Wenn das Niederstwertprinzip zum Fallstrick wird

19.12.2023

Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihr Traumhaus gefunden, der Preis stimmt für Sie und Sie können die nötigen 20 Prozent Eigenkapital aufbringen. Doch dann wird Ihnen nicht 80 Prozent, sondern nur 70 Prozent des Kaufpreises zugesagt. Wie kann das sein?

Eine Immobilie – zwei Werte

Es gibt verschiedene Arten der Immobilienbewertung. Zu den wichtigsten gehören der Kaufpreis (oder Verkaufswert) und der Verkehrswert (oder Marktwert). 

Der Kaufpreis ist der effektiv ausgehandelte Preis, den die Käufer:in der Verkäufer:in bezahlt.

Der Verkehrswert hingegen ist jener Preis, der beim Verkauf einer Immobilie gemäss Expertenschätzung bei normalen Marktverhältnissen erzielt werden könnte. Er ist also ein reiner Schätzwert und beruht auf mehr oder weniger objektiven Kriterien.

Kreditgeber nehmen immer ihre eigene Verkehrswertschätzung vor, wenn sie eine Hypothek vergeben.

Niederstwertprinzip: der tiefere Wert gilt als Belehnungswert

Im Idealfall stimmen Verkaufswert und Verkehrswert überein. Aber das tun sie nicht immer. Doch auf welchem Wert stützt der Kreditgeber dann die Berechnung der Finanzierung?

Jetzt kommt das Niederstwertprinzip ins Spiel: Es besagt, dass der tiefere Wert von beiden als Belehnungswert gilt – mit entsprechenden Auswirkungen auf den erforderlichen Eigenmittelanteil.

Das Niederstwertprinzip greift also in folgenden zwei Szenarien:

  1. Der Verkehrswert liegt über dem Kaufpreis, was einen kleineren Eigenkapitalanteil zur Folge hat.
  2. Der Verkehrswert liegt unter dem Kaufpreis, was einen grösseren Eigenkapitalanteil zur Folge hat.

Schauen wir uns diese Szenarien des Niederstwertprinzips genauer an.

Verkehrswert liegt über dem Kaufpreis

Wenn der Kreditgeber Ihre Wunschimmobilie höher bewertet als die Verkäufer:in, ist für Sie alles in Butter: Der Kreditgeber kann Ihnen 80 Prozent des Verkaufswerts/Kaufpreises finanzieren.

Beispiel

  • Verkaufswert, effektiver Kaufpreis, CHF 1’000’000.–
  • Verkehrswert gemäss Kreditgeberschätzung, CHF 1’100’000.–
  • Maximale Hypothek (80% von Verkaufswert CHF 1’000’000.–), CHF 800’000.–
  • Mindest-Eigenkapitalanteil (CHF 1’000’000.– – CHF 800’000.–), CHF 200’000.–

In diesem Beispiel liegt der minimale Eigenkapitalanteil effektiv bei 28 Prozent.

Wie viele Eigenmittel benötigen Sie im Minimum?

Rechnen Sie mit unserem Hypothekenrechner aus, wie viel Eigenmittel Sie für das gewünschte Eigenheim minimal benötigen. Oder vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch. Wir beraten Sie gerne in Ihrer Wunschfiliale. 

Fragen und Antworten

  • Es wurde im September 2014 von der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVG, Swiss Banking) eingeführt. Es ist Teil ihrer selbstauferlegten Mindeststandards für die Hypothekenvergabe.

    Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Weiter zur Schweizerischen Bankiervereinigung

  • Es soll die Gefahr von Immobilienblasen mildern und die Stabilität des Finanzsektors stärken.

    Seit der Finanzkrise 2008 nahm die Nachfrage nach Hypotheken, angekurbelt von den tiefen Zinsen, stark zu. Eine Überhitzung des Immobilienmarkts drohte. Zu viele (und zu hohe, schlecht abgesicherte) Kredite erhöhen die Gefahr, dass viele Kreditnehmende die Hypothek plötzlich nicht mehr bedienen können und der Finanzsektor ins Wanken gerät.

    Das Niederstwertprinzip beruhigt den Hypothekenmarkt, indem es die Finanzierung an realistischere, vorsichtigere Bewertungen knüpft und es dadurch zu weniger riskanten Finanzierungen kommt.

  • Es gibt verschiedene Bewertungsmethoden, am geläufigsten ist die so genannte hedonische oder Vergleichswertmethode. 

Mehr zum Thema

Diese Seite hat eine durchschnittliche Bewertung von %r von maximal 5 Sternen. Total sind %t Bewertung vorhanden.
Sie können die Seite mit 1 bis 5 Sternen bewerten. 5 Sterne ist die beste Bewertung.
Vielen Dank für die Bewertung
Beitrag bewerten

Dies könnte Sie ebenfalls interessieren