Welche Versicherungen braucht man in der Schweiz?

07.04.2025

Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, ist mit dem Erreichen der Volljährigkeit (abgeschlossenes 18. Altersjahr) grundsätzlich selbst für den eigenen Versicherungsschutz verantwortlich. Dabei gilt es zu beachten, dass manche Versicherungen obligatorisch sind. Mit dieser Massnahme will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die finanzielle Belastung für Einzelne bei Krankheit, nach einem Unfall oder bei einem Schaden nicht zu gross wird. Wir zeigen Ihnen, welche Versicherungen Sie zwingend brauchen – und welche zwar freiwillig, aber in vielen Fällen durchaus sinnvoll sind.

In Kürze

  • Krankenversicherung und Unfallversicherung sind in der Schweiz obligatorisch – für alle, die hier wohnen oder arbeiten.
  • Für Fahrzeughalter:innen obligatorisch ist ausserdem eine Privathaftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge.
  • Obligatorisch sind in vielen Kantonen eine Gebäudeversicherung für Immobilienbesitzer:innen sowie eine Privathaftpflichtversicherung für Hundehalter: innen.
  • Weitere Versicherungen wie Hausratversicherung, Krankenzusatzversicherung oder Privathaftpflichtversicherung sind zwar freiwillig, aber trotzdem oft sinnvoll.

Es ist eine Binsenwahrheit: Die Schweizer Wohnbevölkerung gehört zu den am besten versicherten weltweit. Die Gründe dafür sind vielfältig: Erstens ist das Bedürfnis nach Sicherheit in hochentwickelten Ländern generell gross. Zweitens gibt es hierzulande ein riesiges Angebot an individuellen Versicherungslösungen für die unterschiedlichsten Lebensbereiche und für so gut wie jedes Bedürfnis. Und drittens sind wir dank unserem Wohlstand in der komfortablen Lage, Alltagsrisiken mit Versicherungen aller Art abzudecken. Wie weit der eigene Versicherungsschutz gehen soll, ist natürlich auch in der Schweiz eine persönliche Frage. Manche Versicherungen sind indessen obligatorisch und müssen zwingend abgeschlossen werden – zum Schutz der Gesellschaft und zur Vermeidung von Zahlungsunfähigkeit im Schadenfall.

Welche Versicherungen sind in der Schweiz obligatorisch?

Damit die finanzielle Belastung für Einzelne bei Krankheit, Unfall oder bei einem Schaden nicht zu gross wird, sind in der Schweiz gewisse Versicherungen ein Muss – und zwar für alle Personen, die hierzulande wohnen oder arbeiten:

  • Obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung KVG)
  • Obligatorische Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge
  • Obligatorische Unfallversicherung für Arbeitnehmer:innen (UVG)
  • Gebäudeversicherung (für Immobilienbesitzer:innen; in den meisten Kantonen)
  • Privathaftpflichtversicherung (für Hundehalter:innen; in den meisten Kantonen)

Über die wichtigste obligatorische Versicherung verfügen Sie wohl bereits: Wer in der Schweiz geboren wird, wer in die Schweiz zieht oder wer hier arbeitet, muss innerhalb von drei Monaten krankenversichert sein. Die obligatorische Grundversicherung gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG; weitere Informationen auf Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster bag.admin.ch) bietet bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft eine solide Basisversorgung. Junge Erwachsene sind ab dem 1. Januar nach ihrem 18. Geburtstag selbst für ihre Krankenversicherung verantwortlich. Weil die Leistungen in der obligatorischen Grundversicherung bei allen Krankenkassen identisch sind, lohnt sich ein detaillierter Vergleich aller Anbieter am Wohnort – und zwar jedes Jahr, wenn die neuen Prämien veröffentlicht werden und eine Kündigung möglich ist. Geld sparen können Sie ausserdem mit einem höheren Selbstbehalt (Franchise), mit alternativen Versicherungsmodellen (Hausarztmodell, HMO, Telemedizin usw.) und mit dem Ausschluss der Unfallversicherung, sobald Sie mehr als acht Stunden wöchentlich im gleichen Betrieb arbeiten. Bei bescheidenen finanziellen Verhältnissen haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Prämienverbilligung. Informationen erhalten Sie bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) Ihres Wohnkantons.

Wird in der Schweiz ein Motorfahrzeug (Auto bzw. Motorrad oder Roller ab 125 ccm) eingelöst, so ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung zwingend: Das Kennzeichen (Nummernschild) kann erst dann bezogen werden, wenn der Abschluss der obligatorischen Haftpflichtversicherung schriftlich bestätigt wurde (Versicherungsnachweis). Mit diesem Obligatorium soll verhindert werden, dass die direkten Kosten – und allfällige Folgekosten – eines Unfalls nicht gedeckt sind.

Welche Kosten sind gedeckt?

Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften übernehmen alle Anbieter die Kosten, wenn bei einem Unfall durch das Fahrzeug der oder des Versicherten «Personen, Tiere oder Sachen» zu Schaden kommen; die Deckungssumme beträgt dabei maximal 100 Millionen Franken. Grosse Unterschiede gibt es nicht nur bei den Prämien, sondern auch beim Kleingedruckten und bei möglichen Zusatzdeckungen (Reduktion des Selbstbehalts, Prämienreduktion bei unfallfreier Fahrt, Versicherungsdeckung bei Grobfahrlässigkeit usw.). Mit einem sorgfältigen Vergleich der Angebote unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse lässt sich deshalb viel Geld sparen. Übrigens: E-Bikes mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometer und einer Leistung von max. 1000 Watt sind über die – jährlich neu zu lösende – Vignette auf dem gelben Kennzeichen haftpflichtversichert.

In der Schweiz beschäftigte Arbeitnehmer:innen sind gemäss dem Unfallversicherungsgesetz (UVG; weitere Informationen auf Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster bag.admin.ch) durch ihre Arbeitgeber obligatorisch gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern. Bei einer Beschäftigung von mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber sind Nichtbetriebsunfälle automatisch mitversichert. Obligatorisch ist die Unfallversicherung auch für Heimarbeiter:innen, Auszubildende, Praktikant:innen, Volontär:innen, Personen in Lehr- und Invalidenwerkstätten sowie Angestellte in Privathaushalten (Reinigungskräfte usw.). Wenn Sie als Arbeitnehmer:in einer regelmässigen Beschäftigung nachgehen, müssen Sie sich also nicht um die obligatorische Unfallversicherung kümmern. Gleiches gilt für Arbeitslose, die über die Arbeitslosenversicherung (ALV; weitere Informationen auf Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster ahv-iv.ch) gegen Unfälle mitversichert sind. Anders sieht die Sache für Student:innen, Rentner:innen, Selbständigerwerbende und Hausfrauen bzw. -männer aus: Sie müssen sich im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung gegen Unfälle mitversichern. Aber das kostet zum Glück nur wenige Franken mehr pro Monat.

Für Immobilienbesitzer:innen ist eine Gebäudeversicherung in fast allen Kantonen obligatorisch – Ausnahmen bilden lediglich die Kantone Genf, Wallis, Tessin und Appenzell Innerrhoden. Doch wer in diesen Kantonen auf den freiwilligen Versicherungsschutz verzichtet, muss im Ernstfall selbst für die oft sehr hohen Kosten eines Elementarschadens aufkommen. Eine Gebäudeversicherung wird meist bei der kantonalen Gebäudeversicherung abgeschlossen – ausser in den Kantonen Genf, Wallis, Tessin, Uri, Schwyz, Obwalden und Appenzell Innerrhoden, wo der Versicherungsschutz durch private Anbieter gewährleistet wird. Die Grunddeckung gilt in jedem Fall für Feuer- und Elementarschäden am Gebäude. Mit einer Zusatzpolice lässt sich diese Basisdeckung bei Bedarf gegen andere Gefahren wie Wasserschäden durch geborstene Leitungen, Erdbeben, mutwillige Beschädigung oder Gebäudeeinsturz erweitern.

Obligatorisch ist in den meisten Kantonen eine Haftpflichtversicherung für Hunde (Hundehaftpflicht), die in der Regel in der Privathaftpflicht eingeschlossen ist. Generell bietet die freiwillige Privathaftpflichtversicherung einen guten Schutz vor kostspieligen Überraschungen im Schadenfall – insbesondere auch für Mieter:innen.

Welche Kosten sind abgedeckt?

Eine Privathaftpflichtversicherung deckt grundsätzlich Schäden, die Sie Dritten zufügen. Dazu gehören etwa Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden (etwa der Lohnausfall einer verletzten Person), die aus Personen- und Sachschäden entstehen können. Ebenfalls versichert ist die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche. Obwohl in der Schweiz freiwillig, ist diese Art der Versicherung – die maximale Deckung beträgt zwischen 3 und 20 Millionen Franken – weit verbreitet. Kein Wunder: Immer mehr Vermieter:innen verlangen von ihren Mieter:innen den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung, damit es bei teuren Schäden am Mietobjekt keine langen Diskussionen um die Übernahme gibt. Eine Privathaftpflichtversicherung bietet aber auch in anderen Lebensbereichen einen guten Schutz vor kostspieligen Überraschungen: So sind etwa Haftpflichtfälle, die bei Fahrten mit E-Bikes und Elektrorollern ohne Kontrollschild entstehen, durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt.

Obwohl nicht obligatorisch, wird eine Hausratversicherung oft gleichzeitig mit der Privathaftpflicht abgeschlossen. Mit einer Hausratversicherung schützen Sie das bewegliche Hab und Gut in Ihrem Zuhause. Dabei deckt die Versicherung Schäden bei Feuer, bei Elementarereignissen, bei Wasser sowie bei Einbruch, Beraubung und einfachem Diebstahl zu Hause. Die Höhe der Versicherungssumme und damit auch jene der Prämie bestimmen Sie – je nachdem, wie viele und wie teure Gegenstände Sie besitzen und ob Sie Ihr Hab und Gut zum Neuwert oder zum Zeitwert versichern wollen. Die Versicherungen bieten eine breite Auswahl an Modellen mit einer Vielzahl von Zusätzen an. Dazu gehören etwa die Versicherung gegen einfachen Diebstahl auswärts oder die Versicherung von selbst verursachten Schäden (Hausrat-Kaskoversicherung). Übrigens: Wohngemeinschaften können das gesamte Inventar der Gemeinschaft mit einer einzigen Police versichern – was meist günstiger ist als mehrere Einzelpolicen.

Neben der obligatorischen Krankenversicherung gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) gibt es in der Schweiz eine Vielzahl von Krankenzusatzversicherungen, die im Versicherungsvertragsgesetz (VVG; weitere Informationen unter Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster fedlex.admin.ch) geregelt sind. Beispiele dafür sind etwa Spitalzusatzversicherungen (Privat- statt Mehrbettzimmer, freie Wahl der Institution und der Ärzt:in usw.), Versicherungen für Alternativmedizin, Zahnversicherungen oder Taggeldversicherungen bei Krankheit und Unfall. Sämtliche Zusatzversicherungen sind freiwillig und können bei jedem beliebigen Anbieter abgeschlossen werden. Es ist also möglich, für die obligatorische Krankenversicherung und für die Zusatzversicherung(en) unterschiedliche Anbieter zu berücksichtigen. Im Gegensatz zur obligatorischen Krankenversicherung gibt es bei den Zusatzversicherungen seitens der Krankenkassen keine Aufnahmepflicht. Eine Kasse kann Interessent:innen ohne Begründung ablehnen, zu Auflagen verpflichten (etwa ein saniertes Gebiss vor dem Abschluss einer Zahnversicherung) oder einen Gesundheits-Check verlangen. Es ist daher sinnvoll, Zusatzversicherungen möglichst früh und bei gutem Gesundheitszustand abzuschliessen.

Wie versichere ich mich richtig?

Mit einer geeigneten Versicherung lässt sich das Risiko einer (zu) grossen finanziellen Belastung im Schadenfall mit vernünftigem Aufwand ausschliessen. Genau aus diesem Grund sind die Krankengrundversicherung, die Unfallversicherung sowie die Haftpflichtversicherung für Besitzer:innen von Motorfahrzeugen obligatorisch – in manchen Kantonen auch die Gebäude- und die Hundehaftpflichtversicherung. Wie weit man sich über diese Obligatorien hinaus freiwillig versichern will, hängt vor allem von einer Frage ab: Kann ich die finanziellen Konsequenzen im Schadenfall selbst stemmen? Bei einem «Nein» ist die freiwillige Versicherung des Risikos sicher sinnvoll.

Sinnvolle Ergänzungen

Aber selbst wenn sich ein potenzieller Schaden aus eigenen Mitteln finanzieren lässt, kann eine freiwillige Versicherung eine sinnvolle Lösung sein. Das gilt für eine Reiseversicherung genauso wie für eine Taggeldversicherung bei Unfall und Krankheit oder für eine Zusatzversicherung von Wertsachen. Oft lohnt sich auch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass der Umfang der Deckung je nach gewähltem Versicherungspaket variiert:  

  • Beim einzeln abschliessbaren Verkehrsrechtsschutz sind versichert: Personen in ihrer Eigenschaft als Lenker:in oder Eigentümer:in von Motor- und Wasserfahrzeugen, einschliesslich E-Trottinetten.
  • In Kombination mit dem Privatrechtsschutz erweitert sich die Deckung zusätzlich auf Fussgänger:innen, Radfahrer:innen, Reiter:innen und weitere Fortbewegungsarten.

Ein gutes Produkt deckt Rechtsstreitigkeiten mit einer Versicherungssumme von mehreren Hunderttausend Franken ab – das trifft auch auf unser Angebot zu. Zudem kann die Versicherung wahlweise für Einzelpersonen oder für den gesamten Haushalt abgeschlossen werden.

So sparen Sie beim Versicherungsabschluss

Geld und Aufwand sparen lässt sich mit der Bündelung verschiedener Versicherungen bei einem Anbieter (Kombirabatte), aber auch mit einem detaillierten Versicherungsvergleich. Dieser ist auf vielen Plattformen im Internet möglich (beispielsweise auf Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster comparis.ch oder Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster moneyland.ch), kann aber auch von einer Versicherungsmakler:in durchgeführt werden. Direkte Kosten entstehen für Sie dabei nicht, da sowohl Vergleichsdienste als auch Makler:innen ihre Kommission direkt von den Versicherungen erhalten. Nutzen Sie diese Tools, um sich bereits in jungen Jahren mit minimalem Aufwand maximal zu schützen – und bleiben Sie sicher!

Gewusst?

Auch mit einer Kreditkarte von PostFinance geniessen Sie einen umfassenden Versicherungsschutz – für alle Dienstleistungen und Produkte, die Sie mit der Karte bezahlt haben. Zum angebotenen Schutz gehören unter anderem:

  • Garantieverlängerung
  • Bestpreisgarantie
  • Einkaufsversicherung
  • Käuferrechtsschutz
  • Reiserechtsschutz
  • Annullierungskosten
  • SOS-Schutz
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