Aktualisiert werden die grundsätzlichen Kundendaten wie beispielsweise Name und effektive Wohnsitzadresse (Domiziladresse). Erforderlich ist auch eine aktuelle Bestätigung zur wirtschaftlichen Berechtigung an den eingebrachten Vermögenswerten. Auf optionaler Basis werden bei Privatkund:innen zudem die Angaben zum Arbeitgeber, Beruf und Bruttojahreseinkommen aktualisiert bzw. abgefragt, da diese Daten standardmässig auch bei einer Kontoneueröffnung eingeholt werden. Im Rahmen der Pflicht zur Aktualisierung der Kundendaten werden diese Informationen nun auch bei Kund:innen abgefragt, die bereits eine Geschäftsbeziehung zu PostFinance pflegen und bei denen diese Angaben zum Zeitpunkt der Eröffnung der Geschäftsbeziehung noch nicht eingeholt wurden. Ein vollständiges Kundenprofil (KYC) ermöglicht PostFinance bei einer Auffälligkeit eine einfachere Beurteilung im Gesamtkontext.
Bei Geschäftskunden gehören zu den Angaben, welche auch bei einer Kontoeröffnung eingeholt werden, neben dem Sitz und dem Zweck der Firma, die Angaben zur Anzahl der Mitarbeitenden sowie optional Angaben zum Jahresumsatz. Hierbei handelt es sich um Daten, welche dem KYC dienen und damit helfen, allfällige Abweichungen im Transaktionsverhalten bestmöglich und im Gesamtkontext beurteilen zu können. Insbesondere die Angabe der Anzahl Mitarbeitenden dient zudem der Beurteilung, ob es sich um eine Sitzgesellschaft handelt oder nicht (Art. 39 VSB20). Daneben muss die Deklaration der Kontrollinhaber an operativ tätigen juristischen Personen erfolgen resp. die bereits zu einem früheren Zeitpunkt gegenüber PostFinance getätigten Angaben bestätigt werden. Das dazu verwendete Formular K wurde 2016 (vgl. Art. 20 ff. VSB20) eingeführt. Im Zuge der Aktualisierung der Kundendaten muss die Feststellung nun auch bei allen Kunden getätigt werden, bei welchen die Eröffnung vor Einführung der Pflicht erfolgte. Erforderlich ist auch eine aktuelle Bestätigung zur wirtschaftlichen Berechtigung an den eingebrachten Vermögenswerten.