Die CH-DD-Lastschrift wird in zwei Ausprägungen angeboten:
- CH-DD-Basislastschrift (Swiss COR1 Direct Debit) mit Widerspruchsrecht
- CH-DD-Firmenlastschrift (Swiss B2B Direct Debit) ohne Widerspruchsrecht
Für Privatkund:innen steht die CH-DD-Basislastschrift mit Widerspruchsrecht zur Verfügung.
Was müssen Sie tun?
- Erkundigen Sie sich beim Rechnungssteller, ob er die Dienstleistung CH-DD-Basislastschrift anbietet
- Falls ja, verlangen Sie vom Rechnungssteller ein Zahlungsermächtigungsformular für die Lastschrift
- Mit der Unterzeichnung des Formulars berechtigen Sie den Rechnungssteller, die offenen Rechnungsbeträge am Fälligkeitstermin direkt von Ihrem Konto abzubuchen