Aufbewahrung
Für Patientenverfügungen gibt es keine Pflicht zur Hinterlegung. Denken Sie jedoch daran, dass diese im Ernstfall für Ihre Angehörigen schnell auffindbar sein sollte. Es empfiehlt sich daher, das Original an einem sicheren, leicht zugänglichen Ort aufzubewahren, zum Beispiel zu Hause.
Es ist auch sinnvoll, eine Kopie der Patientenverfügung bei Ihrer Hausärzt:in zu hinterlegen sowie Angehörigen und/oder einer neutralen Vertrauensperson zu übergeben. Eine Hinweiskarte im Portemonnaie sorgt dafür, dass die Verfügung im Notfall schnell gefunden wird. Darüber hinaus gibt es digitale Plattformen, die eine sichere Hinterlegung und einen schnellen Zugriff ermöglichen.