Säule 3a: vorsorgen und Steuern sparen
Neben der freien Vorsorge im Rahmen der Säule 3b, die sämtliches flexibles und individuelles Sparen umfasst, ist die gebundene Vorsorge der Säule 3a ein wesentlicher Pfeiler der persönlichen Altersvorsorge, die vom Staat mit Steuervorteilen unterstützt wird. So können beispielsweise die jährlichen Einzahlungen in eine 3a-Konto- oder Versicherungslösung im Rahmen der gesetzlichen Limiten vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Zins- und Kapitalerträge sind einkommens- und verrechnungssteuerfrei. Ebenso wird auf dem Vorsorgeguthaben keine Vermögenssteuer erhoben.
Der ordentliche Bezug von 3a-Guthaben ist grundsätzlich frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter möglich. Es gibt aber einige gesetzlich festgelegte Gründe, die es erlauben, 3a-Vorsorgegelder früher zu beziehen, zum Beispiel bei definitivem Verlassen der Schweiz, der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum. Auszahlungen werden getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Erkundigen Sie sich bei der Steuerbehörde Ihres Wohnkantons über die steuerliche Behandlung von Auszahlungen der gebundenen Vorsorge.