Für Immobilienbesitzer:innen ist eine Gebäudeversicherung in fast allen Kantonen obligatorisch – Ausnahmen bilden lediglich die Kantone Genf, Wallis, Tessin und Appenzell Innerrhoden. Doch wer in diesen Kantonen auf den freiwilligen Versicherungsschutz verzichtet, muss im Ernstfall selbst für die oft sehr hohen Kosten eines Elementarschadens aufkommen. Eine Gebäudeversicherung wird meist bei der kantonalen Gebäudeversicherung abgeschlossen – ausser in den Kantonen Genf, Wallis, Tessin, Uri, Schwyz, Obwalden und Appenzell Innerrhoden, wo der Versicherungsschutz durch private Anbieter gewährleistet wird. Die Grunddeckung gilt in jedem Fall für Feuer- und Elementarschäden am Gebäude. Mit einer Zusatzpolice lässt sich diese Basisdeckung bei Bedarf gegen andere Gefahren wie Wasserschäden durch geborstene Leitungen, Erdbeben, mutwillige Beschädigung oder Gebäudeeinsturz erweitern.