Einmalprämienversicherung

Die smarte Kapitalanlage

Der «Vermögensplan SmartFlex» ist eine Kapitalversicherung der Säule 3b und eignet sich ideal als Instrument für die einmalige Investition von Vermögenswerten innerhalb einer Pensions- oder Nachlassplanung, dies dank Steuervorteilen sowie Erbschafts- und Konkursprivileg.

Einmalprämienversicherung: Geld smart anlegen und von Steuervorteilen profitieren

  • Kapitalanlage in Ergänzung zu Anlage und Vorsorgelösungen

  • Steuervorteile und weitere Privilegien

  • Tiefe Fondskosten

  • Vorzugszins auf dem sicherheitsorientierten Teil der Anlage

  • Flexible Anpassungsmöglichkeiten

Leistungen

Die Kapitalversicherung «Vermögensplan SmartFlex» eignet sich ideal, um bestehende Vermögenswerte innerhalb einer Pensions- oder Nachlassplanung zu investieren – dies dank Steuervorteilen sowie Erbschafts- und Konkursprivileg.

Im Vermögensplan SmartFlex fliesst ein Teil des einmalig investierten Betrages in ein Ertragsguthaben, welches je nach Anlagethema in einen breit diversifizierten Aktienfonds investiert wird. Der andere Teil wird im Sicherheitsguthaben verzinst. Der Vermögensplan lässt sich flexibel anpassen und bietet kostenlose Sicherheitsoptionen.

Anlagethemen

Mit dem Vermögensplan SmartFlex haben Sie die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, in welche Themen Ihr Kapital renditeorientiert investiert wird. Die Anlagethemen ermöglichen es Ihnen, eine Geldanlage nach Ihren ganz persönlichen Präferenzen zu wählen. Die Anlagethemen enthalten je einen Anlagefonds mit 100% Aktien, sind breit diversifiziert und in Schweizer Franken geführt.

Insbesondere bei einem längeren Anlagehorizont bietet sich unter Berücksichtigung ihres Risikoprofils ein höherer Aktienanteil an, da vorübergehende Kursschwankungen weniger ins Gewicht fallen. Die Erträge dieser Fonds werden automatisch reinvestiert.

  • Anlagethema Global
  • Anlagethema Dividenden Fokus Schweiz
  • Anlagethema Klima 

Begünstigung Säule 3b

Freie Wahl der begünstigten Personen. Jederzeit schriftlich abänderbar. 

Erbprivileg

Das Kapital aus einer Lebensversicherung fällt nicht in den Nachlass, sondern wird direkt den Begünstigten ausbezahlt. Begünstigte Angehörige erhalten die Versicherungsleistung auch bei Ausschlagen der Erbschaft.

Konkursprivileg

Um der Aufgabe als Familienvorsorge gerecht zu werden, geniesst eine Lebensversicherung im Fall eines Konkurses oder einer Betreibung konkursrechtliche Privilegien.

Sofern Ehegatte/eingetragener Partner, Kinder oder Eltern begünstigt sind, können Ansprüche aus der Lebensversicherung vor ihrer Fälligkeit nicht gepfändet oder in die Konkursmasse des Versicherungsnehmers gezogen werden.

Steuervorteile

Die Auszahlung ist steuerfrei, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind: 

  • Vertragsabschluss vor dem 66. Geburtstag
  • Vertragslaufzeit von 10 Jahren
  • Auszahlung frühestens ab dem 60. Geburtstag 
  • Versicherungsnehmer:in ist auch die versicherte Person

Produktvorteile Vermögensplan Smart Flex

  • Flexibler Investitionssplit zwischen Sicherheits- und Ertragsguthaben
  • Wahl aus drei attraktiven Anlagethemen
  • Tiefe Fondskosten
  • Vorzugszins auf dem sicherheitsorientierten Teil der Anlage
  • Kostenlose Sicherheitsoption «Investitionsmanagement»: Durch die gestaffelte Investition Ihrer Einzahlung wird das Risiko eines ungünstigen Einstiegszeitpunktes reduziert.
  • Kostenlose Sicherheitsoption «Ablaufmanagement»: Um Ihr Anlagerisiko gegen Vertragsende zu reduzieren, wird das Ertragsguthaben schrittweise in das Sicherheitsguthaben «flex» umgeschichtet.

Absicherung

Absicherung oder Finanzierung von Wohneigentum.

Die Lebensversicherungen werden im Rahmen einer Kooperation zwischen PostFinance AG, Mingerstrasse 20, 3030 Bern (PostFinance) und AXA Leben AG, General-Guisan-Strasse 40, 8401 Winterthur (AXA) vermittelt. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit ist PostFinance gebundene Vermittlerin von AXA. Bei den Lebensversicherungen geniessen die Versicherungsnehmer einen privilegierten Schutz. Die Versicherungsunternehmen müssen die Forderungen aus Lebensversicherungsverträgen jederzeit als gebundenes Vermögen sicherstellen. Bei einem Konkurs von AXA würden die Werte (Deckungskapital und gutgeschriebene Überschussanteile) der laufenden Verträge primär zur Weiterführung an eine andere Versicherungsgesellschaft übertragen. Erfolgt kein Übertrag an eine neue Versicherungsgesellschaft, erhalten die Anspruchsberechtigten den vertraglich zugesicherten Rückkaufswert. Versicherungsunternehmen unterstehen der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht FINMA, die die Solvenz der Versicherungsunternehmen sicher stellt und die Versicherten vor Missbräuchen schützt.

Die enthaltenen Informationen und Aussagen dienen ausschliesslich Informationszwecken und stellen weder eine Einladung zur Offertstellung noch eine Aufforderung, ein Angebot oder eine Empfehlung dar zum Abschluss einer Dienstleistung, zum Kauf/Verkauf von irgendwelchen Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten, oder zur Vornahme anderweitiger Transaktionen. 

Diese Informationen berücksichtigen weder die spezifischen oder künftigen Anlageziele noch die steuerliche oder finanzielle Lage oder die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Empfängers und sind daher keine geeigneten Grundlagen für Investmententscheide. Wir empfehlen Ihnen daher, vor jeder Investition Ihren Finanz- oder Steuerberater zu konsultieren. Der Kurs, der Wert und der Ertrag von Anlagen können schwanken. Investitionen in Finanzinstrumente unterliegen gewissen Risiken und garantieren nicht die Erhaltung des investierten Kapitals oder gar eine Wertsteigerung. Sämtliche durch die PostFinance AG angebotenen Anlagedienstleistungen und Finanzinstrumente stehen US-Personen und anderen Personen mit Wohnsitz oder Steuerpflicht ausserhalb der Schweiz nicht zur Verfügung und werden diesen weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert. Die PostFinance Fonds sind nach schweizerischem Recht aufgelegt. Prospekte und KIID resp. BIB, die Vertragsbedingungen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte können kostenlos bei den Operations Centers PostFinance sowie über alle PostFinance-Filialen bzw. bei UBS Fund Management (Switzerland) AG, Postfach, CH-4002 Basel, angefordert werden. Investitionen in ein Produkt sollten nur nach gründlichem Studium des aktuellen Prospekts erfolgen. Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse. Die dargestellte Performance lässt allfällige bei Zeichnung von Anteilen erhobene Kommissionen und Kosten unberücksichtigt. Kommissionen und Kosten wirken sich nachteilig auf die Performance aus.

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