Ihre Liegenschaft steht und dem entsprechenden Link folgen.

Grundbuchamt

Gut zu wissen

Falls Ihre Liegenschaft über mehrere Grundbuchauszüge verfügt (z. B. Tiefgaragenplatz mit separatem Eintrag), müssen Sie alle Auszüge bestellen.

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Fragen und Antworten

  • Der schnellste Weg zu einem Grundbuchauszug führt über das Online-Bestellformular beim zuständigen Grundbuchamt. Man kann den Auszug aber auch schriftlich bestellen. Die Zustellung per Post dauert im Normalfall einen bis fünf Arbeitstage. Wer lediglich Einsicht nehmen will, kann dies am Schalter der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erledigen. In einigen Kantonen können nur die Eigentümer:innen den Grundbuchauszug bestellen. In diesem Fall müssten Sie den Auszug via Eigentümer:in einfordern. Dies kann der Fall sein, wenn Sie eine Liegenschaft neu erwerben möchten und Sie den Grundbuchauszug im Rahmen der Kreditprüfung beim Kreditgeber abgeben müssen.

  • Die Gebühren variieren von Grundbuchamt zu Grundbuchamt. Im Normalfall betragen sie 20 bis 30 Franken, in einigen Kantonen auch 50 Franken oder mehr. Soll der Auszug beglaubigt sein, entstehen zusätzliche Gebühren. Für die Beurkundung eines Verkaufs einer Immobilie bei einem Notariat braucht es eine solche Beglaubigung.

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