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CH-DD-Lastschriftverfahren von PostFinance bleibt weiterhin bestehen

SIX hat in Abstimmung mit den Gremien des Finanzplatzes Schweiz entschieden, die bestehenden Lastschriftverfahren LSV+/BDD per 30. September 2028 einzustellen. Dies gilt nicht für das CH-DD-Lastschriftverfahren (Basis- und Firmenlastschrift) von PostFinance. PostFinance bietet zudem attraktive Billing Lösungen als Alternative zum LSV+/BDD.

PostFinance hat mit der Dienstleistung CH-DD-Lastschriftverfahren (Basis- und Firmenlastschriftverfahren) ein modernes Lastschriftverfahren im Einsatz. Damit kann die Rechnungssteller:in gestützt auf Zahlungsermächtigungen Forderungen in Schweizer Franken und Euro bei Kund:innen von PostFinance mittels standardisierter ISO-Formate automatisch einziehen.

Für das CH-DD-Lastschriftverfahren wurde kein Enddatum definiert. Unsere Zahlungslösung CH-DD-Lastschrift wird wie gewohnt zur Verfügung stehen. Anmeldungen für Rechnungsteller:innen werden weiterhin entgegen genommen.

Neben dem CH-DD-Lastschriftverfahren bietet PostFinance ihren Rechnungssteller:innen alternative Zahlungsmethoden wie eBill, E-Rechnung B2B, Paper Bill oder eBill Donations an.

Um das Billing-Solutions-Angebot von PostFinance zu nutzen, verfügen Rechnungssteller:innen idealerweise über eine Software (ERP), in der Sie Ihre Rechnungen erstellen und via Schnittstelle an PostFinance senden. Sie senden uns ihre Rechnungsdaten elektronisch über ein und dieselbe Schnittstelle, und wir kümmern uns darum, dass die Rechnungen zuverlässig im richtigen Kanal den Empfänger:innen zugestellt werden.

Bei Fragen rund ums Thema melden Sie sich direkt bei Ihrem Kundenberater:in. 

In der Schweiz kommen zwei Arten von Lastschriftverfahren zur Anwendung: Das CH-DD-Lastschriftverfahren (Basis- und Firmenlastschrift), wenn ein Konto von PostFinance belastet wird, beziehungsweise LSV+/BDD, wenn ein Konto einer anderen Schweizer Bank belastet wird. Die Lastschriftverfahren sind nicht durchlässig. Dies bedeutet: Mit CH-DD-Lastschrift können keine Bankkonten belastet werden, mit LSV ist die Belastung von PostFinancekonten nicht möglich.