Patientenverfügung: Klarheit schaffen für den Ernstfall

26.02.2025

Unvorhergesehene Situationen können jeden treffen – unabhängig von Alter oder Gesundheit. Mit einer Patientenverfügung können Sie schriftlich festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie im Notfall möchten oder ablehnen. So sichern Sie Ihre Selbstbestimmung. Ausserdem entlasten Sie Ihre Angehörigen in schwierigen Zeiten. Doch was genau regelt das Dokument, und wie unterscheidet es sich von anderen Vorsorgedokumenten?

In Kürze

  • Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Massnahmen Sie im Notfall wünschen oder ablehnen, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
  • Sie regelt Notfallmassnahmen, Schmerzbehandlung, Palliativpflege, Organspende und benennt Bevollmächtigte, die Ihren Willen durchsetzen.
  • Jede urteilsfähige Erwachsene kann eine Verfügung erstellen, die klar formuliert, regelmässig aktualisiert und gut zugänglich aufbewahrt werden sollte.

Was ist eine Patientenverfügung?

Definition und Bedeutung

Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Dokument, das in unerwarteten medizinischen Notfällen allen Beteiligten eine klare Orientierung bietet. Sie hilft, persönliche Wünsche zu medizinischen Behandlungen festzulegen. Sie sichert also das Recht auf Selbstbestimmung, selbst wenn man nicht mehr urteilsfähig ist.

Gleichzeitig gibt sie Angehörigen und Ärzt:innen wichtige Informationen für Entscheidungen. Das schafft auch eine grosse Entlastung für die Angehörigen. Denn in schwierigen Momenten sind sie oft unsicher, wie sie im Sinne der betroffenen Person handeln sollen.

Wann tritt eine Patientenverfügung in Kraft?

Sie tritt in Kraft, wenn jemand aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, selbst über medizinische Behandlungen zu entscheiden. In solchen Fällen dient das Dokument dazu, den Willen der betroffenen Person zu wahren. Die benannte Vertretung sorgt dafür, dass die festgelegten Wünsche umgesetzt werden. 

Wichtige Regelungen

Medizinische Massnahmen

In der Patientenverfügung wird festgelegt, welche medizinischen Massnahmen im Notfall ergriffen werden, wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann. Dazu gehören:

  • Festlegung einer Vertretungsperson für medizinische Entscheidungen
  • Wünschen oder Ablehnen bestimmter medizinischer Massnahmen
  • Entscheidung über lebenserhaltende Behandlungen und Pflege
  • Nutzung von Beatmungsgeräten und künstlicher Ernährung

Weitere Aspekte

Zusätzlich zu medizinischen Massnahmen können auch andere wichtige Themen geregelt werden, wie

  • Organspende
  • Präferenzen zu Schmerzbehandlung und Palliativpflege
  • Werteerklärung und persönliche Wünsche

Bevollmächtigte

Die Bevollmächtigten, die in der Patientenverfügung benannt werden, übernehmen verschiedene Aufgaben, wie

  • Durchsetzung des Willens der betroffenen Person
  • Kommunikation mit medizinischem Personal
  • Treffen ergänzender Entscheidungen

So erstellen Sie Ihre Patientenverfügung

Schritte zur Erstellung

  1. Auswahl der richtigen Vorlage: Entscheiden Sie sich für eine Kurzversion oder eine ausführliche Version je nach Bedarf.
  2. Ausfüllen, datieren und unterzeichnen: Tragen Sie Ihre medizinischen Wünsche in das Dokument ein, datieren und unterzeichnen Sie es handschriftlich.
  3. Regelmässige Überprüfung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Verfügung immer aktuell bleibt.

Hinweis: Die Schweizer Ärztevereinigung (FMH) empfiehlt, die Patientenverfügung alle zwei Jahre zu überprüfen, neu zu datieren und zu unterschreiben.

Worauf muss man bei der Erstellung achten?

  • Achten Sie auf eine klare und verständliche Formulierung Ihrer Wünsche.
  • Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die im Notfall Entscheidungen treffen kann.
  • Handschriftliche Datierung und Unterschrift sind erforderlich, um die Rechtsgültigkeit sicherzustellen.

Eine solche Vorlage finden Sie zum Beispiel beim Roten Kreuz auf Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster redcross.ch oder beim Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Berufsverbands für Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH).

Aufbewahrung

Für Patientenverfügungen gibt es keine Pflicht zur Hinterlegung. Denken Sie jedoch daran, dass diese im Ernstfall für Ihre Angehörigen schnell auffindbar sein sollte. Es empfiehlt sich daher, das Original an einem sicheren, leicht zugänglichen Ort aufzubewahren, zum Beispiel zu Hause.

Es ist auch sinnvoll, eine Kopie der Patientenverfügung bei Ihrer Hausärzt:in zu hinterlegen sowie Angehörigen und/oder einer neutralen Vertrauensperson zu übergeben. Eine Hinweiskarte im Portemonnaie sorgt dafür, dass die Verfügung im Notfall schnell gefunden wird. Darüber hinaus gibt es digitale Plattformen, die eine sichere Hinterlegung und einen schnellen Zugriff ermöglichen.

Gut zu wissen

Vielleicht haben Sie bereits einen Vorsorgeauftrag? Wussten Sie, dass Sie diesen beim Zivilstandsamt hinterlegen können? Noch praktischer: Sie können dort auch den Aufbewahrungsort Ihrer Patientenverfügung vermerken oder sogar eine Kopie direkt zusammen mit dem Vorsorgeauftrag abgeben! Im Ernstfall wird so gezielt nach Ihrer Verfügung gesucht – eine wichtige Absicherung für Ihre Wünsche.

Der Unterschied zu anderen Vorsorgedokumenten

Ein Vorsorgeauftrag bestimmt, wer im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit für persönliche, finanzielle oder rechtliche Angelegenheiten zuständig ist. Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Massnahmen in einer solchen Situation getroffen werden sollen.

Was ist der Unterschied zu einem Testament?

Das Testament regelt den Nachlass einer Person nach dem Tod, während eine Patientenverfügung medizinische Entscheidungen im Falle der Entscheidungsunfähigkeit betrifft.

Was ist eine Vorsorgemappe?

Eine Vorsorgemappe ist eine Sammlung verschiedener Vorsorgedokumente, einschliesslich einer Patientenverfügung. Im Vergleich zur Patientenverfügung bietet eine Vorsorgemappe eine umfassendere Lösung, die auch rechtliche Dokumente wie Vollmachten umfasst. Es ist sinnvoll, eine Generalvollmacht zusammen mit einer Patientenverfügung zu erstellen, um in allen Bereichen abgesichert zu sein.

Familiäre Aspekte

Wichtige Überlegungen für Ehepaare

Ehepaare sollten sicherstellen, dass ihre medizinischen Wünsche klar und eindeutig formuliert sind. Insbesondere wenn beide Partner:innen unterschiedliche Wünsche haben, kann eine detaillierte Patientenverfügung helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

Auswirkungen von Trennung oder Scheidung

Eine Trennung oder Scheidung kann erhebliche Auswirkungen auf bestehende Vorsorgedokumente wie eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung haben. Es ist wichtig, diese Dokumente nach einer Trennung oder Scheidung zu überprüfen. Sie sollten wenn nötig aktualisiert werden. So stellen Sie sicher, dass sie den aktuellen Wünschen und rechtlichen Verhältnissen entsprechen.

Konkubinat

Konkubinatspartner:innen, also unverheiratete Paare, werden – anders als Ehepartner:innen und eingetragenene Lebenspartner:innen – nicht automatisch berücksichtigt. Sie müssen in einer Patientenverfügung ausdrücklich genannt werden, um im Ernstfall medizinische Entscheidungen treffen zu können. Eine Kombination aus einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung sowie gegebenenfalls ein Testament ist ratsam, um sicherzustellen, dass die Partner:in in allen relevanten Bereichen rechtlich abgesichert ist.

Häufige Fragen zur Patientenverfügung

  • Jede urteilsfähige erwachsene Person kann eine Patientenverfügung erstellen.

  • Ja, Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen.

  • In diesem Fall treffen Angehörige oder gesetzliche Vertreter:innen Entscheidungen basierend auf dem mutmasslichen Willen der Betroffenen.

  • Ideal ist es, bereits im frühen Erwachsenenalter eine  Patientenverfügung zu erstellen.

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