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Erstellt am 28.11.2023

Kubatur: Wie wird das Gebäudevolumen berechnet?

«Kubatur» ist gleichbedeutend mit Gebäudevolumen. Nebst der Wohnfläche und der Anzahl Zimmer ist die Kubatur eine wichtige Grösse für die Bewertung einer Liegenschaft. Wie wird sie berechnet?

Kubatur = Kubikmeter-Angabe (X m³)

Das Wort Kubatur stammt vom lateinischen Wort Kubus (Würfel). Natürlich wird sie aber nicht nur bei würfel- oder quaderförmigen Häusern berechnet, auch bei Rundbauten kann die Kubatur berechnet werden.

Die Grundrechnung lautet: Länge x Breite x Höhe respektive bei nicht rechtwinkligen Grundrissen Grundriss x Höhe.

Das Ergebnis einer Kubaturberechnung ist demnach immer eine Kubikmeter-Angabe (X m³).

Haben die Geschosse unterschiedliche Grundrisse, müssen die Volumina einzeln berechnet und zusammengezählt werden. Schrägen müssen dabei berücksichtigt werden.

Beispiel Berechnung der Kubatur

GeschossAbmessungen (L x B x H)Volumen
Geschoss
Keller
Abmessungen (L x B x H)
10 x 8 x 2,7
Volumen
216 m³
Geschoss
Erdgeschoss
Abmessungen (L x B x H)
10 x 8 x 2,7
Volumen
216 m³
Geschoss
Obergeschoss
Abmessungen (L x B x H)
10 x 8 x 2,7
Volumen
216 m³
Geschoss
Dachstock (mit Giebeldach)
Abmessungen (L x B x H)
(10 x 8 x 2,0) + 2
Volumen
162 m³
Geschoss
Total Gebäudevolumen
Abmessungen (L x B x H)
keine
Volumen
810 m³

Was zählt zum Gebäudevolumen?

Das Gebäudevolumen ist die Summe aus

  • Nettovolumen: «Luftvolumen» im Gebäude
  • Konstruktionsvolumen: Volumen aller Bauteile eines Gebäudes (Wände, Böden, Decken, Dach usw.)

Es gelten also die Abmessungen von Aussenwand zu Aussenwand und vom unteren Ende des Kellerbodens bis und mit Dach.

Doch was gehört alles zum Gebäude? Zum einen der Hauptbau oder Hauptkörper des Gebäudes, zum anderen angebaute Nebenbauten:

Hauptbau

  • Keller
  • Erd- und Obergeschosse
  • Dach inkl. Dachgauben

All dies kommt in die Berechnung, unabhängig davon, ob es sich um nutz-/bewohnbaren Raum (z. B. im Dachstock) handelt oder nicht.

Angebaute Nebenbauten

Als angebauter Nebenbau gilt alles, was direkt am Hauptbau angebaut ist und auf mehr als zwei Seiten geschlossen ist wie zum Beispiel:

  • Garagen
  • Carports
  • Gedeckte Sitzplätze
  • Schöpfe
  • Unterstände
  • Wintergärten
  • Laubeneingänge

Dies wird nicht zum Gebäudevolumen gezählt

  • Offene Terrassen, Balkone
  • Offener Luftraum (z.B. offene Dachterrassen und Eingangshallen)
  • Schornsteine
  • Freitreppen
  • Aussenrampen
  • Installationsschächte
  • Freistehende Nebenbauten
Die Abbildung zeigt ein Haus, bei dem die Elemente, die zum Gebäudevolumen zählen, grün eingefärbt sind also das Kellergeschoss, das Erdgeschoss, das Obergeschoss und das Dachgeschoss und rot eingefärbt sind der Balkon und die nicht überdachte Terasse als Elemente des Hauses, die nicht zum Gebäudevolumen zählen.
Die Kubatur ist das Gebäudevolumen in m³.

Fragen und Antworten

  • Die Regeln zur Berechnung des Gebäudevolumens sind in der SIA-Norm 416 «Flächen und Volumen von Gebäuden» festgehalten. Diese Norm trat 2003 in Kraft. Sie vereinfachte und ersetzte die inzwischen aufgehobene SIA-Norm 116.

  • Gewöhnlich ist die Kubatur auf dem Gebäudeversicherungsausweis oder auf den Bauplänen zu finden. Sie haben den Gebäudeversicherungsausweis nicht vorliegen? Einen elektronischen Auszug können Sie bei Ihrer kantonalen Gebäudeversicherung bestellen. Ausnahme: Im Kanton Aargau wird bei neuen Einschätzungen die Kubatur nicht mehr angegeben.

  • Wer in der Schweiz eine Immobilie besitzt, muss in der Regel eine Gebäudeversicherung gegen Feuer und andere Elementarschäden abschliessen. Ausnahmen sind die Kantone GE, TI und VS – dort ist die Versicherung freiwillig.

    Die Kubatur ist dabei die zentrale Grösse für die Berechnung des Gebäudeversicherungswerts. Das ist jener Betrag, den Sie von der Gebäudeversicherung erhalten würden, wenn Sie Ihr Haus wieder neu aufbauen müssten, zum Beispiel nach einem Brand. In der Regel geht man dabei vom Neuwert aus.

  • Um den Gebäudeversicherungswert zu berechnen, wird die Kubatur mit einem Faktor multipliziert, der je nach Qualität des Gebäudes unterschiedlich hoch ist.

  • Die beiden Werte haben nichts miteinander zu tun und können sich deutlich unterscheiden. Der Gebäudeversicherungswert ist ein reiner Gebäudewert und bezieht sich nur auf die Material- und Baukosten. Bei der Bestimmung des Verkehrswerts ist das anders: Dort fliessen neben Eigenschaften und Qualität des Gebäudes auch der Bodenwert, die Lage und viele weitere Faktoren ein.

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