Nach der Pensionierung unbeschwerter leben, den bisherigen Lebensstandard aufrechterhalten und die Zeit im Ruhestand so richtig geniessen: Damit dieser Wunsch wahr werden kann, ist die private Vorsorge für die meisten Menschen unumgänglich. Denn die Leistungen aus der ersten und zweiten Säule, also der staatlichen und beruflichen Vorsorge, decken im Alter meist nur etwa 60 bis 70 Prozent Ihres Einkommens während der Erwerbstätigkeit ab. Damit Sie im Alter finanziell sorgenfreier leben können, gibt es unterstützend die individuellen Ergänzungen im Rahmen der dritten Säule.
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Säule 3a und Säule 3b erklärt: Was ist der Unterschied?
Von der «dritten Säule» haben Sie bestimmt schon gehört – schliesslich ist sie ein fixer Bestandteil des Schweizer Vorsorgesystems. Auch, dass es sich lohnen kann, regelmässig in die dritte Säule einzuzahlen, ist Ihnen vielleicht bekannt. Aber wissen Sie auch, dass die dritte Säule in die freie (Säule 3b) und die gebundene (Säule 3a) Vorsorge unterteilt wird? Wir erklären, was sich hinter den dritten Säulen verbirgt und wie sich Säule 3a und Säule 3b voneinander unterscheiden.
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Der grosse Unterschied: freie vs. gebundene Vorsorge
Mit der dritten Säule sparen Sie privat und individuell, also in Ergänzung zur AHV oder Pensionskasse, für die Zeit nach Ihrer Pensionierung. Dabei wird zwischen der Säule 3a und der Säule 3b unterschieden. Während die Vorsorge mit der Säule 3a gebunden ist, ist die Vorsorge über die Säule 3b hingegen frei und flexibel. Was das heisst? Wer regelmässig – im optimalen Fall den jährlichen Maximalbetrag – in die Säule 3a einbezahlt, profitiert zwar von steuerlichen Vorteilen, kann aber nur in ganz bestimmten Fällen wieder auf das einbezahlte Kapital zugreifen, und zwar:
- Fünf Jahre vor dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters
- Bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Bei einer definitiven Auswanderung
- Beim Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum
- Für die Rückzahlung einer bestehenden Hypothek
- Für den Einkauf in die Pensionskasse
Auf das Geld aus Ihrer Säule 3b können Sie hingegen grundsätzlich jederzeit zugreifen – beachten Sie aber die vertraglichen Bestimmungen der gewählten Lösung. Die Säule 3b ist so auch für kurz-, mittel- bis langfristige Sparziele geeignet. Sie können grundsätzlich selbst entscheiden, wie viel Sie einzahlen und auch frei wählen, wann Sie Ihr Guthaben beziehen möchten.
Verschiedene Lösungen für Säule 3a und Säule 3b
In der Säule 3a können Sie Ihre Beiträge auf ein Vorsorgekonto 3a leisten; die Möglichkeit nutzen, diese Beiträge renditeorientiert ganz oder teilweise in Vorsorgefonds zu investieren oder eine 3a-Spar-Lebensversicherung abschliessen.
Weil die Säule 3b im Gegensatz zur Säule 3a auf vertraglichen Bestimmungen basiert und in der Regel keinen staatlichen Vorgaben unterliegt, stehen Ihnen für die freie Vorsorge viele ganz unterschiedliche Anlageinstrumente offen, wie zum Beispiel:
- Sparkonto
- 3b-Lebensversicherungen
- Aktien, Obligationen, Fonds und Fondssparplan
- Immobilien
Mit den verschiedenen Lösungen in der gebundenen wie der freien Vorsorge können Sie Ihre individuelle Vorsorge clever auf ihre Bedürfnisse zusammenstellen.
Maximale Steuervorteile über die Säule 3a
Steuerlich lohnt sich die Säule 3a: Die Einzahlungen, die Sie hier tätigen, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Limiten von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Das Kapital, das in Ihrer Säule 3a liegt, sowie Kapitalerträge daraus, sind zudem von Vermögens-, Verrechnungs- und Einkommenssteuer befreit. Auszahlungen werden getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert.
Die Einzahlungen in die Säule 3b können Sie bei der Steuererklärung in der Regel nicht in Abzug bringen. Jedoch gelten unterschiedliche Bestimmungen, je nachdem welche Anlageform Sie für Ihre Säule 3b wählen. Informieren Sie sich dazu, wenn Sie sich für eine 3b-Lösung entscheiden.
Gut zu wissen: Wie hoch sind die gesetzlichen Maximalbeträge für die Säule 3a
Sie möchten wissen, wie viel Sie dieses Jahr maximal in die Säule 3a einzahlen können? Die gesetzlichen Maximalbeträge finden Sie auf unserer Website zum Vorsorgekonto 3a (unter Voraussetzungen und Konditionen).
Für wen eignen sich Säule 3a und Säule 3b?
Generell tun alle Personen gut daran, sich möglichst früh um die private Altersvorsorge zu kümmern und regelmässig in die 3. Säule einzuzahlen.
In die Säule 3a können jedoch nur Personen ab Alter 18 einzahlen, die ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen – als Angestellte oder Selbstständigerwerbende. Einzahlungen können zusätzlich auch Personen tätigen, die Taggelder aus der Schweizer Arbeitslosenversicherung beziehen.
Die Säule 3b ergänzt die gebundene Vorsorge zusätzlich und gibt Ihnen die Möglichkeit, frei und nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen für Ihre Zukunft vorzusorgen. Einzahlen können hier – unter Berücksichtigung der Bestimmungen der gewählten Lösung – alle.
Die Unterschiede im Überblick
Die wichtigsten Punkte zu den Unterschieden der Säulen 3a und 3b hier im Überblick:
Kriterien | Gebundene Vorsorge 3a | Freie Vorsorge 3b |
---|---|---|
Kriterien Für wen möglich? |
Gebundene Vorsorge 3a Erwerbstätige ab Alter 18 mit einem AHV-pflichtigen Einkommen |
Freie Vorsorge 3b Grundsätzlich alle Personen, unabhängig von Erwerbstätigkeit und Wohnsitz (im Rahmend der vertraglichen Vereinbarung) |
Kriterien Sparziel |
Gebundene Vorsorge 3a Altersvorsorge, Vorsorgelücken schliessen |
Freie Vorsorge 3b Individuell |
Kriterien Mögliche Sparlösungen |
Gebundene Vorsorge 3a Vorsorgekonti, Vorsorgedepots, Lebensversicherungen |
Freie Vorsorge 3b Anlagefonds, Konti, Wertschriften, Wohneigentum, Wertsammlungen, Lebensversicherungen, Auszahlungspläne |
Kriterien Höhe der jährlichen Einzahlungen |
Gebundene Vorsorge 3a Gesetzlicher Maximalbetrag |
Freie Vorsorge 3b Grundsätzlich keine Beschränkung (im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung) |
Kriterien Maximale Einzahlungsdauer |
Gebundene Vorsorge 3a Bis fünf Jahre über das ordentliche AHV-Rentenalter hinaus, sofern weiterhin erwerbstätig |
Freie Vorsorge 3b Grundsätzlich keine Beschränkung (im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung) |
Kriterien Zeitpunkt der Auszahlung |
Gebundene Vorsorge 3a Frühesten fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter |
Freie Vorsorge 3b Jederzeit (im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen) |
Kriterien Vorzeitige Auszahlung |
Gebundene Vorsorge 3a Nicht möglich, ausser in diesen Fällen:
|
Freie Vorsorge 3b Jederzeit (im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung, z. B. bezüglich Mindestlaufzeit) |
Kriterien Steuerliche Behandlung von Einzahlungen |
Gebundene Vorsorge 3a Einzahlungen können im Rahmen der gesetzlichen Limiten vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden = Einkommenssteuer-Ersparnis |
Freie Vorsorge 3b In der Regel kein Abzug der Einzahlungen möglich (unterschiedliche kantonale Regelungen beachten) |
Kriterien Steuerliche Behandlung während der Laufzeit |
Gebundene Vorsorge 3a Guthaben und Erträge sind steuerfrei |
Freie Vorsorge 3b Abhängig von der gewählten Lösung |
Kriterien Steuerliche Behandlung von Auszahlungen |
Gebundene Vorsorge 3a Das bezogene Kapital muss versteuert werden (Kapitalleistungssteuer – getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Steuersatz). |
Freie Vorsorge 3b Abhängig von der gewählten Lösung |
Kriterien Verpfändung |
Gebundene Vorsorge 3a Abhängig von der gewählten Lösung |
Freie Vorsorge 3b Abhängig von der gewählten Lösung |
Fragen und Antworten
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Wenn es Ihre finanzielle Situation erlaubt, Geld langfristig (bis ins Rentenalter) anzulegen, sollten Sie damit in erster Linie die Säule 3a besparen und wenn möglich den jährlichen Maximalbeitrag einzahlen. Die Steuervorteile der Säule 3a sind zwar je nach Wohnort und Einkommen unterschiedlich stark ausgeprägt, Sie sollten aber nicht darauf verzichten im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten und Lebensumstände in der Säule 3a vorzusorgen. Die Säule 3b eignet sich als Ergänzung zur Säule 3a, wenn die Voraussetzungen für die Einzahlung in die Säule 3a fehlt oder eine Lösung der Säule 3b Ihrem Finanzbedürfnis mehr gerecht wird.
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Im Falle des Ablebens des Vorsorgenehmers sind nachfolgende Personen begünstigt. Es gilt eine gesetzlich vorgegebene Reihenfolge.
- Überlebende:r Ehegatt:in bzw. die eingetragene Partner:in
- Direkte Nachkommen sowie natürliche Personen, die von der verstorbenen Person in erheblichem Masse unterstützt worden sind oder die Personen, die in den letzten fünf Jahren mit der verstorbenen Person ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder Personen, die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen müssen
- Eltern
- Geschwister
- Übrige Erb:innen, unter Ausschluss des Gemeinwesens
Als Vorsorgenehmer:in haben Sie das Recht, mittels schriftlicher Mitteilung eine oder mehrere Personen der unter Ziffer 2 genannten Begünstigten zu bestimmen und deren Ansprüche näher zu bezeichnen oder die Reihenfolge der Begünstigten gemäss Ziffer 3–5 zu ändern.
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In der freien Vorsorge der Säule 3b ist die Begünstigung im Todesfall – unter Berücksichtigung von gesetzlichen Pflichtteilen – grundsätzlich frei wählbar.