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Erstellt am 20.12.2023 | Aktualisiert am 28.03.2024

Säule 3a: So können Sie Ihre private Vorsorge für Wohneigentum nutzen

Wer Wohneigentum für die Selbstnutzung kaufen will, kann dafür Vorsorgegelder der gebundenen Vorsorge der Säule 3a vorbeziehen oder verpfänden. Welche Regeln gelten dabei? Welche Chancen und Risiken sollten Sie bedenken? Und was zeichnet die Säule 3a überhaupt aus? Hier bekommen Sie Antworten.

Säule 3a: vorsorgen und Steuern sparen

Neben der freien Vorsorge im Rahmen der Säule 3b, die sämtliches flexibles und individuelles Sparen umfasst, ist die gebundene Vorsorge der Säule 3a ein wesentlicher Pfeiler der persönlichen Altersvorsorge, die vom Staat mit Steuervorteilen unterstützt wird. So können beispielsweise die jährlichen Einzahlungen in eine 3a-Konto- oder Versicherungslösung im Rahmen der gesetzlichen Limiten vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Zins- und Kapitalerträge sind einkommens- und verrechnungssteuerfrei. Ebenso wird auf dem Vorsorgeguthaben keine Vermögenssteuer erhoben.

Der ordentliche Bezug von 3a-Guthaben ist grundsätzlich frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter möglich. Es gibt aber einige gesetzlich festgelegte Gründe, die es erlauben, 3a-Vorsorgegelder früher zu beziehen, zum Beispiel bei definitivem Verlassen der Schweiz, der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum. Auszahlungen werden getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Erkundigen Sie sich bei der Steuerbehörde Ihres Wohnkantons über die steuerliche Behandlung von Auszahlungen der gebundenen Vorsorge.

Tipp

Berechnen Sie mit unserem Onlinerechner die Steuern, die anfallen, wenn Sie Kapital aus Ihrer Säule 3a für die Finanzierung von Wohneigentum beziehen.

Säule 3a darf für Wohneigentum genutzt werden

Eine der wichtigsten Ausnahmen für einen vorzeitigen Bezug von 3a-Geldern ist das Finanzieren von selbstbewohntem Wohneigentum. Das Geld kann benutzt werden

  • zum Kauf
  • zum Renovieren und Sanieren
  • zur Amortisation einer bestehenden Hypothek

Mehr Eigenmittel dank Vorbezug

Der Vorteil eines Vorbezugs liegt auf der Hand: Sie haben damit mehr liquide zur Verfügung, um die geforderten 20% Eigenkapital überhaupt erst zu erreichen oder den Eigenmittelanteil zu erhöhen und damit die Hypothek und die Zinslast zu verkleinern.

Bei der Entscheidung, ob und wie viel 3a-Vorsorgegeld in Ihr Eigenheim fliessen soll, gilt es, folgende zwei Rechnungen gegeneinander abzuwägen:

  • Je mehr Eigenkapital Sie einbringen, desto weniger Fremdkapital benötigen Sie und desto weniger Hypothekarzinsen müssen Sie bezahlen.
  • Je weniger Hypothekarzinsen Sie bezahlen, desto weniger Geld können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen und desto mehr Steuern zahlen Sie.

Vorzeitiger Bezug ist gesetzlich geregelt

Für den vorzeitigen Bezug gelten folgende Bestimmungen:

  • Vorbezüge sind nur alle fünf Jahre möglich (im Falle von mehreren Stiftungen oder Konti auch häufiger. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Vorsorgestiftung).
  • Teilbezüge sind nur bis fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter (65 Jahre) möglich. Danach kann nur noch das gesamte Vermögen auf einmal bezogen werden.
  • Bezogenes Vermögen muss versteuert werden (Kapitalbezugssteuer).
  • Rückzahlungen sind nicht möglich – dies ist nur bei der 2. Säule (Pensionskasse) erlaubt. Es können aber weitere Einzahlungen (unter Berücksichtigung der Maximalbeträge) getätigt werden, die wiederum abzugsfähig sind.

Verpfändung: die Alternative zum Vorbezug

Anstatt sich Vorsorgeguthaben für Ihr Wohneigentum auszahlen zu lassen, können Sie es auch verpfänden.

Dabei bleibt das Guthaben in Ihrer 3a Vorsorgelösung und Sie zahlen Ihre Beiträge weiterhin ein. So wächst Ihr Guthaben von Jahr zu Jahr weiter – dank Einzahlungen und Zinserträgen oder Erträgen aus Fondsinvestitionen. Der Hypothekargeber hat aber das Recht, auf das Guthaben zuzugreifen, falls Sie die Zinsen und Amortisationen nicht bezahlen können.

Oftmals wird das verpfändete Guthaben auch als Absicherung für die 2. Hypothek akzeptiert. Eine 2. Hypothek wird dann notwendig, wenn Ihr Bedarf an Fremdkapital ca. 67% des Verkehrswerts Ihres Objekts übersteigt. Die 2. Hypothek muss in der Regel innerhalb von 15 Jahren oder spätestens bei der Pensionierung zurückbezahlt werden. Mit einer Verpfändung der Säule 3a kann es aber sein, dass Sie sie weniger oder gar nicht amortisieren müssen. In diesem Fall wird der Kreditgeber bei gleichbleibenden Liegenschaftswerten in Zukunft auch dann auf das Guthaben zugreifen wollen, wenn die Zinsen und Amortisationen bezahlt wurden.

Die Verpfändung dient dem Hypothekargeber also als zusätzliche Sicherheit. Das hat zur Folge, dass Sie in der Regel bessere Konditionen für Ihre Hypothek erhalten. 

Vorbezug vs. Verpfändung – die Übersicht

Vorbezug vs. VerpfändungChancenRisiken
Vorbezug vs. Verpfändung
Vorbezug
Chancen
  • Mehr Eigenkapital > tiefere Hypothek > tiefere Zinslast
Risiken
  • Tiefere Zinslast > weniger abzugsfähige Zinsen > höhere Steuern
  • Keine Rückzahlung möglich: Sie können weiterhin nur den jährlichen Maximalbetrag einzahlen
  • Geschmälertes Altersguthaben
  • Vorgezogene Budgetbelastung durch Kapitalbezugssteuer
Vorbezug vs. Verpfändung
Verpfändung
Chancen
  • Weniger/keine Amortisation der 2. Hypothek
  • Mehr Fremdkapital > mehr abzugsfähige Zinsen > tiefere Steuern
  • Altersguthaben bleibt bestehen
  • Verzinsung/Wertsteigerung des Vorsorgekapitals läuft weiter
  • Versicherungsschutz läuft ggf. weiter
  • Keine Auszahlung – (vorerst) keine Versteuerung
Risiken
  • Mehr Fremdkapital > höhere Zinslast > höhere Tragbarkeitshürde
  • Risiko der Pfandverwertung

3. Säule für Wohneigentum – ja oder nein?

Wenn Sie unsicher sind, ob oder wie Sie Ihr 3a-Vorsorgeguthaben für die Finanzierung eines Eigenheims nutzen sollen, helfen Ihnen die Finanzierungsexpert:innen von PostFinance gerne weiter. Buchen Sie jetzt Ihren Beratungstermin in einer Filiale Ihrer Wahl. Wir freuen uns auf Sie.

Fragen und Antworten

  • Sie dürfen nicht beliebig viel Geld in die Säule 3a einzahlen. Die gesetzlichen Maximalbeträge für Arbeitnehmende mit Pensionskasse, für Selbstständige und andere Personen ohne Pensionskasse für das aktuelle Jahr finden Sie auf unserer Website zum Vorsorgekonto 3a (unter Voraussetzungen und Konditionen)

  • Ehepartner:innen können unabhängig voneinander Vorsorgegelder für ein gemeinsames Eigenheim vorbeziehen. Die Fünf-Jahres-Regel wird separat angewendet. Die bezogenen Beträge werden aber gemeinsam besteuert und unterliegen der Progression.

  • Neben der Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum gibt es noch weitere Ausnahmen für eine frühzeitige Auszahlung von 3a-Vorsorgegeldern:

    • Wenn Sie sich selbstständig machen
    • Wenn Sie ins Ausland ziehen
    • Bei Invalidität oder Tod
  • Wählen oder kombinieren Sie eine Konto- oder Versicherungslösung. Bei beiden Varianten können Sie Ihre Beiträge auch teilweise oder ganz in Fonds investieren. PostFinance bietet Ihnen für jedes Vorsorgebedürfnis die passende Lösung an.

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  • Die Säule 3a ist in der «Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3)» geregelt.

    Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster Weiter zur Verordnung BVV3 auf fedlex.admin.ch

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